Neue Einheiten für ein modernes Küstenwachsystem

Nordseeschützer loben Haushaltspolitiker / Zusammenfassung der schwimmenden Verbände nötig

(Husum, Cuxhaven, Varel i.O.) Die Beschaffung neuer Patrouillenboote zur Überwachung der deutschen Küsten findet auch die Zustimmung der Schutzgemeinschaft Deutsche Nordseeküste SDN. Der kommunale Umweltverband bezeichnet die Entscheidung als einen »wichtigen Beitrag zu einem effektiveren Küstenwachsystem«. Mit den vorhandenen und den neuen Einheiten der seegehenden Boote von Bundespolizei und Zoll sollen nach Meinung der Nordseeschützer die Prioritäten verstärkt auf präventive Einsätze auf See gelegt werden, um möglichst im Vorfeld von Havarien vorsorgend überwachend tätig zu werden. »Die Bundestagsabgeordneten Hagedorn und Brackmann haben hier mit ihren Ausschusskollegen ein deutliches Signal für Bedeutung eines modernen Küstenschutzes gesetzt«, meint ein Sprecher des Verbandes
Die SDN weist darauf hin, dass bis zum Jahr 2030 sich der Schiffsverkehr auf der Ostsee nahezu verdoppeln werde – diese Verkehre würden ebenfalls in oder von der Nordsee kommen, in der wiederum großflächigen Offshore-Windfarmen implementiert werden. Auch die weltpolitische Lage mit möglichen gefährlichen Aktivitäten für die Sicherheit eines Küstenstaates erfordern eine neue Betrachtung und die Zusammenführung von »Safety« (Schiffshavarien) und »Security« (terroristische Aktivitäten), meint die SDN. Von daher sei es erforderlich, neben anderen Maßnahmen, wie verbesserte Schiffslenkungen in bestimmten Gebieten oder neue elektronische Datenübertragungen, auch eine effektivere Zusammenfassung der schwimmenden Verbände der einzelnen Behörden von Bund und Ländern vorzunehmen, unterstreicht der Verband.

Dieser Text als PDF: PM 15-11-14 Haushaltsentscheidung

»Nutzer rechtzeitig bei Umsetzung beteiligen«

SDN legt Stellungahme zur geplanten Umsetzung der EU-Richtlinie vor / Konstruktive Kritik der Nordseeschützer

(Husum/Cuxhaven/Varel i.O.) Von der breiten Öffentlichkeit weitestgehend unbemerkt, ist das Beteiligungsverfahren zum Entwurf des »MSRL-Maßnahmenprogramms zum Meeresschutz der deutschen Nord- und Ostsee« beendet worden. MSRL steht für die Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie der EU. Bund und Länder kamen 2012 in ihrer Zustandsbewertung der deutschen Nord- und Ostseegebiete zu dem Ergebnis, dass sich vor allem der Meeresboden und die dort lebenden Arten sowie Fische, Seevögel, Phytoplankton und insbesondere für die Ostsee marine Säugetiere nicht in einem »guten Zustand« befinden. Hauptbelastungen der Nord- und Ostsee seien unter anderem Eutrophierung, Fischerei, Schadstoffe und Müll.

Der kommunale Umweltverband »Schutzgemeinschaft Deutsche Nordseeküste« (SDN) hat sich intensiv mit den Papieren befasst und im Namen der schleswig-holsteinischen und niedersächsischen Küstenlandkreise eine Stellungnahme eingereicht.

»Richtig ist, dass in Sachen Nordseeschutz vieles im Argen liegt«, erläutert der Vorsitzende der SDN, Nordfrieslands Landrat Dieter Harrsen. Er kritisiert jedoch, dass der Nordsee insgesamt ein schlechter Umweltzustand unterstellt wird, ohne zu beschreiben, worin dieser besteht. Es fehle an messbaren Schwellenwerten des schlechten, aber auch des guten Zustandes. »Wir vermissen Angaben dazu, mit welchen konkreten Maßnahmen messbare Verbesserungen erreicht werden können. Es ist nicht einmal erkennbar, ob die anderen Nordseeanrainer den gleichen Bewertungsmaßstab verwenden«, stellt Harrsen fest.

Er weist darauf hin, dass der Nordsee beim Erlass der Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie ein guter und nun für den selben Lebensraum ein schlechter Umweltzustand angegeben werde, obwohl in den vergangenen Jahren Verbesserungen erreicht wurden. Harrsen fordert, diesen Widerspruch aufzulösen.

Auch die Einflüsse der Fischerei sieht die SDN differenzierter als die Verfasser des Programms. Zwar entnehme die Fischerei einschließlich der Muschelfischerei einem System mit ständiger Nährstoffzufuhr organische Massen. Der Nährstoffentzug sei jedoch durchaus wünschenswert, argumentiert der Verband. Er sei bei nachhaltiger Vorgehensweise sinnvoll und führe zu einem neuen Gleichgewichtszustand. Die an den deutschen Küsten betriebene Fischerei als Hauptbelastung für die biologischen Ökosystemkomponenten hinzustellen, sei nicht gerechtfertigt und angesichts des Eintrages von Nährstoffen aus der Landwirtschaft, Baggergut etwa aus der Elbe sowie der Auswirkungen von Offshore-Windparks und Energieexplorationen, unverhältnismäßig. Es fehle eine nachvollziehbare Qualifizierung und ein Abgleich mit den sonstigen Eingriffen, moniert die SDN.

Der Umweltverband spricht sich gegen die nicht ausreichend erforschte Elektrofischerei aus. Sie führe beim Kabeljau zu Knochenbrüchen und inneren Blutungen, erläutert Vorstandsmitglied Rudolf-Eugen Kelch. Nicht bekannt seien Effekte auf Nichtzielarten. Auf diese Weise würden 100 Prozent der Bestände abgefischt werden. Wo keine Quote vorgegeben sei, bestehe die Gefahr einer Überfischung oder eines Verdrängungswettbewerbs von Betrieben, warnt Kelch. Für die deutsche Küstenfischerei sei das eine unerwünschte Entwicklung.

Grundsätzliche Bedenken gegen die Festlegung von Räumen oder Zeiten innerhalb von Naturschutzgebieten, in denen nicht gefischt wird, hat die SDN nicht, soweit hiermit ein nachweisbarer Beitrag zur Zielerreichung geleistet wird. In jedem Fall müsse aber sichergestellt werden, dass Schongebiete oder Schonzeiten nur in enger Absprache mit den betroffenen Fischern festgelegt werden. Auch dürfe es als Konsequenz nicht zur Aufgabe von Betrieben oder zu einer Intensivierung der Nutzung andernorts kommen, so Kelch.

Auch beim Thema Muschelfischerei bezieht die SDN deutlich Stellung. Sie schreibt den Verfassern ins Stammbuch: »Die Muschelkultur ist ein offenes Aquakultursystem, bei dem nach der Aussaat bis zur Ernte nicht eingegriffen wird, sondern nur das geerntet wird, was natürlich aufwächst«. Muschelsaat zwischen den Niederlanden, Niedersachsen und Schleswig-Holstein zu verbringen, sei nicht zu beanstanden, da die Larven sich ohnehin mit der Nordostdrift entlang der gesamten Küstenlinie verbreiten. Die Muschel diene der Entnahme von Nährstoffen und der Wasserreinigung. Muschelkulturen nützten dem Erhalt der Muschel im Ökosystem und dem Ökosystem selbst. Muschelkultur sei daher nicht zu beanstanden. »Sie ist Biolandwirtschaft bester Praxis«, meint Kelch.

Die Nationalparkgesetze für Niedersachen und Schleswig-Holstein lassen Fischerei und Muschelfischerei als eine traditionelle Nutzungsform zu, die den weitgehend ungestörten Ablauf der Naturvorgänge gewährleistet. Wäre es anders, so die SDN, hätte es nicht zur Ausweisung als Nationalpark und zur Ehrung mit dem Welterbetitel kommen dürfen. Dass die Beeinflussung durch die beiden Nutzungsformen gering ist, liege offensichtlich auch daran, dass die Fischerei nur rund 50 Prozent der Fläche nutzt, das Eulitoral – also die Fläche, die bei Ebbe trocken fällt – für die Muschelarbeit tabu ist und die natürlichen Umlagerungsvorgänge sowie die Dynamik der Arten so groß sind, dass die Auswirkungen der derzeitigen nachhaltigen Nutzung vernachlässigt werden können.

»Die Vorsorge gegen und die Bekämpfung von Meeresverschmutzungen durch die unfallbedingte, vorsätzliche oder betriebliche Freisetzung wassergefährdender Stoffe gehört zu den wichtigsten Maßnahmen zum Schutz der Meeresumwelt«, so heißt es in den Kennblättern zum erwähnten Programm. Die SDN sieht es ebenso, bedauert jedoch, dass die Betrachtungen nur unter den bisherigen Rahmenbedingungen der Verwaltungsstruktur von Bund- und Länderzuständigkeiten abgegeben werden. Das sei für ein auf die Zukunft gerichtetes Programm nicht ausreichend. Zwar werde von Vorsorgemaßnahmen gesprochen, die Maßnahmen beschränkten sich aber allein auf die Schadensbekämpfung. Der im Umweltbereich übliche Begriff »Vorsorgeprinzip« fände sich bei den praktischen Vorschlägen kaum wieder. Maßnahmen zur »Havarievermeidung« und eine vernetzte Betrachtung von »Security« und »Safety« seien nicht ersichtlich.

Bereits zu Beginn der Maßnahmenbeschreibung wird das Havariekommando aufgeführt. In dem gesamten Text wird jedoch nicht auf die Einsatzkräfte von Bundespolizei »See«, Wasserzoll, der Fischereiaufsichten des Bundesministers für Landwirtschaft und der Länder sowie der Wasserschutzpolizeien hingewiesen, die wichtige Bausteine in einem Sicherheitskonzept darstellen. Die SDN weist darauf hin, dass diese Komponenten im Alltagsgeschäft in der Ausschließlichen Wirtschaftszone und dem Küstenmeer im Einsatz seien und präventiv agieren könnten. Und – wie schon häufiger – fordert die SDN die Zusammenführung von Havariekommando und den erwähnten Kräften der anderen Behörden in einer gemeinsamen »Deutschen Küstenwache«.

Dieser Text als PDF-Datei: PM 15-11-02 MSRL-Stellungnahme der SDN

Meeresschutzaufgaben gemeinsam erfüllen

Planstellenabbau bei Polizei einstellen / Deutsche Küstenwache einrichten

(Husum/Cuxhaven/Varel i.O.) »Nun hat auch Mecklenburg-Vorpommern im Rahmen einer Polizeistrukturreform Planstellen abgebaut. Die verbliebenen Beamten arbeiten laut Aussage ihres Sprechers im Grenzbereich, und ein weiterer Abbau würde die Durchführung bestimmter Aufgaben gefährden«, warnt der Vorsitzende der Schutzgemeinschaft Deutsche Nordseeküste (SDN), Nordfrieslands Landrat Dieter Harrsen. Er fordert die Politiker von Bund und Küstenländern erneut auf, sich nicht länger hinter wohlformulierten Briefen der Verwaltung zu verstecken, sondern sich den »praktischen Fragen des allgemeinen und schifffahrtspolizeilichen Vollzugs« zu stellen.

Obwohl die Aktivitäten auf See ständig zunehmen, seien alle Wasserschutzpolizeien erheblich reduziert worden, stellt Harrsen fest. So werde zurzeit ein weiterer Windpark in der Ostsee fertiggestellt, die Fehmarnbelt-Problematik sei noch nicht gelöst, und in Schleswig-Holstein solle nur noch eine einzige Dienststelle das Küstenmeer »von Sylt bis zur Elbe« abdecken – angeblich ohne Einschränkung der Aufgaben. Niedersachsen habe bereits viele Planstellen gestrichen, und Bremen habe seine Wasserschutzpolizei fast vollständig aufgelöst. Mit dieser Situation könnten die Kreise und Kommunen an der Küste nicht zufrieden sein, begründet der Nordseeschützer die Kritik der SDN-Mitglieder.

Zwar könne Harrsen die haushälterischen Probleme nachvollziehen, doch allein durch Streichung von Planstellen sei die Situation nicht lösbar, denn dem Meeresschutz werde auf anderen Ebenen ein hoher Stellenwert eingeräumt – etwa bei der Pflicht zur Umsetzung der Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie der EU und anderen internationalen Regelungen. »Das wird die einzelnen Länder überfordern. Deshalb brauchen sie zukünftig einen neuen Ansatz, um ihre Aufgaben zu erfüllen«, analysiert Harrsen.

Er weist darauf hin, dass sich der Schiffsverkehr auf der Ostsee bis zum Jahr 2030 nahezu verdoppeln wird. Ein Großteil dieser Schiffe befahre auch die Nordsee, in der ebenfalls großflächige Offshore-Windfarmen errichtet werden. Auch die neuen Gefahren für die Sicherheit der Küstenstaaten durch die weltpolitische Lage erforderten die Zusammenführung der Behörden für »Safety« (Schiffshavarien) und »Security« (Abwehr terroristischer Aktivitäten) auf See, betont der Landrat.

Dazu gehöre unter anderem die effektivere Zusammenfassung der schwimmenden Verbände von Bund und Ländern zu einer »Deutschen Küstenwache«. Der Bund solle daher seine starre Haltung aufgeben und die Möglichkeit der Etablierung einer Küstenwache gemeinsam mit den Ländern – auch unter finanziellen Aspekten – diskutieren. Bisher hätten die jeweiligen Verwaltungen bis auf eine Ausnahme jegliche Diskussion abgelehnt oder Gegenargumente konstruiert, die aber die Probleme nicht lösen.

Als Beispiel führt Harrsen die Antwort der Bundesregierung auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Valerie Wilms (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) an. Ihr hatte die Regierung Ende Mai mitgeteilt, bis Ende 2016 solle der bestehende Küstenwachverbund auf seine Effizienz hin untersucht werden.

Für Harrsen ist das ein insgesamt mageres und »politisches« Ergebnis, denn dies sei bereits die zweite Evaluierung vor einer Wahl. Auch die vor drei Jahren eingeführte Bundesleitstelle habe immer noch kein Betriebskonzept und sei zudem ein zusätzliches, teures Prestigeobjekt neben den bereits vorhandenen Einheiten, also dem Havariekommando, dem Gemeinsamen Lagezentrum See und der Leitstelle der Wasserschutzpolizeien der Küstenländer.

»Die Politik muss endlich klare Vorgaben machen. In einem ersten Schritt könnten die beteiligten Bundesbehörden durch einen einfachen Kabinettsbeschluss in einer Bundesbehörde zusammengefasst werden«, fordert der Leiter des Arbeitskreises Küstenwache der SDN, Hans von Wecheln. Innenminister Thomas de Maizière habe bereits vor vier Jahren einen vernünftigen Vorschlag unterbreitet. Darauf aufbauend, sollten die noch vorhanden Kräfte der Wasserschutzpolizeien anschließend als gleichberechtigter Partner in diese neue Struktur integriert werden. »Das bereits vorhandene Havariekommando bildet einen wichtigen Baustein der Küstenwache«, betonen die beiden SDN-Vertreter.

Die SDN ist ein Zusammenschluss von Kreisen, Kommunen, Vereinen, Wirtschaftsverbänden und Privatleuten an der deutschen Nordseeküste zu einem Umweltschutzverband. Seit mehr als 40 Jahren engagiert sie sich für die Erhaltung der Nordsee als Lebens-, Wirtschafts- und Naturraum.

PM 15-08-18 Meeresschutzaufgaben gemeinsam erfüllen

Länder sollen Polizei stärken oder Aufgaben abgeben!

SDN: Länder sollen Polizei stärken oder Aufgaben abgeben!
Kripo nicht mit Bootsdiebstählen belasten / Küstenwache mit den Ländern aufbauen

(Husum/Cuxhaven/Varel i.O.) Erneut hat sich der Vorsitzende der Schutzgemeinschaft Deutsche Nordseeküste (SDN), Nordfrieslands Landrat Dieter Harrsen, in die Diskussion um die Reduzierung der Planstellen der Wasserschutzpolizei eingeschaltet. Angesichts der zunehmenden Diebstähle von Jachten und Bootsmotoren in Schleswig-Holstein – wie zu Beginn der Woche mitgeteilt wurde – fordert er den schleswig-holsteinischen Innenminister Stefan Studt auf, seine Pläne zu überdenken.

Zwar sei es nicht primär die Aufgabe der Wasserschutzpolizei, Diebstähle in Häfen aufzuklären, jedoch erfordere dies maritime Sachkenntnis und auch Personal, das diese Aufgabe erfüllen könne. Dem Argument des Leiters der Polizeiabteilung im Innenministerium, Jürgen Muhlack, diese Tätigkeit könne auch von der Kripo übernommen werden, entgegnet Harrsen, dass bereits die sich häufenden Einbrüche an Land Personal bei der Kripo binden und zusätzlich belastend auf deren Arbeit wirken werde.

„Schleswig-Holstein ist nun mal ein Land zwischen den Meeren mit allen daraus resultierenden maritimen Tätigkeiten, und dazu gehört auch und insbesondere der Schiffsverkehr, beruflich wie privat“, unterstreicht Harrsen. Das Land habe gegenüber diesem Wirtschaftszweig die entsprechende Schutzfunktion auszuüben.

Insgesamt hält Harrsen die Situation der Wasserschutzpolizeien besonders an der Nordsee für dringend diskussionswürdig. So habe das Land Bremen seine Wasserschutzpolizei mit den entsprechenden Wasserfahrzeugen aufgelöst, obwohl die Aufgaben geblieben seien. Die grenzpolizeilichen Tätigkeiten werden in Bremen seitdem von der Bundespolizei wahrgenommen, und zwei Tage pro Woche „teilt“ sich das Bundesland Bremen mit Niedersachsen ein seegehendes Polizeiboot.

Auch Niedersachsen hat bisher über achtzig Planstellen gestrichen und besitzt nur noch ein seegehendes Boot für das gesamte Küstenmeer. Zeitweise hatte man sich sogar von Schleswig-Holstein ein Boot geliehen, wenn das eigene Boot aus technischen Gründen nicht einsetzbar war.

Eine derartige Situation an der deutschen Nordseeküste ist für die SDN, so Harrsen, nicht hinnehmbar. Derzeit werde die Nordsee mit erheblichen Planungen und dem Bau von Offshore-Windenergieparks industrialisiert. Berechnungen gehen von zunehmenden Containergrößen im Schiffsverkehr aus, und die allgemeine weltweite Sicherheitslage erfordere auch die Einbeziehung von möglichen terroristischen Aktivitäten in ein nationales Sicherheitskonzept.

Da die Länder sich bisher weigern, eine neue, den Umständen angepasste Organisationsform aufzubauen, kritisieren die Küstenkreise, dass sie die erforderlichen Ressourcen im Küstenmeer nicht vorhalten. So seien etwa die Bundespolizei und der Wasserzoll im Jahr mit jeweils mehr als zehntausend Seestunden im Einsatz. „Die Länder hingegen erbringen nicht einmal ein Drittel davon, obwohl sie in der Vergangenheit immer behauptet haben, der schifffahrtspolizeiliche Vollzug spiele sich im Küstenmeer ab, so dass die von der SDN geforderte Küstenwache nicht benötigt werde“, betont Dieter Harrsen. Daher fordere der Verband die verantwortlichen Politiker erneut auf, diesen Widerspruch zu lösen.

Wenn die haushälterische Situation so knapp sei, dann sollten die Länder auch so ehrlich sein und die ihnen in den fünfziger Jahren übertragenen Aufgaben des schifffahrtspolizeilichen Vollzugs an den Bund zurückgeben. Damals hatte der Bund den Ländern diese Aufgabe wegen des Fehlens eigener Kräfte übertragen. Heute besitzt der Bund aber eine eigene „Bundespolizei See“. Würde sie mit dem Wasserzoll zu einer „Deutschen Küstenwache“ zusammengeschlossen, könnte diese als einheitliche Organisation mit monokratischer Führung und dem vorhandenen Personal und Material die Nordsee überwachen. Der noch vorhandene Teil der Wasserschutzpolizeien der Länder sollte durch einen Staatsvertrag in diese Behörde integriert werden.

Somit könnten sich die Länder auf lange Sicht finanziell entlasten, und gleichzeitig wäre der Schutz der Küsten effektiver und kostengünstiger gewährleistet, fasst Harrsen zusammen.

Dieser Text als PDF-Datei: PM 15-07-17 Länder sollten Wasserschutzpolizei an Bund zurückgeben

»Kritische Anlagen« auf See erfordern präventiven Schutz

Vorschläge bisher nicht berücksichtigt / Nordseeschützer wollen Küstenwache

Husum/Cuxhaven/Varel i.O) Die Schutzgemeinschaft Deutsche Nordseeküste (SDN) wendet sich erneut an die Bundes-und Landtagsabgeordneten der norddeutschen Küstenländer und fordert sie auf, sich dem Thema einer Deutschen Küstenwache nicht länger zu verschließen. Angesichts zunehmender Seetransporte und der großflächigen Industrialisierung von Nord- und Ostsee mit Offshore-Windfarmen ist es nach Meinung des Verbandes an der Zeit, die Sicherheitslage zu überdenken und der Realität anzupassen.

Der Ausbau der Offshore-Windkraftnutzung sei durch den neuen Energiekompromiss der Regierung nunmehr gesichert worden und werde aufgrund der Rahmenbedingungen in den kommenden Jahren zu verstärkten Aktivitäten auf Hoher See führen. Bei diesen Anlagen, so der Vorsitzende der SDN, Nordfrieslands Landrat Dieter Harrsen, handelt es sich um sogenannte »kritische Infrastrukturen mit wichtiger Bedeutung für das staatliche Gemeinwesen, bei deren Ausfall oder Beeinträchtigung nachhaltig wirkende Versorgungsengpässe, erhebliche Störungen der öffentlichen Sicherheit oder andere dramatische Folgen eintreten würden.« Für ihn sei es daher erstaunlich, dass die Industrie Milliarden investiere, ohne diese Investitionen durch ein umfassendes Sicherungskonzept gegen Ausfälle von außen zu schützen.

In Verbindung mit der Industrialisierung der Nordsee durch Energiegewinnung und der weiteren Zunahme der Schifffahrt nehme das Havarierisiko exponentiell zu, ohne dass die Bundesregierung oder Europa auf diese Gefahrenlage angemessen reagieren.

Die SDN sieht sich bestätigt in ihrer Auffassung durch einen Bericht des »SPIEGEL«, nach dem die Bundesregierung bis jetzt keinen speziellen Plan habe, wie die empfindlichen Übertragungsanlagen von Offshore-Windparks im Falle eines treibenden Schiffes oder möglichen terroristischen Angriffs gesichert werden könnten.

Derzeit sei geplant, in der deutschen Ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ) die Schiffe zwischen den Windfarmen auf mehr oder weniger enge Korridore zu konzentrieren, was die Wahrscheinlichkeit der Havarie Schiff/Schiff oder Schiff/Windenergieanlage bei Maschinen- oder Ruderausfall erhöhe, erläutert der Leiter des Arbeitskreises »Küstenwache« der SDN, Hans von Wecheln. Wie dramatisch die Entwicklung wird, werde in einer Studie des Maritimen Zentrums der Fachhochschule Flensburg nachgewiesen. Notwendige Havarie-vermeidende Maßnahmen seien daher die Festlegung von Kollisionsverhütungsregelungen in engen Fahrwassern und Verkehrstrennungsgebieten, die Einrichtung von Fahrstreifen für kleine Wasserfahrzeuge, die Vergrößerung des Sicherheitsabstandes Windfarm/Schiff auf fünf Seemeilen, die Einführung der Lotsenpflicht und die Verkehrsüberwachung der gesamten Fläche der AWZ. Diese Vorschläge habe die SDN den zuständigen Behörden schon häufiger unterbreitet. »Bisher ohne Erfolg«, so von Wecheln. Zur Havariebeherrschung gehöre, dass mindestens ein weiterer Sicherheitsschlepper in der Nordsee etwa auf Höhe Sylt stationiert werde.

Die begrüßenswerte Etablierung eines Havariekommandos reiche für diese umfassenden Aufgaben allein nicht aus, da es nicht in das Alltagsgeschäft eingebunden sei und erst bei bereits eingetretenen Havarien tätig werde.

Deshalb fordert die SDN seit 1990 die Einrichtung einer einheitlichen Küstenwache, in der die am Küstenschutz beteiligten Kräfte von Bund und Ländern zusammengefasst werden. Diese könnten die vielfältigen Aufgaben dann in einer einheitlichen Organisation präventiv mit wesentlich weniger »Schnittstellen« und mehr Kompetenzen bearbeiten.

Ohne Terrorängste schüren zu wollen, verweist von Wecheln auf die »vielfach unterschätzten Gefahren eines Terroranschlages von See her«. Die Rechnung, die er aufmacht, ist einfach: »Wenn Terroristen tödliche Sprengsätze in Flugzeuge schleusen können, dann ist dies auch auf Schiffen möglich.«

Die SDN fordert deshalb verstärkte Kontrollen der Schiffsladungen und klare einheitliche Zuständigkeiten bis hin zu der Frage, ob notfalls auch die Marine einbezogen werden kann – trotz der verfassungsrechtlichen Hürden. Das Havariekommando, das gemeinsame Lagezentrum »See« sowie das geplante Maritime Sicherheitszentrum in Cuxhaven seien richtige Schritte auf dem Weg zu einer Küstenwache. An den Strukturen und Zuständigkeiten änderten diese Schritte jedoch nichts. Daher müsse es trotz aller Beharrungskräfte auf dem Weg zu einer monokratisch geführten Deutschen Küstenwache weitergehen.

Artikel als PDF-Datei: PM 15-07-06 Deutsche Küstenwache

Für das obige Foto eines Offshore-Windparks danken wir dem Fotografen und SDN-Mitglied Peter Andryszak (www.peterandry.de).

Abgasbehandlung von Schiffen weiterhin in der Kritik

Lösung in den Raffinerien und nicht an Bord / Abwässer verschlechtern Zustand der Meere

(Husum/Cuxhaven/Varel i.O.) Auch die Schutzgemeinschaft Deutsche Nordseeküste SDN hat sich nun in die Diskussion um den Einsatz von Abgasnachbehandlungsanlagen auf Seeschiffen, sogenannten „Scrubbern“, eingeschaltet. Der kommunale Umweltverband sieht – wie auch der Nabu kürzlich in Hamburg kritisierte – den Einsatz kritisch.

Als Alternative zu schwefelarmen Treibstoffen werden diese Anlagen in Schwefelemissionskontrollgebieten (SECAs) in Nord- und Ostsee auf Schiffen eingesetzt, damit der nur noch zulässige maximale Schwefelgehalt von 0,1 Prozent im Schwerölbetrieb erreicht wird. Damit will man den teureren, aber schadstoffärmeren Einsatz von Marinediesel oder Gas umgehen.

Bereits 2009 hatte die SDN in einer Veröffentlichung darauf hingewiesen, dass die Einleitung schwefelhaltiger Abwässer, die bei der Reinigung der Abgase im Nassverfahren entstehen, zu einer Versauerung, Erwärmung und Belastung mit persistenten Schadstoffen der oberen Meeresschichten vor allem entlang der stark befahrenen Küsterouten führen wird. Ebenfalls bezweifelte der Verband damals, dass rechtzeitig zum Inkrafttreten im Januar 2015 ausreichend Scrubber zum Einbau zur Verfügung stünden. Auch seien nicht alle Schiffe nachrüstbar.

Die nun als Alternative zugelassen Scrubber, deren Wirkungsgrad die Emissionen auf das Maß reduziert, als würde das Schiff mit einem Treibstoff mit 0,1 Prozent Schwefelanteilen betrieben, könne man nur bei wenigen Ausnahmen akzeptieren. Denn der Wirkungsgrad der Scrubber sei während der Fahrt kaum kontrollierbar. Je nach Verfahren fallen in großen Mengen flüssige oder trockene Abfälle an. Auch hatte die SDN Zweifel an der dauerhaften Wirksamkeit emissionsmindernder Technologien auf den Schiffen. Zum einen erhöht sich dadurch der Überwachungsaufwand, zum anderen ist der Unterhaltungsaufwand hoch und die Gefahr der Vernachlässigung groß, und letztlich entstehen Reststoffe, die geordnet zu beseitigen sind und deren Beseitigung überwacht werden muss.

Was zuvor in die Luft geblasen wurde, wird jetzt, wenn auch chemisch verändert, direkt ins Meerwasser abgegeben, kritisiert der Verband. Die SDN hält die Lösung von Problemen an Bord von Schiffen ohnehin für die falsche Strategie. Besser sei es, die Reduzierung von Schadstoffen im Treibstoff in Raffinerien durchzuführen. Dort sei sie einfacher und leichter zu überwachen. Daher hatte der Verband sich in der Vergangenheit gegen emissionsmindernde Technologien auf dem Schiff und für emissionsarme Treibstoffe ausgesprochen. „Was nicht an Bord ist, kann auch nicht kaputt gehen“, so lautete einst der Satz eines bekannten Lübecker Reeders, der auch heute noch seine Gültigkeit hat, unterstreicht die SDN. Zwar begrüßt die SDN die Maßnahme der Schwefelreduzierung im Treibstoff und bezeichnet ihn als „einen großen Reduzierungsschritt“. Wünschenswert wäre allerdings, den Wert wie beim leichten Heizöl oder Dieselöl auf Null zu setzen.

Mittelfristiges Ziel sollte es sein, dass in Europäischen Gewässern als Schiffstreibstoffe nur MarineDiesel oder Flüssigerdgas (Liquified Natural Gas – LNG) eingesetzt wird.

Artikel als PDF-Datei: PM_2015-03-16_Abgasbehandlung_von_Schiffen