Schiffssicherheit auf Nord- und Ostsee nicht vernachlässigen!

Notschleppkonzept beibehalten / »Deutsche Küstenwache« bleibt das Ziel

(Husum/Cuxhaven/Varel i.O) Der zwanzigste Jahrestag der Havarie des Holzfrachters »Pallas« vor der Nordseeinsel Amrum ist für die Schutzgemeinschaft Deutsche Nordseeküste (SDN) erneut ein Anlass, die Bundes- und Landtagsabgeordneten der norddeutschen Küstenländer aufzufordern, das Thema Schiffssicherheit nicht zu vernachlässigen. Damals war 60 Seemeilen querab vom Nordseehafen Esbjerg ein Ladungsbrand auf dem Holzfrachter entstanden, und es gelang der Besatzung nicht, diesen unter Kontrolle zu bringen. Mehrere Abschleppversuche bei überwiegend schwersten Wetterverhältnissen bleiben erfolglos. Trotz ausgebrachtem Steuerbord-Anker vertrieb die Pallas, hatte am 29. Oktober 1998 gegen neun Uhr eine erste Grundberührung und kam in den folgenden Stunden südwestlich von Amrum fest. Mehrere durch die Reederei veranlasste Abbergversuche führten nicht zum Erfolg. Durch Austritt von Öl entstanden Gewässer- und Strandverunreinigungen.

»Nach der Aufarbeitung und Untersuchung durch das damalige Seeamt Kiel wurden Maßnahmen für mehr Sicherheit auf See ergriffen«, erläutert SDN-Vorstandssprecher Hans von Wecheln. In den vergangen Jahren wurde vieles – nicht zuletzt auf Forderung des Umweltverbandes – an den deutschen Küsten für mehr Sicherheit auf Nord- und Ostsee getan. So wurden als Ergebnis der Aufarbeitung der Pallas-Havarie unter anderem das Havariekommando in Cuxhaven als gemeinsame Koordinierungseinrichtung von Bund und Küstenländern eingerichtet sowie das vorhandene Notschleppkonzept überprüft und um Boardingteams erweitert. Zur Umsetzung des Konzeptes werden von der Bundesregierung besonders leistungsfähige, auch flachwassertaugliche Notfallschlepper vorgehalten. Die Erfahrungen aus den Havarien haben seitdem immer wieder die Fähigkeiten der beteiligten Einsatzkräfte bestätigt. 1999 wurde der ähnlich große Massengutfrachter Lucky Fortune, der ebenfalls ohne Ladung trotz ausgebrachter Anker auf Sylt zutrieb, bei noch schlechterem Wetter zwei Stunden vor der Strandung erfolgreich durch einen Notschlepper gesichert – damals war der Motor ausgefallen.

»Insgesamt betrachtet, ist die Sicherheit der Seefahrt verbessert worden«, sagte von Wecheln, gleichwohl seien Havarien nie auszuschließen, wie die Havarie der »Glory Amsterdam« vor genau einem Jahr gezeigt hat. Dort war der unbeladene Frachter nach zwölf Stunden Drift durch die Deutsche Bucht trotz rechtzeitig vorhandener Schleppkapazität vor der Insel Langeoog gestrandet. Die Havarie sei zwar glimpflich verlaufen, aber damit könne man nicht immer rechnen, unterstreicht von Wecheln.

Die SDN betont, dass das Notschleppkonzept der Bundesregierung aus ihrer Sicht richtig und nach wie vor sinnvoll ist. Es habe sich bei der Havarie der »Glory Amsterdam« wieder einmal bewährt, weil innerhalb der vorgesehenen Zeit ein geeigneter, leistungsfähiger Notschlepper am Einsatzort war. Das Notschleppkonzept sieht vor, dass ein Notschlepper innerhalb von zwei Stunden bei einem Havaristen eintreffen soll, um ihn so lange zu halten und eine Strandung zu verhindern, bis kommerzielle Bergungsschlepper dann den Havaristen sicher zum Liegeplatz bringen.

Die Frage sei allerdings, wie das Havariekommando dieses Konzept bei »komplexen Schadenslagen« anwendet. Die SDN und insbesondere ihre Mitgliedskreise an der Nordseeküste, die bei Katastrophenlagen direkt betroffen sind, wollen wissen, welches Vorgehen das Havariekommando in seinen Einsatzkonzepten festgelegt hat, um bei verschiedenen Lagen entsprechend zu reagieren.

Auch sollte nach Meinung der SDN nach zwanzig Jahren seit der Pallas-Havarie eine Anpassung  der vorhandenen Sicherheitsstrukturen durchgeführt werden. Neben verbesserten technischen Einzelmaßnahmen sollte besonders die Organisation der verschiedenen Behörden und des Havariekommandos gestrafft werden. Der Verband fordert bereits seit Jahren, die seegehenden Bundes- und Landeskräfte in einer »Deutschen Küstenwache« mit schlanken Führungsstrukturen zusammenzufassen. Der Umweltverband hat im letzten Jahr zu diesem Thema ein Positionspapier an die Bundes- und Landtagsabgeordneten verschickt und wird hier weiterhin die Umsetzung einfordern.

Dieser Text im PDF-Format: 18-10-25 20 Jahre Pallas

Küstenkreise fordern Aufklärung über Einsatzkonzept des Havariekommandos

SDN fordert Maßnahmen vor der Wintersaison / Notschleppkonzept richtig

(Husum/Cuxhaven/Varel i.O.) Erneut hat sich die Schutzgemeinschaft Deutsche Nordseeküste (SDN) an Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer gewendet, um ihn zu weiteren Maßnahmen zur Erhöhung der Sicherheit auf Nord- und Ostsee aufzufordern. Nach Meinung des Umweltverbandes hat die Havarie der »Glory Amsterdam« vor einem Jahr vor der Küste der Nordseeinsel Langeoog aufgezeigt, dass einige Maßnahmen bereits vor der Veröffentlichung des offiziellen Untersuchungsberichtes durch die Bundesstelle für Seeunfalluntersuchung durchgeführt werden sollten.

»Unsere Fachleute«, so schreibt der Vorsitzende der SDN, Nordfrieslands Landrat Dieter Harrsen, »haben aufgrund ihrer Kenntnisse der Abläufe Vorschläge erarbeitet, die es möglichst zügig umzusetzen gilt«. Dass die »Glory Amsterdam« trotz bereitstehender Schlepperhilfe strandete, sei auf drei Hauptgründe zurückzuführen: auf mangelnde Kommunikation zwischen der Schiffsführung des Havaristen und der Einsatzleitung, auf die mangelnde Durchsetzung der angeordneten Notschlepphilfe und auf die mangelnde Ausbildung der Seemannschaft des Havaristen.

Die Havarie sei zwar glimpflich verlaufen, aber damit könne man nicht immer rechnen, unterstreicht Harrsen.

Nach Auffassung der SDN muss ein zeitgemäßes staatliches maritimes Unfallmanagement in den Einsatzkonzepten und Verfahrensanweisungen Maßnahmen vorsehen, um bei Verständigungsproblemen mit dem Havaristen frühzeitig die Kommunikation zu verbessern, etwa durch das Absetzen eines Lotsen oder eines On-Scene-Coordinators des Cuxhavener Havariekommandos auf dem Havaristen. Werde ein Notschlepper eingesetzt, müssten rechtzeitig Einsatzkräfte per Hubschrauber auf dem Havaristen abgesetzt werden können, die eine Notschleppverbindung herstellen; diese Fachkräfte müssten Einsatz- oder zumindest umfangreiche Übungserfahrung besitzen. Sollte ein Havarist die angebotene Notschlepphilfe ablehnen, sei frühzeitig eine entsprechende schifffahrtspolizeiliche Anordnung zu erteilen und etwa durch das Absetzen von Vollzugskräften auch durchzusetzen. Bei der Vorbereitung eines Notschleppeinsatzes sei der Havarist über das geplante Vorgehen zu informieren, beispielsweise durch Übersendung von bebilderten, mehrsprachigen Handlungsanweisungen über In-MarSat-Fax oder E-Mail.

Die SDN unterstreicht, dass das Notschleppkonzept der Bundesregierung aus ihrer Sicht richtig und nach wie vor sinnvoll ist. Es habe sich bei der Havarie der »Glory Amsterdam« wieder einmal bewährt, weil innerhalb der vorgesehenen Zeit ein geeigneter, leistungsfähiger Notschlepper am Einsatzort war. »Wir teilen daher die Kritik anderer nicht und möchten Sie ermuntern, das Konzept zu belassen«, schreibt die SDN dem Minister.

Die Frage sei allerdings, wie das Havariekommando dieses Konzept bei »komplexen Schadenslagen« anwendet. Die SDN und insbesondere ihre Mitgliedskreise an der Nordseeküste, die bei Katastrophenlagen direkt betroffen sind, wollen wissen, welches Vorgehen das Havariekommando in seinen Einsatzkonzepten festgelegt hat, um bei verschiedenen Lagen entsprechend zu reagieren.

Zum Beispiel gehe es darum, welche taktisch-strategischen Maßnahmen in diesen Einsatzkonzepten bei unbotmäßigen Schiffsführungen von Havaristen vorgesehen sind. Schließlich sei der von der Bundesregierung bereitgestellte Notschlepper »Nordic« bereits am frühen Morgen beim Havaristen »Glory Amsterdam« einsatzbereit vor Ort gewesen; die schifffahrtspolizeiliche Anordnung zur Herstellung einer Schleppverbindung erfolgte aber nach Kenntnis der SDN erst rund vier Stunden später. Daher teile die SDN auch die Kritik des Leiters des Havariekommandos an diesem bewährten Notschlepper nicht, die er am 6. Februar 2018 im Unterausschuss »Häfen und Schifffahrt« im niedersächsischen Landtag vortrug.

Abschließend bittet die SDN Minister Scheuer, ihre Vorschläge zeitnah, das heißt vor der Veröffentlichung des Berichtes der Bundesstelle für Seeunfalluntersuchung, umzusetzen, damit bereits jetzt – vor Beginn der Herbst- und Wintersturmlagen – die Gefahrenabwehr auf Nord- und Ostsee verbessert wird.

Dieser Text als PDF-Datei: 18-09-11 Küstenkreise fordern Aufklärung über Einsatzkonzept

Strandung der »Glory Amsterdam«: SDN fordert Prüfung des Einsatzkonzeptes des Havariekommandos

Vor zwei Jahren eröffnete der Leiter des Havariekommandos, Hans-Werner Monsees, nach der Mitgliederversammlung der Schutzgemeinschaft Deutsche Nordseeküste (SDN) eine Ausstellung mit dem Titel »Damit eine Havarie nicht zur Katastrophe wird« im Nationalpark-Haus in Varel-Dangast. Damals dachte wohl niemand daran, dass diese Thematik zwei Jahre später am gleichen Ort erneut in einer Mitgliederversammlung der SDN diskutiert werden würde.

Zu Beginn der Veranstaltung am 23. Mai 2018 schilderte Niedersachsens Umweltminister Olaf Lies die Versuche der Einsatzkräfte, die Strandung des Massengutfrachters »Glory Amsterdam« vor der ostfriesischen Insel Langeoog zu verhindern. Er zeigte sich erleichtert, dass keine Umweltschäden entstanden waren und die Bergung nach mehreren gescheiterten Versuchen erfolgreich beendet wurde. Eine gewisse Unzufriedenheit mit den Einsatzabläufen des Havariekommandos war jedoch auch dem Minister anzumerken, zumal die Bundesrepublik in den vergangenen Jahren kräftig in die Sicherheit auf See investiert hat. Daher werde die niedersächsische Regierung die seitens des Havariekommandos vorgeschlagenen elf Verbesserungsmaßnahmen prüfen, bewerten und dann, soweit sinnvoll, gemeinsam mit den Partnern von Bund und Ländern umsetzen. Im zweiten Teil seiner Rede erläuterte Lies die vielfältigen Maßnahmen der Landesregierung für einen verbesserten Küstenschutz.

SDN-Vorstandssprecher Hans von Wecheln war sich mit dem Minister einig, dass zukünftige Havarien wesentlich effektiver bekämpft werden müssen. Er forderte, das Einsatzkonzept des Havariekommandos den Küstenkreisen vorzulegen: Hier müsse geklärt werden, warum eine so hohe zeitliche Verzögerung entstanden sei und die Strandung nicht verhindert werden konnte. Schließlich sei es nicht hinzunehmen, dass es fast 20 Jahre nach der Strandung der »Pallas« vor der Insel Amrum heute noch möglich sei, ein treibendes Schiff nicht innerhalb von zwölf Stunden mit einer sichernden Schleppverbindung zu versehen.

Die Vorschläge des  Havariekommandos bewertet die SDN kritisch. Der Umweltverband fordert vielmehr den sofortigen Einsatz eines Lotsen oder eines sogenannten On-Scene-Commanders, der den Kapitän auf einem Havaristen über die Maßnahmen der Einsatzkräfte informiert und bei der Umsetzung unterstützt. So könnten Kommunikationsprobleme vermieden werden.

Nach einigen Regularien stand die Neuwahl des SDN-Vorstandes auf der Agenda. Einstimmig wählten die anwesenden Mitglieder den nordfriesischen Landrat Dieter Harrsen erneut zum ersten Vorsitzer der SDN. Der zweite Vorsitzer – der Bürgermeister der Stadt Varel, Gerd-Christian Wagner –, sowie Schatzmeister Manfred Hoffmann und Schriftführer Hans-Martin Slopianka wurden in ihren Ämtern bestätigt.

Im erweiterten Vorstand gab es Neuerungen: Erstmals wurden der Jurist Jan-Hinnerk Faida aus Varel und der Schatzmeister des Nautischen Vereins Nordfriesland, Peter Martinen, gewählt. Wiedergewählt wurden Landrat Sven Ambrosy (Kreis Friesland), der Bürgermeister der Stadt Norderney, Frank Ulrichs, Jörg-Peter Frerichs (ehemaliger Leiter des Planungs- und Umweltamtes der Stadt Varel), Uwe Jepsen (Präsident des Bundesverbandes der See- und Hafenlotsen), Karl Petersen (Fachmann für Küstenschutztechnik), Marcus Rudolph (Fachgebietsleiter Wasserwirtschaft, Landkreis Cuxhaven) und der Sylter Manfred Uekermann (Vorsitzender der Insel und Halligkonferenz).

Dieser Text als PDF-Datei: 18-06-13 Strandung der »Glory Amsterdam« – SDN fordert Prüfung des Einsatzkonzeptes des Havariekommandos

Zweiter Offener Brief zur Havarie der »Glory Amsterdam« am 29. Oktober vor Langeoog

An das

Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur

Herrn Minister

Christian Schmidt

Invalidenstraße 44

10115 Berlin

 

Offener Brief zur Havarie des Frachters »Glory Amsterdam« am 29. Oktober vor Langeoog

Sehr geehrter Herr Minister,

Ihr Herr Staatsekretär hat auf mein Schreiben vom 18.12.2017 mit Schreiben vom 5.1.2018 reagiert, ohne eine einzige meiner zehn Fragen, von denen einige ausdrücklich in Spiegelstrichen gefasst waren, zu beantworten. Das Schreiben Ihres Herrn Staatssekretärs enthält nur eine Aussage: Unter der Einsatzleitung des Havariekommandos sei bei der Havarie der »Glory Amsterdam« hervorragende Arbeit geleistet worden.

Dass »nach jeder Einsatzlage« »der Einsatz aller Kräfte intern überprüft« wird, »um etwaige Probleme beim nächsten Einsatz zu vermeiden«, ist für uns selbstverständlich. Dass der schwere Seeunfall der »Glory Amsterdam« »zurzeit von der Bundesstelle für Seeunfalluntersuchung und der Wasserschutzpolizei (leider in nicht öffentlicher Verhandlung) untersucht« wird, ist uns ebenfalls bekannt. Das vom für die »Maritime Notfallvorsorge« zuständigen Fachreferat WS 22 erstellte und durch den Parlamentarischen Staatssekretär in Ihrem Auftrag an uns versandte Standard-Antwortschreiben vom 5.1.2018 lässt nicht nur nicht unsere Fragen unbeantwortet, sondern verstärkt unsere Sorge um die Sicherheit unserer Küste.

Wenn ein Havarist zehn Stunden durch deutsche Küstengewässer getrieben und schließlich gestrandet ist, dann kann Ihr Haus doch nicht allen Ernstes von einer hervorragenden Arbeit sprechen. Sollte das wirklich der Beurteilungsmaßstab Ihres Hauses sein, dann bewahre uns Gott vor dramatischeren Ereignissen.

Dass es nicht zum Verlust von Menschenleben oder zu Umweltschäden gekommen ist, war reines Glück, weil die Wetterbedingungen zwar schwierig, aber nicht extrem waren, die »Glory Amsterdam« keine Ladung hatte und zudem über eine Doppelhülle bei den Brennstofftanks verfügt. Dass insbesondere die Besatzung des Notschleppers »Nordic« in schwerem Wetter in der Flachwasserzone mit heftigen Grundseen bis an die Grenze ihrer Einsatz- und Leistungsfähigkeit gegangen ist, um die Strandung der »Glory Amsterdam« zu verhindern, haben wir mit großem Respekt verfolgt und danken diesen Seeleuten für ihre hervorragende, unverzichtbare Arbeit. Die trotz der Bemühungen der Besatzungen der Notschlepper »Nordic« und »Mellum«, der Boarding-Teams Nordsee und Ostsee, der beteiligten Bundespolizei-Hubschrauber, der Beschäftigten in der Verkehrszentrale und im Havariekommando nicht verhinderte Strandung ist der Anlass für unseren »Offenen Brief«. Hervorragende Arbeit haben nach der Strandung die holländischen Berger geleistet. Diese hervorragende Arbeit war allein Sache der Berger, die das Havariekommando sich nicht zurechnen kann.

Ich habe volles Verständnis, wenn Ihr Herr Staatssekretär derzeit nicht alle Fragen beantworten konnte – aber als Antwort in einem Standardschreiben Nebelkerzen zu werfen, ist an Missachtung gegenüber der Küstenbevölkerung nicht zu überbieten. Wir, die Küstenbevölkerung, haben einen Anspruch darauf, zu erfahren, wie und ob die staatlichen Sicherheitssysteme greifen. Denn wir sind mit unserer Natur und unserer Wirtschaft die Leidtragenden, wenn es zu einer Umweltkatastrophe kommt. Daher haben wir als Schutzgemeinschaft Deutsche Nordseeküste, die für rund 200 Küstenkommunen,
Landkreise, Naturschutzvereine, Institute, Verbände und Einzelmitglieder spricht, das Recht und auch die Pflicht, Fragen nach den Ursachen der Strandung zu stellen – und den Anspruch, dass diese Fragen nach bestem Wissen und Gewissen beantwortet werden.

Nach Auffassung der Schutzgemeinschaft Deutsche Nordseeküste e. V.  muss ein zeitgemäßes staatliches maritimes Unfallmanagement in den Einsatzkonzepten und Verfahrensanweisungen Maßnahmen vorsehen, um

  • bei Verständigungsproblemen mit dem Havaristen die Kommunikation zu verbessern, z. B. durch das Absetzen eines Lotsen oder eines HK-On-Scene-Coordinators,
  • bei Einsatz eines Notschleppers rechtzeitig Einsatzkräfte zur Herstellung einer Notschleppverbindung auf dem Havaristen absetzen zu können, z. B. durch die Alarmierung der Boarding-Teams Nordsee und Ostsee,
  • bei witterungsbedingten Problemen beim Aufwinschen des Boarding-Teams durch einen
    Hubschrauber den Einsatz eines solchen Teams auf dem Havaristen möglich zu machen,
    z. B. durch die Verlegung in windgeschütztere Gewässer,
  • bei Weigerung eines Havaristen eine schifffahrtspolizeiliche Anordnung zur Annahme von Notschlepphilfe durchzusetzen, z. B. durch das Absetzen von Vollzugskräften,
  • bei der Vorbereitung eines Notschleppeinsatzes den Havaristen über das geplante Vorgehen zu informieren, z. B. durch Übersendung von bebilderten, mehrsprachigen Handlungsanweisungen über InMarSat-Fax oder E-Mail.

Sehr geehrter Herr Minister, wir erwarten von Ihnen erneut, dass Sie die Fragen aus unserem
Schreiben vom 18.12.2017 – unabhängig vom Abschluss der Ermittlungen und von der Veröffentlichung des Berichtes der Bundesstelle für Seeunfalluntersuchung – zeitnah beantworten oder uns mitteilen, welche erforderlichen fachlichen und politischen Konsequenzen Ihr Ministerium ziehen wird, falls diese Fragen nicht zeitnah beantwortet werden können.

Aufgrund der erheblichen Bedeutung dieses Falles und der unbefriedigenden Beantwortung unserer Fragen wurde auch dieses Schreiben als »offener Brief« verfasst, den wir mit Maßnahmen der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit begleiten werden.

Mit freundlichen Grüßen
Dieter Harrsen
Vorsitzer der SDN

Das Schreiben im PDF-Format: 18-01-24 Havarie der Glory Amsterdam zweites Schreiben an Minister Schmidt