Nordseeschützer wollen »Nachhaltigkeit« auf dem Meer

Zielkonflikte bei Schifffahrt und Fischerei befürchtet / Neue Naturschutzgebiete geplant

(Husum/Cuxhaven/Varel i.O.) Von der Öffentlichkeit beinahe unbemerkt, hat das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit das Verfahren für die Ausweisung umfangreicher Naturschutzgebiete in der Nordsee, aber auch der Ostsee eingeleitet. Die Schutzgemeinschaft Deutsche Nordseeküste (SDN) hat sich mit den drei Planungen für die Nordsee befasst und zeigt sich beunruhigt. Schiffsautobahnen und Windfarmen passen aus Sicht der SDN nicht ins Bild von Naturschutzgebieten.

Für die geplanten Naturschutzgebiete »Borkum Riffgrund« (NSGBRgV) und »Sylter Außenriff – Östliche Deutsche Bucht« (NSGSylV) besteht hinsichtlich des Naturschutzvorrangs ein Zielkonflikt mit Vorrangflächen für die Schifffahrt und die Windkraftnutzung, so der Vorsitzer der SDN, Nordfrieslands Landrat Dieter Harrsen. Der Raumordnungsplan sieht für beide Gebiete Vorrangflächen für die Schifffahrt vor. Im Fall »Borkum Riffgrund« handelt es sich um die bedeutendste Schifffahrtslinie für die Ansteuerung der deutschen Häfen Hamburg, Bremen und Wilhelmshaven, die nicht nur der Raumordnungsplan als Vorranggebiet für die Schifffahrt ausweist, sondern die auch nach internationalem Recht als Verkehrstrennungsgebiet gleichsam als Schiffsautobahn ausgewiesen ist. Neben dem Vorrang für die Schifffahrt ist innerhalb der Fläche für das Naturschutzgebiet »Borkum Riffgrund« eine Fläche mit Vorrang für die Windkraftnutzung ausgewiesen. Unterschiedliche »Vorränge« auf ein und derselben Fläche schließen sich aus. Die Festlegung des Vorranges für den Naturschutz führt dazu, dass Schifffahrt und Windkraft sich den Zielen des Naturschutzes anpassen müssen. Das könne nicht hingenommen werden, da hier die Schifffahrt und die wirtschaftlichen Belange der Küste langfristig eingeschränkt werden können, unterstreicht die SDN.

Auch für die Fischerei sieht die SDN neue Probleme. Die Freizeitfischerei werde verboten, obwohl die Entnahme von Fisch vernachlässigt werden kann. Die gewerbliche Fischerei ist von den Verboten ausgenommen. Die Forderung nach Natürlichkeit der Bestandsdichte und arttypischer Altersstruktur sowie nach Störungsfreiheit kann von der Fischerei aber nicht eingehalten werden. Auch die nachhaltige Entnahme von Fisch führt immer zu einer Veränderung und Anpassung des Ökosystems auf einem neuen Niveau. Nachhaltig ist nicht Natürlichkeit. Für die Fischerei sind Einschränkungen zu befürchten, die sich nicht an Nachhaltigkeit, sondern an Natürlichkeit orientieren. Die vorgeschriebenen Bewirtschaftungs- oder Managementpläne müssen das Ziel der Natürlichkeit der Individuenzahl, der Altersstruktur und der Artenzusammensetzung erreichen. Die Regelungskompetenz liege bei der Europäischen Union. Einschränkungen der Nutzung über das Maß der Nachhaltigkeit müssen befürchtet werden. »Einerseits Naturschutz vor den europäischen Küsten und andererseits Fortsetzung des Raubbaues in fernen Meeren wäre eine fatale Entscheidung«, moniert die SDN. Der kommunale Umweltverband fordert, die Naturschutzgebiets-Verordnungen am Ziel der Nachhaltigkeit anzupassen.

Dieser Text im PDF-Format: PM 16-02-18 Naturschutzgebiete Nordsee

Nordseeschützer äußern Bedenken gegen Verklappung

Langfristig Schadstoffbelastung erwartet/ Hamburg soll endlich handeln

(Husum/Cuxhaven/Varel i.O.) Die Schutzgemeinschaft Deutsche Nordseeküste (SDN) äußert Bedenken, längerfristig die Verbringung von Baggergut aus dem Hamburger Hafen in das Schlickfallgebiet bei der Tonne E3 südöstlich von Helgoland zu erlauben. Gleichwohl erkennt die SDN die Notwendigkeit dieser Maßnahme, um die Hamburger Hafenwirtschaft aufrecht zu erhalten und die Schiffbarkeit zu gewährleisten.

Die Bedenken des kommunalen Umweltverbandes an der Nordsee begründen sich darin, dass Hamburg über viele Jahre Gelegenheit hatte, durch strombauliche Maßnahmen die Sedimentmenge in den Hafenbecken zu verringern. Denn der Hafenschlick ist einerseits mit Schadstoffen belastet, andererseits führt das Einbringen bei Tonne E3 zu einer großflächigen Zerstörung der im Boden lebenden Flora und Fauna. »Auch ist die vereinbarte Dauer von zweimal fünf Jahren ohne jede Mengenbegrenzung nicht hinnehmbar«, sagte ein Sprecher des Verbandes. Schließlich blieben die Sedimente nicht dort vollständig liegen, wo sie eingebracht werden, sondern würden verdriften. Es sei ja nicht zu erwarten, dass wie auf dem Land eine »Bergdeponie« entsteht.

Rechtlich sei das Einbringen von Hafenschlick laut Gesetz eine Form der Abfallbeseitigung. Hierfür gelte der Vorrang der Verwertung. Auch für jeden mittelständischen Betrieb in der Hansestadt gelte diese Regelung, erläutert der Verband. Es wird von Hamburg erwartet, dass neben strombaulichen Maßnahmen und der weiteren Entfrachtung von Schadstoffen auch über Möglichkeiten der Verwertung nachgedacht wird. Schon zu den Zeiten von Senator Kuhbier und Uldall wurde erwogen, den Schlick für die Herstellung von gebrannten Ziegeln zu verwenden. Das Projekt scheiterte seinerzeit an den hohen Kosten. Eine andere zu untersuchende Variante ist die Verwendung des Materials für den Deichbau entlang der Elbe. Diese Überlegungen sollten schnellstmöglich von Hamburg aufgegriffen und umgesetzt werden, empfiehlt die SDN. Hierfür müssen zwischen Schleswig-Holstein und Hamburg konkrete Fristen vereinbart werden. Sonst besteht die Gefahr, dass es bei Absichtserklärungen bleibt und nach zehn Jahren zähneknirschend zu einer Fortsetzung der Verklappung ja gesagt werden muss, um die Zufahrt in den Hafen zu sichern.

Dieser Text im PDF-Format: PM 16-02-13 Hamburger Hafenschlick

Nordseeschützer begrüßen Entscheidung für neue Notfallschlepper

Konzept mit bundeseigenen und privaten Schiffen hat sich bewährt / Sicherheitslücke vor Sylt

(Husum/Cuxhaven/Varel i.O.) Sehr zufrieden zeigt sich die Schutzgemeinschaft Deutsche Nordseeküste über die Entscheidung von Verkehrsminister Alexander Dobrindt, zwei neue Mehrzweckschiffe zu beschaffen.

»Mit dieser Ersatzvornahme für die beiden älteren Schiffe »Mellum« und »Scharhörn« und den beiden gecharterten, leistungsstarken Notschleppern »Nordic« und »Baltic« sowie dem vorhandenen Mehrzweckschiff »Neuwerk« wird das anspruchsvolle Notschleppkonzept in Nord- und Ostsee beibehalten«, stellt der Vorsitzer der SDN, Nordfrieslands Landrat Dieter Harrsen, fest.

Der kommunale Umweltverband befasst sich im Namen der schleswig-holsteinischen und niedersächsischen Küstenlandkreise und -Kommunen seit langem mit dem Sicherheitskonzept für die beiden Meere. Die vielfältigen politischen Aktivitäten der SDN hatten vor Jahren das Sicherheitskonzept der Verwaltung des Bundes beeinflusst und mit Hilfe der Politik auf Bundes- und Landesebene erreicht, dass die bundeseigenen Mehrzweckschiffe und die von der Arbeitsgemeinschaft Küstenschutz betriebenen Notschlepper in ein Notfallkonzept eingebunden wurden.

Die Arbeitsgemeinschaft betreibt im Auftrag des Verkehrsministeriums mit der »Nordic« den leistungsstärksten Schlepper und stellt auch Boarding-Teams zur Bemannung evakuierter Schiffe bereit. Während die »Nordic« ständig die Bereitschaftsposition nördlich von Norderney einnimmt, beziehen die Mehrzweckschiffe ihre Bereitschaftspositionen ab Windstärke acht bei Helgoland und Süderoogsand. »Dieses Konzept hat sich bewährt«, meint Harrsen, »jedoch ist nach wie vor nordwestlich von Sylt eine offene Sicherheitslücke vorhanden«. Daran werde man weiter arbeiten.

Dieser Text im PDF-Format: PM 16-02-03 Neue Notfallschlepper