»Traditionsschifffahrt ist Teil der maritimen Tradition«!

Sicherheitsrichtlinie mit den Betroffenen erörtern/ Versprechen halten

(Husum/Cuxhaven/Varel i.O.) »Die Traditionsschifffahrt an Nord- und Ostsee ist ein Teil unserer maritimen Kultur und Geschichte, und das ist auch gut so«! Mit dieser Aussage bekräftigt der Vorsitzer der SDN, Nordfrieslands Landrat Dieter Harrsen, die Unterstützung für die an der Küste tätigen Dachverbände der deutschen Traditionsschiffe bei ihrem Kampf gegen die nach Ansicht der Fachleute überzogenen Maßnahmen seitens des Bundesverkehrsministeriums. Die Vorlage einer deutlich verschärften Schiffssicherheitsrichtlinie hatte zu lauten Protesten – insbesondere bei der letzten Kieler Woche – der betroffenen Verbände geführt und Unmut auch bei norddeutschen Bundestagsabgeordneten erzeugt. Die SDN sieht die geplante Richtlinie des Ministeriums für Traditionsschiffe in Nord- und Ostsee als in Teilen »nicht zielführend« an. »Daher muss nach der Bundestagswahl mit dem neuen Verkehrsminister in einer sachlichen Form und unter Beteiligung der vor Ort Betroffenen eine neue Diskussion beginnen«, mahnt Harrsen.

Der herausgegebene Entwurf des Ministeriums sieht Änderungen und Vorschriften vor, die aus Sicht der SDN zur Folge haben, dass der Betrieb wegen der Anforderungen an die Besatzung nicht oder nur eingeschränkt möglich sein wird. Auch sollen die Schiffe in ihrem Aussehen beziehungsweise baulichen Zustand so stark verändert werden, dass sie ihren ursprünglichen Charakter verlieren könnten. Die SDN befürchtet, dass der Aufwand zur Umsetzung der Forderungen die finanziellen Möglichkeiten der Betreiber übersteigt und der weitere Betrieb gefährdet ist.

Der Umweltverband begrüßt daher die Ankündigung des Ministeriums, eine Arbeitsgruppe unter Beteiligung der Fachverbände und Institutionen einrichten zu wollen, um die Schwierigkeiten mit der neuen Schiffssicherheitsverordnung zu lösen. Dabei geht die SDN davon aus, dass diese Absprache auch nach der Wahl gilt. Schließlich habe sich das Ministerium in der Vergangenheit häufig mit Fachverbänden auseinandergesetzt und sich letztlich etwa in der Frage der Art und Stationierung von Notschleppern in Nord- und Ostsee den Aussagen der Fachleute der Küste angeschlossen. Gleiches erwarten die Küstenkreise und -kommunen nun auch zukünftig bei der Gestaltung der Rahmenbedingungen für eine funktionierende Schifffahrt – auch für Traditionsschiffe, unterstreicht Harrsen.

Dieser Text im PDF-Format: 17-09-17 »Traditionsschifffahrt ist Teil der maritimen Tradition«!

SDN vermisst »maritime Aussagen« im Kanzler-Duell

Situation auf See geändert / SDN fordert Beschlüsse der Abgeordneten 

(Husum/Cuxhaven/Varel i.O.)  Die Schutzgemeinschaft Deutsche Nordseeküste (SDN) hat Aussagen zur maritimen Sicherheitspolitik im TV-Duell zwischen Bundeskanzlerin Angela Merkel und ihrem Herausforderer Martin Schulz vermisst. Auch die heutigen Ausführungen der Koalitionspartner im Deutschen Bundestag hätten keine Hinweise auf die Bedeutung der maritimen Sicherheitsstrukturen von Nord- und Ostsee enthalten, meint der Vorsitzer der SDN, Nordfrieslands Landrat Dieter Harrsen.

Dabei hatte der kommunale Umweltverband bereits im Frühjahr gemeinsam mit sechs Nautischen Vereinen und der Insel- und Halligkonferenz ein Positionspapier zur Schaffung einer Deutschen Küstenwache erarbeitet und den norddeutschen Abgeordneten von Bund und Ländern überreicht. Auch an das Bundeskanzleramt wurde das Dokument geschickt, und Martin Schulz habe man es persönlich auf einem Besuch in Schleswig-Holstein überreicht, bestätigt der Leiter des Arbeitskreises der Verbände, Hans von Wecheln. Daher sei es bemerkenswert, dass keine Silbe in dieser Sache von den Parteivorsitzenden und Kanzlerbewerbern erwähnt wurde.

Die maritimen Experten schlagen der Politik vor, zunächst die Bundeskräfte von Bundespolizei, Zoll und Fischereiaufsicht mit ihren seegehenden Einheiten als »Deutsche Küstenwache« zusammenzufassen. Hierfür reiche ein Kabinettsbeschluss aus. In einem zweiten Schritt sollten – nach einer Übergangsphase – die Wasserschutzpolizeien der Länder als gleichberechtigte Partner in die Küstenwache eingebunden werden. Dies sei über einen Staatsvertrag oder eine Grundgesetzänderung möglich. Die Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes sowie die Verbindungen zur Bundesmarine blieben unberührt.

In den vergangenen Jahren haben sich die Probleme der Seefahrt und der Nutzung der Nordsee geändert, erläutert von Wecheln. Bisher habe die Bekämpfung von Schiffshavarien im Mittelpunkt gestanden. Der Aufbau des in Cuxhaven angesiedelten Havariekommandos sei daher richtig gewesen.

Nun jedoch entstünden immer weitere große Offshore-Windfarmen mit fast tausend Beschäftigten, die vor der Küste Gefahren ausgesetzt seien. Die Schiffsverkehre mit Arbeits- und immer größeren Container- und Kreuzfahrtschiffen nähmen zu. Damit steige die Wahrscheinlichkeit von Unfällen auf Nord- und Ostsee. Beim Bau der geplanten Fehmarnbelt-Querung werde jahrelang eine »wandernde beziehungsweise schwimmende Baustelle« den Seeverkehr behindern.

Auch die wachsende Gefahr des Terrorismus auf See zwinge Deutschland zu einer Straffung der Sicherheitsstrukturen. Erschwerend komme hinzu, dass häufig kein klares Bild über die Gefahren bestehe, die unter dem Deckmantel eines harmlosen Handelsschiffes, einer Yacht, einer fremden Flagge, eines privaten Unternehmens oder einer Freiheitsbewegung auftreten können. Der Übergang von Polizeiarbeit, vorbeugendem Schutz, Militäreinsatz und Katastrophenschutz sei daher fließend, schildert die SDN die Lage. Erforderlich sei eine neue Betrachtung mit möglichst präventiven Strukturen, um Schäden von den Küsten abzuwenden. Daher erwartet der Verband, dass bei den nächsten Koalitionsverhandlungen dieser Vorschlag aufgenommen wird.

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