SDN zu Stromtrassen auf Langeoog: Energiewende ist kein Freibrief für Eingriffe in Nationalpark und Trinkwasser

Schutzgemeinschaft Deutsche Nordseeküste erhebt erhebliche rechtliche Bedenken gegen Untersuchungen im Trassenkorridor C6a – Gesamtfolgen und Alternativen müssen vor einer Befreiung belastbar geprüft werden

Langeoog, 20.08.2026 – Die Schutzgemeinschaft Deutsche Nordseeküste e. V. (SDN) erhebt erhebliche naturschutzfachliche, wasserwirtschaftliche und unionsrechtliche Bedenken gegen die geplanten Untersuchungsmaßnahmen im Trassenkorridor Langeoog C6a.

Die SDN erkennt die Bedeutung einer sicheren Energieinfrastruktur und der Energiewende ausdrücklich an. Das entbindet Vorhabenträger und Genehmigungsbehörden jedoch nicht von den strengen gesetzlichen Anforderungen, die für Eingriffe in den Nationalpark Niedersächsisches Wattenmeer und das europäische Schutzgebietsnetz Natura 2000 gelten. Nach Auffassung der SDN reichen die bislang vorgelegten Unterlagen nicht aus, um die tatsächliche Eingriffsintensität und die kumulativen Folgen des Vorhabens belastbar zu bewerten.

„Voruntersuchungen“ sind bereits Teil der konkreten Projektumsetzung

Nach Auffassung der SDN verharmlost die Bezeichnung als bloße „Voruntersuchungen“ die Dimension der geplanten Arbeiten. Vorgesehen sind unter anderem umfangreiche geotechnische und geophysikalische Untersuchungen, Vorbereitungen einer HDD-Inselquerung und Untersuchungen für einen Anleger. Allein für diesen sind zehn Kernbohrungen, 15 Drucksondierungen, Endteufen bis 25 Meter und Untersuchungszeiträume von bis zu 60 Tagen vorgesehen. Die Unterlagen bezeichnen als Zweck ausdrücklich die „konstruktive Ausführungsplanung“ und die erforderlichen „statischen Nachweise“.

„Wo bereits für die konkrete Ausführungsplanung gebohrt, sondiert und vermessen wird, geht es nicht mehr um eine unverbindliche Vorprüfung. Ein Großprojekt darf genehmigungsrechtlich nicht in Einzelmaßnahmen zerlegt werden, bis seine Gesamtbelastung aus dem Blick gerät“ so Ulrich Birstein, stellvertretender Vorsitzender des SDN.

Genau hier sieht die SDN ein zentrales rechtliches Problem. Die Unterlagen betrachten die Maßnahmen weitgehend isoliert. Eine belastbare Gesamtbetrachtung im Zusammenwirken mit früheren Surveys, den geplanten HDD-Bohrungen, späteren Kabelverlegungen, Wartungsmaßnahmen und möglichen Folgeprojekten fehlt nach Auffassung der SDN.

Ruhezone I: Schutzgebiet muss Schutzgebiet bleiben

Besonders kritisch sind die vorgesehenen Arbeiten in der Ruhezone I des Nationalparks. Geplant sind unter anderem 24-Stunden-Betrieb, nächtliche Beleuchtung, der Einsatz amphibischer Spezialfahrzeuge und Drohnen sowie wiederholte Schiffsbewegungen innerhalb eines international geschützten Natura-2000-Gebiets.

Vor dem Nordstrand Langeoogs liegen bedeutende Rastgebiete. Nach den der SDN vorliegenden fachlichen Stellungnahmen nutzen dort Tausende Trauerenten den Küstenbereich; zugleich verläuft entlang der Insel eine wichtige Vogelzugroute. Auch Schweinswale halten sich regelmäßig vor Langeoog auf.

„Eine Ruhezone darf nicht zur Arbeitszone werden. 24-Stunden-Betrieb, Licht, Schiffsverkehr und technische Dauerpräsenz lassen sich nicht allein mit dem Hinweis relativieren, die einzelnen Eingriffe seien nur vorübergehend“ führt Ulrich Birstein weiter aus.

Trinkwasserschutz duldet kein Prinzip Hoffnung

Von besonderer Bedeutung sind die Süßwasserlinsen unter Langeoog. Sie bilden natürliche Trinkwasserspeicher und ermöglichen der Insel eine eigenständige Versorgung. Der NDR berichtete, dass Langeoog über vier Süßwasserlinsen verfügt und auf der Insel eine Querung dieser Wasservorkommen verhindert werden soll.

Auch bislang nicht für die öffentliche Wasserversorgung genutzte Süßwasserlinsen können als zukünftige Reserve von Bedeutung sein. Der Wasserverband fordert deshalb nach der vorliegenden Berichterstattung ein Beweissicherungsprogramm.

Die SDN hält eine Beeinträchtigung der empfindlichen Süßwasserlinse und damit mittelbar der Trinkwasserversorgung bislang nicht für hinreichend ausgeschlossen.

„Bei der Trinkwasserversorgung einer Insel darf es keinen Blindflug geben. Ein Risiko für eine existenzielle Wasserreserve kann nicht mit Modellannahmen wegdefiniert werden“ stellt Thomas Ströer, Pressesprecher des SDN, da.

Energiewende steht nicht über dem Naturschutzrecht

Die SDN warnt davor, das öffentliche Interesse am Ausbau erneuerbarer Energien faktisch als pauschalen Vorrang gegenüber dem Natur- und Gebietsschutz zu behandeln.

„Die Energiewende ist kein Freibrief. Nationalparkrecht und europäischer Gebietsschutz gelten auch für Energieprojekte – gerade in einem ökologisch außergewöhnlich sensiblen Raum“ so Ulrich Birstein.

Aus Sicht der SDN bestehen erhebliche Zweifel, ob Beeinträchtigungen der ökologischen Funktionalität der betroffenen Natura-2000-Gebiete derzeit mit der erforderlichen Sicherheit ausgeschlossen werden können. Deshalb sind insbesondere das unionsrechtliche Vorsorgeprinzip, Art. 6 der FFH-Richtlinie und § 34 BNatSchG umfassend zu berücksichtigen.

Alternativen ernsthaft prüfen – keine Vorfestlegung auf Langeoog

Die SDN fordert eine nachvollziehbare und ergebnisoffene Prüfung eingriffsärmerer Trassenvarianten. Bislang sei nicht hinreichend belegt, dass die vorgesehene Querung des Inselkörpers tatsächlich die naturverträglichste und eingriffsärmste Lösung darstellt. Auch Alternativen außerhalb einer HDD-Inselquerung müssten ernsthaft untersucht werden.

„Die technisch bequemste oder kürzeste Verbindung ist nicht automatisch die rechtlich zulässige. Wer durch Nationalpark, Natura-2000-Gebiet und einen wasserwirtschaftlich hochsensiblen Inselkörper will, trägt eine besondere Begründungs- und Prüfungslast“ führt Thomas Ströer weiter aus.

Die SDN fordert daher vor einer naturschutzrechtlichen Befreiung eine belastbare Gesamtbewertung aller Projektphasen, eine eigenständige Prüfung des geplanten Anlegers und des 24-Stunden-Betriebs, belastbare Aussagen zu langfristigen Stör- und Verdrängungseffekten sowie eine ernsthafte Alternativenprüfung.

„Erst vollständig prüfen, dann entscheiden. Nicht umgekehrt. Das Wattenmeer ist kein verfügbarer Industrieraum. Weltnaturerbe, Nationalpark und Natura 2000 sind rechtlich verbindliche Schutzversprechen – und sie müssen gerade dann gelten, wenn ihre Einhaltung unbequem wird“ fordert Ulrich Birstein.

Thomas Ströer

Pressesprecher der SDN e.V.

Krabbenfischerei an der Nordseeküste: Naturschutz braucht Augenmaß statt pauschaler

Deutsche Nordsee, 20.07.2026

Die Schutzgemeinschaft Deutsche Nordseeküste e. V. (SDN) warnt eindringlich vor dem Ende der traditionellen Krabbenfischerei an der deutschen Nordseeküste. Die derzeitigen Versuche seitens der Landesregierung in Niedersachsen verdeutlicht den zunehmenden Druck auf eine Fischerei, die seit Generationen fester Bestandteil der Wirtschafts- und Kulturlandschaft an der Nordseeküste ist.

„Während in Schleswig- Holstein der Dialog mit den Krabbenfischern bereits gescheitert ist, verkauft man in Niedersachsen den „Ausverkauf“ der traditionellen Krabbenfischerei als niedersächsischen Weg und führt mit einem seitens des Umwelt- und Landwirtschaftsministeriums ausgesuchten Teilnehmerkreis Gesprächsrunden“ so Ulli Birstein, stellvertretender Vorsitzender der SDN. 

Auf den zwei Veranstaltungen in Greetsiel und Wremen wurde aber eins deutlich, seitens der involvierten Ministerien und der Nationalparkverwaltung steht das Ergebnis bereits fest

Anders ist für die SDN nicht zu erklären, warum bereits eine Karte mit den vorgesehenen Verbotszonen zwei Wochen vor dem dritten und finalen Dialog in Hannover veröffentlicht wird und betroffene Gebietskörperschaften, wie z.B. der Landkreis Cuxhaven nicht zugelassen werden.

„Ein Schelm wer böses dabei denkt, dass ausgerechnet die größte Verbotszone an der Wurster Nordseeküste eingerichtet werden soll, während im ostfriesischen Wattenmeer kaum Zonen in der bereits veröffentlichten Karte zu finden sind“ führt Birstein weiter aus. 

Nach Auffassung der SDN darf der Schutz des Wattenmeeres nicht auf einseitige Schuldzuweisungen gegenüber der Küstenfischerei reduziert werden ohne dabei andere großflächige Nutzungen der Nordsee – etwa durch Offshore-Windenergie, Kabeltrassen oder die Schifffahrt mit einzubeziehen. Zumal wissenschaftliche Untersuchungen des Thünen-Instituts zeigen, dass die Auswirkungen der Krabbenfischerei im Vergleich zu den anderen industriellen Nutzungen kaum Auswirkungen auf die Nordsee haben. Die SDN kritisiert deshalb, dass europäische Naturschutzvorgaben in der öffentlichen Diskussion häufig so dargestellt werden, als würden sie zwingend pauschale Nutzungsverbote der Fischerei verlangen. Tatsächlich fordern die einschlägigen Regelwerke eine sorgfältige Einzelfallprüfung und eine ausgewogene Abwägung zwischen Naturschutz, traditioneller Nutzung und regionaler Entwicklung. 

Schutzgebiete und nachhaltige Krabbenfischerei schließen sich daher nicht grundsätzlich aus. Dies wird im Übrigen auf Nachfrage aus Brüssel auch so bestätigt.

Der derzeitige geführte Dialog zeigt sich als Symbol einer verfehlten Naturschutzpolitik der Länder Niedersachsen und Schleswig- Holstein.

SDN warnt: Kabeltrasse gefährdet Trinkwasser und Weltnaturerbe

Langeoog. Die Schutzgemeinschaft Deutscher Nordseeküste (SDN) übt scharfe Kritik am geplanten Offshore-Netzanbindungsprojekt „BalWin5 Seeseite“. Nach Auswertung der Planunterlagen sieht die Organisation erhebliche Risiken für Natur, Trinkwasserversorgung und Tourismus.

Besonders problematisch sei die mögliche Gefährdung der Süßwasserlinse auf Langeoog, die die Insel vollständig mit Trinkwasser versorgt. „Ein Eingriff in dieses sensible System kann nicht kompensiert werden und gefährdet die Existenzgrundlage der Insel“, erklärte die SDN.

Zudem betreffe die geplante Trasse zentrale Schutzgebiete, darunter das UNESCO-Weltnaturerbe Wattenmeer, den Nationalpark Niedersächsisches Wattenmeer sowie EU-Vogelschutz- und FFH-Gebiete. Laut Naturschutzbund Deutschland drohen erhebliche Beeinträchtigungen für Seehunde sowie Brut- und Zugvögel.

Die SDN kritisiert insbesondere, dass umweltschonendere Alternativen – etwa entlang bestehender Infrastrukturkorridore – nicht ausreichend geprüft worden seien. Auch negative Auswirkungen auf Tourismus und regionale Wirtschaft seien zu erwarten.

Kapitän Birstein, stellvertretender Vorsitzender der SDN, erklärte:
„Wer glaubt, man könne durch das Wattenmeer einfach eine neue Schneise schlagen, hat weder die Dynamik der Nordsee noch die Verantwortung gegenüber den Inseln verstanden. Hier geht es nicht nur um Natur – hier geht es um Lebensgrundlagen.“

Mit freundlicher Bitte um Beachtung und Veröffentlichung,

SDN Schutzgemeinschaft Deutsche Nordseeküste e.V.

– Pressestelle –

pressestelle@sdn-web.de

www.sdn-web.de

PDF

Windparks verändern alle Strömungen

Forschungsergebnisse des Helmholtz-Zentrums Hereon haben erstmals die langfristige Gesamtwirkung der Vielzahl von Windparks auf Luft- und Meeresströmungen der Nordsee aufgezeigt

Deutsche Nordsee. „Schon früh haben wir vor diesem extremen Industrie-Ausbau in unserer Nordsee gewarnt,“ führt SDN-Vorsitzender Gerd-Christian Wagner aus und fügt hinzu, dass die SDN schon zu Beginn des Ausbaues, neben der Stationierung ausreichender Notschlepp-Kapazitäten nahe der Parks, auf die Auswirkungen auf Meeresökologie wie Strömungsverhältnisse hingewiesen hat. „Nun zeigt sich mit dieser ersten Studie zur Gesamtwirkung der riesigen Offshore-Windparks auf die Meeres- und Luftströmungen, wie berechtigt unsere Forderungen waren und noch sind!“

Die Rotoren entziehen dem Wind Energie und beeinflussen die Oberflächenströmungen mit bis zu 20 Prozent Verlangsamung in die Nordsee hinein. Die Turbinenpfeiler hingegen stellen unter Wasser Hindernisse dar, die die Gezeitenströmungen und – frequenzen verändern. Diese Wind- und Gezeiten-Wakes (Nachlaufeffekte) interagieren miteinander und bestimmen die komplexen, physikalischen Auswirkungen der Parks. Dadurch kann es zu großräumigen Veränderungen im Sedimenttransport und der Durchmischung des Meerwassers kommen.

Die Studie zeigt erste Hinweise darauf, wie sich strömungsbedingte Risiken für die Meeresumwelt zumindest begrenzen ließen. Nach den vorliegenden Modellsimulationen spielen vor allem der Abstand der Turbinen, die Standortwahl der Windparks sowie die lokalen Gezeitenbedingungen eine zentrale Rolle dafür, wie stark sich Strömungen, Temperaturverhältnisse und die Durchmischung des Wassers verändern.

„Diese Ergebnisse sind wenig überraschend“, erklärt der 2. SDN-Vorsitzende, Kapitän Ulrich Birstein. „Sie bestätigen vielmehr, dass großflächige Offshore-Windparks das empfindliche System der Nordsee deutlich beeinflussen. Wer die Energiewende auf See vorantreibt, muss auch die Folgen für Strömungen, Sedimenttransport und Ökosysteme ehrlich benennen.“ Zugleich warnt Birstein davor, die Auswirkungen einzelner Projekte nur isoliert zu betrachten. „Die Industrialisierung der Nordsee schreitet in vielen Bereichen gleichzeitig voran. Offshore-Windparks sind dabei nur ein Teil des Problems.“ Hinzu kämen unter anderem, neben einer steigenden Havarie-Gefahr, beispielsweise noch Unterwasserlärm, Müllbelastungen, Öl- und Gasförderung, Schlickverklappungen sowie der Ausbau von Rohrleitungen und Kabeltrassen durch die Nordsee und dem Wattenmeer.

„Jeder einzelne dieser Eingriffe belastet das Meer zusätzlich“, so Birstein. „In der Summe entsteht ein massiver Nutzungsdruck auf einen Lebens- und Naturraum, der ohnehin schon stark belastet ist. Wer die Nordsee schützen will, muss diese Entwicklungen endlich gesamthaft betrachten – und nicht nur einzelne Projekte genehmigen, ohne ihre Gesamtwirkung zu berücksichtigen.“

Mit freundlicher Bitte um Beachtung und Veröffentlichung,

SDN Schutzgemeinschaft Deutsche Nordseeküste e.V.

– Pressestelle –

Peter Andryszak

pressestelle@sdn-web.de

0441-3801848

0172-4363439

www.sdn-web.de

@Schutzgemeinschaft Deutsche Nordseeküste SDN

@ sdn.schutzgemeinschaft

PDF

Zusatz-Info 1:

Die Arbeit (https://www.nature.com/articles/s43247-026-03186-8) wurde Mitte Februar im Nature-Fachjour-nal Communications Earth & Environment vorgestellt.

Zusatz-Info 2:

Die Schutzgemeinschaft Deutsche Nordseeküste e.V. (SDN)

ist ein überregionaler und gemeinnütziger Umweltschutz-Dachverband, der 1973 aufgrund umfassender Verschmutzungen der Nordsee ins Leben gerufen wurde. Seitdem engagiert sich die Schutzgemeinschaft sachlich-fachlich und parteiübergreifend für den Schutz der Nordsee als Lebens-, Wirtschafts- und Naturraum. Sie dient rund 200 Kommunen, Landkreisen, Naturschutzvereinen, Instituten, Verbänden und Einzelmitgliedern als Sprachrohr in die Öffentlichkeit sowie die Ministerialverwaltungen und Parlamente des Bundes und der vier Nordsee-Küsten-Länder. Gemeinsames Ziel: die Eigenarten und Schönheiten der Nordsee, des Wattenmeeres und der angrenzenden Küste vor schädigenden Eingriffen durch den Menschen zu schützen und Probleme des Nordseeschutzes einer Lösung zuzuführen.

Einige Maßnahmen der letzten Jahrzehnte, bei denen die SDN als Lobbyverband die Belange der Küste vertreten hat und die inzwischen als weitgehend abgearbeitet gelten dürften, sind die Dünnsäure-, Abfall-, und Klärschlammverklappung, das Notschleppkonzept, Antifouling, Luftüberwachung, Ballastwasser, Tankreinigung, MARPOL I bis IV sowie die Anschaffung moderner Notschlepper für Nord- und Ostsee, wie aktuell auch der Unterelbe.

Nordsee statt Ausstieg aus der CO₂-Produktion

Die Schutzgemeinschaft Deutsche Nordseeküste e.V. (SDN) sieht die Speicherung von CO₂ im Nordseegrund weiterhin kritisch

Deutsche Nordseeküste. Der Deutsche Bundestag hat am vergangenen Donnerstag, den 29. Januar 2026, den Weg für die großflächige Speicherung von Kohlendioxid unter dem Meeresboden der Nordsee frei gemacht. Mit der Änderung des Kohlenstoffspeichergesetzes (KSpG) ist die dauerhafte Speicherung von CO₂ in der deutschen ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ) und dem Festlandsockel nun unter Auflagen erlaubt.

Ferner wurde mit der Änderung am Hohe-See-Einbringungsgesetz der Export von Kohlendioxid zur Speicherung in anderen Ländernmöglich gemacht.

Mit diesem „Greenwashing“ soll vor allem der Zement- und Kalkindustrie und der Stromerzeugung aus Gaskraftwerken, wo eine CO2- Reduzierung kaum möglich ist, geholfen werden.

Zu den geplanten Gesetzesänderungen hat die Schutzgemeinschaft Deutsche Nordseeküste (SDN) umfangreich Stellung genommen. Zumindest in einigen Bereichen ist der Gesetzgeber den Einwendungen gefolgt. So sieht das novellierte Kohlenstoffspeicherungs- und Transportgesetz (KSpTG) das Vorsorge- und Verursacherprinzip vor. Was bedeutet, dass potenzielle Risiken im Voraus bewertet und vermieden werden müssen und die Betreiber im Schadensfall verantwortlich sind. Ferner soll es keine Speicherung von CO₂ in ausgewiesenen Meeresschutzgebieten der AWZ und im Festlandsockel geben, um sensible Ökosysteme zu schützen. Für die Lagerstätten selbst sind detaillierte hydrogeologische Charakterisierungen notwendig, um Risiken von Leckagen zu bewerten. Auch die Überwachung der Injektion und des langfristigen Verhaltens des CO₂ im Untergrund wurde gesetzlich vorgeschrieben.

Trotzdem sieht die SDN die Speicherung von CO₂ im Nordseegrund weiterhin kritisch, da keinerlei Erfahrungen in einem Echtzeitversuch gesammelt wurden. Die bisherigen Erkenntnisse beruhen lediglich auf Annahmen.

Deshalb war und bleibt eine Hauptforderung der SDN erst durch Anlage eines Versuchsfeldes über 10 Jahre mögliche Folgen von CO₂ im Untergrund der Nordsee besser abschätzen zu können und erst dann industriell in eine Speicherung einzusteigen. Gerade bei der CO₂-Speicherung auf See gibt es derzeit noch viele unbekannte Risiken, die leider wieder im laufenden Betrieb abgearbeitet werden sollen.

Ferner bezweifelt die SDN stark, dass der Deutsche Bundestag vor Verabschiedung der Gesetzesnovellierungen die CO₂-Speicherung umweltbilanziert hat. Auch dies wäre in einem 10-Jahres-Versuch möglich, um verlässliche Daten zu bekommen.

Der 2. SDN-Vorsitzende, Kapitän Birstein, fügt hinzu: „CCS wird als Ewigkeitstechnologie propagiert, obwohl sie aufgrund ihrer schlechten Energie- und Umweltbilanz nur dann einen Nutzen hätte, wenn sie über Generationen hinweg sicher funktioniert. Statt diese Langzeitwirkung vorher zu belegen, wird die Nordsee zum Versuchsfeld für ein nicht seriös abschätzbares Risiko, das im Schadensfall nicht mehr rückholbar ist.“

Mit freundlicher Bitte um Beachtung und Veröffentlichung,

SDN Schutzgemeinschaft Deutsche Nordseeküste e.V.

– Pressestelle –

Peter Andryszak

pressestelle@sdn-web.de

0441-3801848

0172-4363439

PDF

www.sdn-web.de

www.facebook.com/

www.instagram.com/sdn.schutzgemeinschaft

Zusatz-Info:

Die Schutzgemeinschaft Deutsche Nordseeküste e.V. (SDN)

ist ein überregionaler und gemeinnütziger Umweltschutz-Dachverband, der 1973 aufgrund umfassender Verschmutzungen der Nordsee ins Leben gerufen wurde. Seitdem engagiert sich die Schutzgemeinschaft sachlich-fachlich und partei-übergreifend für den Schutz der Nordsee als Lebens-, Wirtschafts- und Naturraum. Sie dient rund 200 Kommunen, Landkreisen, Naturschutzvereinen, Instituten, Verbänden und Einzelmitgliedern als Sprachrohr in die Öffentlichkeit sowie die Ministerialverwaltungen und Parlamente des Bundes und der vier Nordsee-Küsten-Länder. Gemeinsames Ziel: die Eigenarten und Schönheiten der Nordsee, des Wattenmeeres und der angrenzenden Küste vor schädigenden Eingriffen durch den Menschen zu schützen und Probleme des Nordseeschutzes einer Lösung zuzuführen.

Einige Maßnahmen der letzten Jahrzehnte, bei denen die SDN als Lobbyverband die Belange der Küste vertreten hat und die inzwischen als weitgehend abgearbeitet gelten dürften, sind die Dünnsäure-, Abfall-, und Klärschlammverklappung, das Notschleppkonzept, Antifouling, Luftüberwachung, Ballastwasser, Tankreinigung, MARPOL I bis IV sowie die Anschaffung moderner Notschlepper für Nord- und Ostsee, wie aktuell auch der Unterelbe.