»Nutzer rechtzeitig bei Umsetzung beteiligen«

SDN legt Stellungahme zur geplanten Umsetzung der EU-Richtlinie vor / Konstruktive Kritik der Nordseeschützer

(Husum/Cuxhaven/Varel i.O.) Von der breiten Öffentlichkeit weitestgehend unbemerkt, ist das Beteiligungsverfahren zum Entwurf des »MSRL-Maßnahmenprogramms zum Meeresschutz der deutschen Nord- und Ostsee« beendet worden. MSRL steht für die Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie der EU. Bund und Länder kamen 2012 in ihrer Zustandsbewertung der deutschen Nord- und Ostseegebiete zu dem Ergebnis, dass sich vor allem der Meeresboden und die dort lebenden Arten sowie Fische, Seevögel, Phytoplankton und insbesondere für die Ostsee marine Säugetiere nicht in einem »guten Zustand« befinden. Hauptbelastungen der Nord- und Ostsee seien unter anderem Eutrophierung, Fischerei, Schadstoffe und Müll.

Der kommunale Umweltverband »Schutzgemeinschaft Deutsche Nordseeküste« (SDN) hat sich intensiv mit den Papieren befasst und im Namen der schleswig-holsteinischen und niedersächsischen Küstenlandkreise eine Stellungnahme eingereicht.

»Richtig ist, dass in Sachen Nordseeschutz vieles im Argen liegt«, erläutert der Vorsitzende der SDN, Nordfrieslands Landrat Dieter Harrsen. Er kritisiert jedoch, dass der Nordsee insgesamt ein schlechter Umweltzustand unterstellt wird, ohne zu beschreiben, worin dieser besteht. Es fehle an messbaren Schwellenwerten des schlechten, aber auch des guten Zustandes. »Wir vermissen Angaben dazu, mit welchen konkreten Maßnahmen messbare Verbesserungen erreicht werden können. Es ist nicht einmal erkennbar, ob die anderen Nordseeanrainer den gleichen Bewertungsmaßstab verwenden«, stellt Harrsen fest.

Er weist darauf hin, dass der Nordsee beim Erlass der Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie ein guter und nun für den selben Lebensraum ein schlechter Umweltzustand angegeben werde, obwohl in den vergangenen Jahren Verbesserungen erreicht wurden. Harrsen fordert, diesen Widerspruch aufzulösen.

Auch die Einflüsse der Fischerei sieht die SDN differenzierter als die Verfasser des Programms. Zwar entnehme die Fischerei einschließlich der Muschelfischerei einem System mit ständiger Nährstoffzufuhr organische Massen. Der Nährstoffentzug sei jedoch durchaus wünschenswert, argumentiert der Verband. Er sei bei nachhaltiger Vorgehensweise sinnvoll und führe zu einem neuen Gleichgewichtszustand. Die an den deutschen Küsten betriebene Fischerei als Hauptbelastung für die biologischen Ökosystemkomponenten hinzustellen, sei nicht gerechtfertigt und angesichts des Eintrages von Nährstoffen aus der Landwirtschaft, Baggergut etwa aus der Elbe sowie der Auswirkungen von Offshore-Windparks und Energieexplorationen, unverhältnismäßig. Es fehle eine nachvollziehbare Qualifizierung und ein Abgleich mit den sonstigen Eingriffen, moniert die SDN.

Der Umweltverband spricht sich gegen die nicht ausreichend erforschte Elektrofischerei aus. Sie führe beim Kabeljau zu Knochenbrüchen und inneren Blutungen, erläutert Vorstandsmitglied Rudolf-Eugen Kelch. Nicht bekannt seien Effekte auf Nichtzielarten. Auf diese Weise würden 100 Prozent der Bestände abgefischt werden. Wo keine Quote vorgegeben sei, bestehe die Gefahr einer Überfischung oder eines Verdrängungswettbewerbs von Betrieben, warnt Kelch. Für die deutsche Küstenfischerei sei das eine unerwünschte Entwicklung.

Grundsätzliche Bedenken gegen die Festlegung von Räumen oder Zeiten innerhalb von Naturschutzgebieten, in denen nicht gefischt wird, hat die SDN nicht, soweit hiermit ein nachweisbarer Beitrag zur Zielerreichung geleistet wird. In jedem Fall müsse aber sichergestellt werden, dass Schongebiete oder Schonzeiten nur in enger Absprache mit den betroffenen Fischern festgelegt werden. Auch dürfe es als Konsequenz nicht zur Aufgabe von Betrieben oder zu einer Intensivierung der Nutzung andernorts kommen, so Kelch.

Auch beim Thema Muschelfischerei bezieht die SDN deutlich Stellung. Sie schreibt den Verfassern ins Stammbuch: »Die Muschelkultur ist ein offenes Aquakultursystem, bei dem nach der Aussaat bis zur Ernte nicht eingegriffen wird, sondern nur das geerntet wird, was natürlich aufwächst«. Muschelsaat zwischen den Niederlanden, Niedersachsen und Schleswig-Holstein zu verbringen, sei nicht zu beanstanden, da die Larven sich ohnehin mit der Nordostdrift entlang der gesamten Küstenlinie verbreiten. Die Muschel diene der Entnahme von Nährstoffen und der Wasserreinigung. Muschelkulturen nützten dem Erhalt der Muschel im Ökosystem und dem Ökosystem selbst. Muschelkultur sei daher nicht zu beanstanden. »Sie ist Biolandwirtschaft bester Praxis«, meint Kelch.

Die Nationalparkgesetze für Niedersachen und Schleswig-Holstein lassen Fischerei und Muschelfischerei als eine traditionelle Nutzungsform zu, die den weitgehend ungestörten Ablauf der Naturvorgänge gewährleistet. Wäre es anders, so die SDN, hätte es nicht zur Ausweisung als Nationalpark und zur Ehrung mit dem Welterbetitel kommen dürfen. Dass die Beeinflussung durch die beiden Nutzungsformen gering ist, liege offensichtlich auch daran, dass die Fischerei nur rund 50 Prozent der Fläche nutzt, das Eulitoral – also die Fläche, die bei Ebbe trocken fällt – für die Muschelarbeit tabu ist und die natürlichen Umlagerungsvorgänge sowie die Dynamik der Arten so groß sind, dass die Auswirkungen der derzeitigen nachhaltigen Nutzung vernachlässigt werden können.

»Die Vorsorge gegen und die Bekämpfung von Meeresverschmutzungen durch die unfallbedingte, vorsätzliche oder betriebliche Freisetzung wassergefährdender Stoffe gehört zu den wichtigsten Maßnahmen zum Schutz der Meeresumwelt«, so heißt es in den Kennblättern zum erwähnten Programm. Die SDN sieht es ebenso, bedauert jedoch, dass die Betrachtungen nur unter den bisherigen Rahmenbedingungen der Verwaltungsstruktur von Bund- und Länderzuständigkeiten abgegeben werden. Das sei für ein auf die Zukunft gerichtetes Programm nicht ausreichend. Zwar werde von Vorsorgemaßnahmen gesprochen, die Maßnahmen beschränkten sich aber allein auf die Schadensbekämpfung. Der im Umweltbereich übliche Begriff »Vorsorgeprinzip« fände sich bei den praktischen Vorschlägen kaum wieder. Maßnahmen zur »Havarievermeidung« und eine vernetzte Betrachtung von »Security« und »Safety« seien nicht ersichtlich.

Bereits zu Beginn der Maßnahmenbeschreibung wird das Havariekommando aufgeführt. In dem gesamten Text wird jedoch nicht auf die Einsatzkräfte von Bundespolizei »See«, Wasserzoll, der Fischereiaufsichten des Bundesministers für Landwirtschaft und der Länder sowie der Wasserschutzpolizeien hingewiesen, die wichtige Bausteine in einem Sicherheitskonzept darstellen. Die SDN weist darauf hin, dass diese Komponenten im Alltagsgeschäft in der Ausschließlichen Wirtschaftszone und dem Küstenmeer im Einsatz seien und präventiv agieren könnten. Und – wie schon häufiger – fordert die SDN die Zusammenführung von Havariekommando und den erwähnten Kräften der anderen Behörden in einer gemeinsamen »Deutschen Küstenwache«.

Dieser Text als PDF-Datei: PM 15-11-02 MSRL-Stellungnahme der SDN