Nordseeschützer begrüßen Entscheidung für neue Notfallschlepper

Konzept mit bundeseigenen und privaten Schiffen hat sich bewährt / Sicherheitslücke vor Sylt

(Husum/Cuxhaven/Varel i.O.) Sehr zufrieden zeigt sich die Schutzgemeinschaft Deutsche Nordseeküste über die Entscheidung von Verkehrsminister Alexander Dobrindt, zwei neue Mehrzweckschiffe zu beschaffen.

»Mit dieser Ersatzvornahme für die beiden älteren Schiffe »Mellum« und »Scharhörn« und den beiden gecharterten, leistungsstarken Notschleppern »Nordic« und »Baltic« sowie dem vorhandenen Mehrzweckschiff »Neuwerk« wird das anspruchsvolle Notschleppkonzept in Nord- und Ostsee beibehalten«, stellt der Vorsitzer der SDN, Nordfrieslands Landrat Dieter Harrsen, fest.

Der kommunale Umweltverband befasst sich im Namen der schleswig-holsteinischen und niedersächsischen Küstenlandkreise und -Kommunen seit langem mit dem Sicherheitskonzept für die beiden Meere. Die vielfältigen politischen Aktivitäten der SDN hatten vor Jahren das Sicherheitskonzept der Verwaltung des Bundes beeinflusst und mit Hilfe der Politik auf Bundes- und Landesebene erreicht, dass die bundeseigenen Mehrzweckschiffe und die von der Arbeitsgemeinschaft Küstenschutz betriebenen Notschlepper in ein Notfallkonzept eingebunden wurden.

Die Arbeitsgemeinschaft betreibt im Auftrag des Verkehrsministeriums mit der »Nordic« den leistungsstärksten Schlepper und stellt auch Boarding-Teams zur Bemannung evakuierter Schiffe bereit. Während die »Nordic« ständig die Bereitschaftsposition nördlich von Norderney einnimmt, beziehen die Mehrzweckschiffe ihre Bereitschaftspositionen ab Windstärke acht bei Helgoland und Süderoogsand. »Dieses Konzept hat sich bewährt«, meint Harrsen, »jedoch ist nach wie vor nordwestlich von Sylt eine offene Sicherheitslücke vorhanden«. Daran werde man weiter arbeiten.

Dieser Text im PDF-Format: PM 16-02-03 Neue Notfallschlepper

Keine Salzlauge aus der Kaliindustrie in den Jadebusen

Bereits während meiner Studienzeit Anfang der sechziger Jahre war die Versalzung der Werra und der Weser durch den Kalibergbau ein viel diskutiertes, aber ungelöstes Problem. Nach den Bestimmungen des Wasserhaushaltsgesetzes waren die direkten Einleitungen aus der Produktion, aber auch die diffusen Einleitungen aus den Abraumhalden unzulässig. Sie wurden im Ausnahmewege aber immer wieder geduldet. Auf Seiten der DDR war ohnehin nicht mit strengen Auflagen zu rechnen, wenn es um den Erhalt eines bedeutenden Industriezweiges ging. Die Vereinigung beider deutscher Staaten führte zu keiner Verbesserung, denn hüben wie drüben waren Lösungen nicht in Sicht und ökonomische Zwänge vorrangig. Seitdem hat sich nur marginal etwas verändert. Das eigentliche Problem wurde aber nicht gelöst. Die Werra und die Weser blieben ökologisch hochgradig gestörte Gewässer.

Erst mit der Wasserrahmenrichtline (Richtlinie 2000/60/EG des europäischen Parlaments und des Rates) vom 23. Oktober 2000 entstand ein unabweisbarer Handlungsdruck mit klaren Fristen. Bewirtschaftungspläne für die Gewässer mussten aufgestellt werden mit dem Ziel eines Verschlechterungsverbotes und eines Verbesserungsgebotes zur Erreichung mindestens eines guten chemischen, physikalischen und ökologischen Zustandes. Bis zum Jahr 2009 waren Maßnahmenprogramme zu erstellen, wie dieser gute Zustand erreicht werden kann. Und bis zum Jahr 2015 musste im Grundsatz der gute Zustand erreicht werden.

Die gewaltigen Umweltschäden einerseits und andererseits die wirtschaftliche Bedeutung des Unternehmens Kali + Salz GmbH in der Region Thüringen und Hessen bargen ein enormes Konfliktpotential. Die Länder Hessen und Thüringen richteten zur Erreichung konsensfähiger Lösungen 2008 einen »Runden Tisch« aus Vertretern der Wissenschaft, der Wirtschaft, der Firma K+S, der Kommunen sowie der Umwelt- und Fischereiverbände ein.

Neben vielfältigen Vermeidungsmaßnahmen an der Quelle, das heißt an den Produktionsstätten der Kaliindustrie, wurde sehr schnell auch der Bau einer Fernleitung für die Salzlauge in die Nordsee diskutiert und vom »Runden Tisch« als die ökologisch beste Lösung favorisiert. Diese Diskussion fand zunächst mehr an Weser und Werra als an der betroffenen Küste statt. Und zunächst habe auch ich laienhaft und oberflächlich gedacht, warum eigentlich nicht, Salzwasser in Salzwasser einzuleiten ist doch kein Problem. Die Fragen der Konzentration und der Einleitungsstelle an der Außenweser oder Außenelbe erschienen mir durchaus lösbar. Ein Problem sah ich eher in einer Emotions- als in einer Sachdiskussion, insbesondere auch hinsichtlich der Außenwirkung auf den Tourismus.

Als 2014 von den Ländern Hessen, Nordrhein-Westfalen und Niedersachen das Raumordnungsverfahren zum Bau einer Pipeline für Salzlauge mit Einleitung in den Jadebusen eingeleitet wurde, war es für die SDN an der Zeit, sich ernsthaft in die Diskussion und Planung einzubringen. Der Jadebusen ist nicht nur die letzte große Wattenbucht mit einem austauscharmen Wasserkörper, sondern hat große Bedeutung für die Muscheln, Fische und die Vogelwelt sowie für den Tourismus. Letztlich wurde er wegen seiner enormen Bedeutung für die Ökologie trotz der Nähe zum Hafen- und Wirtschaftsstandort Wilhelmshaven zum Nationalpark erklärt und von der UNESCO als Weltnaturerbe geadelt.

Die SDN brauchte schnell eine fachlich fundierte Entscheidungshilfe für sich und die Mitgliedskommunen sowie für die Vorbereitung eines Kolloquiums, an dem Entscheidungsträger und Betroffene beteiligt sein sollten. Der Vorstand beauftragte das Bremer Büro »gruenblau« für Landschaftsplanung und Umweltberatung von Frau Beate Lange mit der Dokumentation von Verfahren, Daten und Argumenten.

In der von Wolfgang Dormann und Beate Lange vorgelegten Dokumentation werden folgende Punkte deutlich:

• Es gibt Verfahren für die abstoßfreie Produktion. Diesen ist nach dem Eingriffsvermeidungsgebot Vorrang einzuräumen. Andernfalls lägen Verstöße gegen das Abfall-, Wasser- und Naturschutzrecht vor.
• Die Zusammensetzung der Salzlauge entspricht nicht der des Meerwassers. Gefahren für Muscheln und Fischlarven sowie sonstige Organismen gelten als wahrscheinlich.
• Die Einleitung in den Jadebusen würde dem Verschlechterungsverbot der EU-Wasserrahmenrichtlinie widersprechen.
• Auswirkungen auf den Nationalpark Niedersächsisches Wattenmeer und Natura2000 sind nicht auszuschließen.
• Es ist damit zu rechnen, dass die sensible Tourismuswirtschaft negativ auf eine Einleitung reagieren wird.

In der Summe sprechen diese Punkte fachlich und rechtsformal eindeutig gegen die Einleitung von Salzlauge in den Jadebusen. Dementsprechend hat sich die SDN 2014 öffentlich gegen die Einleitung positioniert: »Die Schutzgemeinschaft Deutsche Nordseeküste wird sich mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln gegen diese Einleitung wehren«, kündigte der Vorsitzer der SDN, Dieter Harrsen, in einer Pressemitteilung an, in der es weiter hieß: »Er erwartet großen Widerstand entlang der gesamten Nordseeküste. Neben Sachargumenten stünden auch das Wasserrecht und europäische Vorschriften des Meeresschutzes der Einleitung von Salzlauge in den Jadebusen entgegen.«

Überraschend einigten sich K+S und das Hessische Umweltministerium Ende 2015 auf einen Vier-Phasen-Plan, der die Pipeline in den Jadebusen nicht mehr enthält. Soweit es um die Reduzierung der Abwassermengen und die Abdichtung der Abraumhalden geht, ist der Plan unumstritten. Hinsichtlich der Verlagerung der Einleitung von Salzlauge in die Oberweser und die Verpressung von Abfällen in den Untergrund ist der Plan strittig, rechtsbedenklich und in der Realisierung unsicher. Optionen über den Vier-Phasen-Plan – die abstoßfreie Produktion – bieten sich an.

Gleichwohl ist der Plan einer Pipeline in den Jadebusen nicht vom Tisch. Auch wenn derzeit politische Aktivitäten in diese Richtung nicht vorangetrieben werden, ist es Aufgabe der SDN, die Entwicklung wachsam zu beobachten und im Bedarfsfall unverzüglich – wie sagte der erste Vorsitzer der SDN – den Widerstand an der gesamten Nordseeküste zu wecken.

Rudolf-Eugen Kelch
Ehem. Leiter des Umweltamtes des Kreises Nordfriesland
Mitglied im erweiterten Vorstand der SDN, Vorsitzer der SDN von 1998 bis 2010

Dieser Text im PDF-Format: 16-01-18 Keine Salzlauge aus der Kaliindustrie in den Jadebusen

Mehr zum Thema finden Sie hier.

Januar 2016: Sachstandsbericht zur Schaffung einer Deutschen Küstenwache

Deutsche Küstenwache: SDN fordert Umsetzung

Konzept der Staatssekretäre unzureichend / Zusammenarbeit ausgesetzt

(Husum) Seit nunmehr sechsundzwanzig Jahren – lange vor der Havarie der »Pallas« – bemüht sich die Schutzgemeinschaft Deutsche Nordseeküste (SDN) um eine mögliche Zusammenführung der für die Küstenregionen wichtigen Küstenwachfunktionen in einer gemeinsamen »Deutsche Küstenwache«, getragen vom Bund und den Küstenländern.

Der Bund hat seine schwimmenden Kräfte 1994 in einem in Cuxhaven angesiedelten »Koordinierungsverbund Küstenwache« zusammengelegt und 2002 das Havariekommando als eine gemeinsame Einrichtung des Bundes und der Küstenländer für die Havariebekämpfung eingerichtet. Da jedoch nach wie vor alle Behörden ihre eigenen Zuständigkeiten und Strukturen behalten haben, kann von einer echten Deutschen Küstenwache mit umfassenden Kompetenzen, monokratischen Führungsstrukturen und vor allem Synergieeffekten nicht gesprochen werden.

Als kommunaler Umweltverband hat die SDN vielfältige Initiativen auf Bundes- und Landesebene unternommen, um Politik und Verwaltung von der Zusammenführung der schwimmenden Einsatzkräfte, zunächst auf Bundesebene, zu überzeugen. Ein solcher Beschluss kann im Bundeskabinett ohne Änderung des Grundgesetzes erfolgen. Erst danach soll mit den Küstenländern über eine Einbindung ihrer Vollzugskräfte als gleichberechtigte Partner auf Augenhöhe gesprochen werden; hier wäre eine Grundgesetzänderung erforderlich.

Die Parteien: als Opposition für die Küstenwache, als Regierung dagegen

Obwohl viele Artikel in der Fachpresse die Notwendigkeit der Etablierung einer gemeinsamen Deutschen Küstenwache untermauern, hat es in den letzten Jahren kaum Fortschritte gegeben. Nach der Einrichtung des Havariekommandos – von der SDN als wichtiger Baustein im Küstenwachsystem bezeichnet – hat die Politik keine ernsthaften Beschlüsse in dieser Richtung mehr gefasst.

Zwar hatten die heutigen Fraktionen der Regierungskoalition seinerzeit als Opposition jeweils Anträge in diese Richtung gestellt, in der Regierungsverantwortung jedoch lehnten die jeweiligen Fraktionen das Vorhaben stets ab.

Staatssekretäre »beerdigen« Eckpunktepapier des Bundesinnenministers

Als der jetzige und damalige Innenminister Thomas de Maizière im März 2010 ein sogenanntes »Eckpunktepapier« für die Zusammenfassung der schwimmenden Verbände auf Bundesebene vorlegte, war die Einigkeit in der Gegnerschaft bei den Verwaltungen auf Bundesebene »gravierend«. Die Bundespolitik hat es nicht vermocht, hier eine eigene Position einzunehmen und anders zu entscheiden.

Die norddeutschen Küstenländer verwiesen bei diesem Thema stets auf den damaligen niedersächsischen Innenminister Uwe Schünemann, der ebenso eine strikte Ablehnung vertrat, obwohl eine fachliche Befassung mit dem Thema nicht zu erkennen war. Dafür hat das Land achtzig Planstellen gestrichen und besitzt nur noch ein seegehendes Boot, das es sich mit dem Bundesland Bremen teilt. Auch Bremen hat stets auf seinen ureigenen Rechten zur Ausübung des allgemeinen und schifffahrtspolizeilichen Vollzugs bestanden, um danach einen Teil der Wasserschutzpolizei aufzulösen!

Als Reaktion auf Thomas de Maizières Eckpunktepapier legten die Staatssekretäre der betroffenen Bundesministerien ein Einigungspapier mit Maßnahmen vor, die eine Küstenwache überflüssig machen sollten. In dieser »Cuxhavener Erklärung« heißt es unter anderem:

• Einrichtung einer Bundesleitstelle im Gemeinsamen Lagezentrum-See mit einem Zentralen Kontaktpunkt,
• Ausweisung gemischter Besatzungen von Bundespolizei und Zoll – soweit sinnvoll – auf den Schiffen der Fischereiaufsicht und der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung,
• Entwicklung gemeinsamer Einsatzkonzepte auf See,
• Zusammenführung der Aus- und Fortbildung einschließlich Nachwuchsgewinnung,
• Zentralisierung der Bereederung, insbesondere der Technik, Logistik und Instandhaltung.
Aus Sicht der SDN ist es zwar sinnvoll, diese Maßnahmen durchzuführen, aber von einer Küstenwache mit einer gemeinsamen monokratischen Führung, in der die Bereiche »Safety« und »Security« für die Sicherheit eine Staates abgedeckt werden, sind diese Vorschläge meilenweit entfernt.

Auch mit dem Hinweis, es gebe inzwischen das gemeinsame Havariekommando von Bund und Küstenländern als Einsatzleitung im Falle »komplexer Schadenslagen« sowie das Maritime Sicherheitszentrum, lehnte die Bundesregierung bisher Forderungen nach einer Zusammenlegung der verschiedenen Dienststellen zu einer gemeinsamen Küstenwache ab.

Grundgedanke einer Küstenwache nicht verstanden?

An dieser Haltung ist zu erkennen, dass die Verwaltungen Änderungen grundsätzlich ablehnen und ausschließlich mit Gegenargumenten agieren. Ebenso erhärtet sich der Verdacht, dass die Philosophie einer Küstenwache seitens ihrer Gegner nicht verstanden worden ist. Man erkennt nur die Aufgaben der Havariebekämpfung und vernachlässigt bei der Betrachtung das »vorsorgende Element« der Schadens- und Unfallverhinderung. Bei diesem Thema stellt sich nicht die Frage: Havariekommando ODER Küstenwache, sondern die Zielrichtung lautet: eine Küstenwache mit umfassenden präventiven Aufgaben im Bereich von Safety und Security, in der das Havariekommando einen wichtigen Baustein darstellt. Das bedeutet: ein gemeinsames, vorsorgendes und unfallbekämpfendes System mit mehreren Komponenten und Einsatzstufen. Daher hat sich die SDN auch stets für die Integration des so wichtigen Havariekommandos in eine Küstenwache ausgesprochen.

Der Steuerzahler könnte einen zweistelligen Millionenbereich pro Jahr sparen

Ebenso fällt auf, dass bei Anfragen oder Erklärungen nur das Bundesministerium für Verkehr und Infra-struktur (BMVI) reagiert und in der Öffentlichkeit wahrgenommen wird, obwohl »Security«-Fragen in der Zuständigkeit des Innenministers liegen. Bei der täglichen Arbeit im derzeitigen »Koordinierungsverbund Küstenwache« und bei der Erstellung von Einsatzkonzepten wiederum verhalten sich die nachgeordneten Behörden bemerkenswert »neutral«.

Gleiches gilt für die Zollverwaltung und das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (BMFL). Letztere sind zwar nicht direkt für derartige Fragen zuständig, sie sind aufgrund ihrer Tätigkeiten und Anwesenheit auf den Meeren jedoch ein unverzichtbarer Bestandteil einer gemeinsamen Küstenwache. Das zeigt sich in der wichtigen Zusammenarbeit zwischen Bundespolizei und Zoll. Schließlich werden auf Länderebene Sicherheitsfragen auch vom Innenminister und nicht von den Verkehrsministern bearbeitet. Und der Profiteur wäre ohnehin der Bundesfinanzminister, da bei einer Zusammenlegung von Personal, Ausbildung und gemeinsamer Materialbeschaffung und -bewirtschaftung erhebliche Summen eingespart werden würden. Die SDN spricht von einem zweistelligen Millionenbereich pro Jahr.

»Dass es jedoch im Sinne der Effizienz und der begrenzten Haushaltsmittel durchaus Sinn macht, über eine gemeinsame Küstenwache sowie über eine gemeinsame Bereederung der Bundesschiffe und eine bessere Koordination (auch mit weiteren Stellen wie den Küstenländern) nachzudenken, zeigen unter anderem die Beschlüsse des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages aus der 17. Wahlperiode (…),« so heißt es dann auch richtigerweise in der Vorbemerkung zur Kleinen Anfrage von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN,  Drucksache 18/5850.

Eine Leitstelle, die nicht leitet

Die Verwaltung weist auf die Zuständigkeiten aufgrund der jetzigen Verwaltungsstrukturen hin und hält die Eckpunkte der Cuxhavener Erklärung für ausreichend. Betrachtet man die Punkte jedoch näher, kommen Zweifel hinsichtlich der Effizienz und der Wirksamkeit im Alltag auf. So ist die Bundesleitstelle zwar offiziell etabliert, hat jedoch keine Führungsfunktion, es gibt keine Auftragsbeschreibung oder Dienstanweisungen. Die Leiterin kann nicht in die originären Zuständigkeiten der beteiligten Bundesbehörden eingreifen. Wieso ist es dann eine »BundesLEITstelle«?

Freiwillige Zusammenarbeit schon wieder ausgesetzt

Auch der Einsatz von gemeinsamen Besatzungen wirft derzeit Fragen auf. Dieser an sich vernünftige Vorschlag findet seine Grenzen im allgemeinen Arbeitsrecht. Es mussten zunächst Beamte gesucht werden, die sich freiwillig daran beteiligen wollen, da die jeweiligen Behörden ihre eigenen Zuständigkeiten behalten, also auch die Personalhoheit. Dank der Flexibilität des Personals von Bundespolizei und Zoll hat dieses System funktioniert. Doch nun hat die Bundespolizei die Zusammenarbeit aufgrund der aktuellen politischen Lage für zunächst drei Monate ausgesetzt, da ihre Beamten im Rahmen der grenzpolizeilichen Aufgaben ihre Kollegen in Bayern verständlicherweise unterstützen müssen. Und schon funktioniert das beschriebene System nicht mehr, da die getrennten Zuständigkeiten und Verantwortungen Vorrang gegenüber Verwaltungsvereinbarungen haben.

Ähnlich verhält es sich bei den »gemeinsamen« Einsatzkonzepten«. Das BMVI und BMFL haben sich zwar marginal an der Erstellung beteiligt, ihre Einsatzkräfte aber nicht in diese eingebunden. »Die von Bundespolizei und Zollverwaltung erarbeitete ›Gemeinsame Einsatzkonzeption von Bundespolizei und Zoll für die maritime Aufgabenwahrnehmung‹ bildet das Kernstück der gemeinsamen operativen seeseitigen Einsatzorganisation von Bundespolizei und Zoll. Sie ist die Grundlage für die gemeinsame Einsatzplanung«, heißt es in der Beantwortung der Kleinen Anfrage.

Mit Strukturänderung und monokratischer Führung ist das allerdings nicht vergleichbar. Im Rahmen des Grundgesetzes können die Behörden sich nur im Rahmen von »Amtshilfe« und »Organleihe« unterstützen. Diese Begriffe unterliegen im verwaltungsmäßigen Handeln allerdings nur begrenzten Möglichkeiten und sind nicht auf Dauer ausgelegt. Es ist daher zu hoffen, dass die begonnene gemeinsame Ausbildung und Fortbildung weiterhin durchgeführt wird. Hier wurden bisher gute Ergebnisse verzeichnet.

Gemeinsame Beschaffung würde sich auch bei Schiffen lohnen

Und die Zentralisierung der Bereederung ist angesichts der zukünftigen Haushaltssituation und der aktuellen Lage eine unbedingte Voraussetzung. Gerade auf diesen Bereich sollten die Haushaltspolitiker mehr Aufmerksamkeit legen als bisher. Die unterschiedlichen Schiffstypen generieren Kosten, die es in Zukunft zu vermeiden gilt. Hier sollten nach dem Prinzip der »Bausteine« die verschiedenen Aufgaben im schifffahrtspolizeilicher Vollzug berücksichtigt und die Schiffe entsprechend ihrer Spezialaufgaben modulhaft ausgerüstet werden. Die derzeit laufenden Planungen für die Ausschreibungen lassen erkennen, dass wiederum jede Verwaltung für sich plant, da die derzeitigen gesetzlichen Regelungen dieses auch verlangen. Bei einer einheitlichen Küstenwache würde allerdings eine gemeinsame Grundsatzplanung mit Spezialisierung erfolgen. Das erscheint kostengünstiger als das jetzige System.

Die verschiedenen Behörden besitzen teilweise unterschiedliche Schiffstypen für die Hohe See und den Flachwasserbereich, und eine Diversifizierung wird auch zukünftig erforderlich sein. Gleichwohl könnten hier die teilweise zuständigen Bundes- und Landesdienststellen zumindest in der Beschaffung kostensparend zusammenarbeiten. Denn schließlich sind sie alle immer noch deutsche Behörden!

In der erwähnten Kleinen Anfrage der Grünen sind fast 350 Millionen Euro für Neubauten vorgesehen, noch nicht bekannt sind die Summen für die dringend erforderlichen Neubauten der Bundespolizei. Diese Summen erfordern in der momentanen haushälterischen Lage eine neue Betrachtungsweise in der Planung und Beschaffung. Nun soll es für das Jahr 2016 eine Evaluierung des Küstenwachverbundes geben. Das wäre dann die dritte angekündigte »Evaluierung« vor einer Wahl. Bei den letzten Evaluierungen hatte es seitens der Verwaltung immer geheißen: »Das bestehende System hat sich bewährt!«

Hans von Wecheln
Vorstandssprecher und Leiter der Arbeitsgruppe Küstenwache der SDN
im Januar 2016

Dieser Text im PDF-Format: 16-01-11 Sachstandsbericht Deutsche Küstenwache

Sehr viel mehr zum Thema finden Sie hier.

Kontakt zum Autor:
Tel.: 04841 2240
Fax: 03 222 469 244
Mobil: 0172 411 23 87
E-Mail:
sdn.husum@t-online.de

SDN fordert neue Bewertung beim Meeresschutz

Streichungen bei Wasserschutzpolizei keine Lösung / Gemeinsam mit Bund Küstenwache etablieren

(Husum/Cuxhaven/Varel i.O.) Angesichts des angekündigten Personalabbaus bei der Wasserschutzpolizei empfiehlt die Schutzgemeinschaft Deutsche Nordseeküste (SDN) dem Innenminister des Landes Schleswig-Holstein, Stefan Studt (SPD), diese Pläne zu überdenken. »Die geänderten Rahmenbedingungen an den Küsten erfordern eine neue und aktuelle politische Bewertung«, meint der Vorsitzende der SDN, Nordfrieslands Landrat Dieter Harrsen.

Es sei auch weiterhin unerlässlich, so Harrsen deutlich, das gut ausgebildete und hochmotivierte Personal der Wasserschutzpolizeien im Küstenmeer vorzuhalten. Bisher habe man für den Meeresschutz viel erreichen können, dieses gelte es zu sichern. Internationale Schutzabkommen hätten zur Verringerung der Ölverschmutzungen geführt, Schutzabkommen und internationale Vereinbarungen sorgten für spürbare Verbesserungen beim Meeresschutz in Nord- und Ostsee. Nicht von ungefähr sei daher das Wattenmeer mit seinen Nationalparken zum Weltnaturerbe erklärt worden.

Allerdings sei noch nicht alles erreicht. Müll- und Paraffinbelastungen sowie eine veränderte Seefahrt mit größeren Schiffseinheiten und die großflächige Entwicklung der Offshore-Industrie bergen zunehmende Gefahren, die eine erhöhte Überwachung auf Einhaltung der Sicherheitsbestimmungen und Umweltstandards erfordern, erläutert Harrsen.

Der Abbau von Wasserschutzpersonal sei angesichts dieser Entwicklung geradezu kontraproduktiv. Daher benötige man auch im Küstenmeer das entsprechende Personal. Der Hinweis, dass die Besatzungen der Patrouillenboote nicht reduziert würden, nütze wenig. Es komme vielmehr auf das Gesamtsystem an, und dafür sei das eingespielte Personal »alternativlos«. Eine Herabstufung der Reviere zu bloßen Dienststellen etwa an der Westküste mit sporadischer Besetzung sei genau das falsche Signal. In der Praxis bedeute dies ein Weniger an Personal in den Dienststellen und vermehrtes Hin- und Herfahren der Beamten. »So kann ein moderner, präventiv arbeitender Meeresschutz nicht organisiert sein«, meint Harrsen.

Zwar könne er die haushälterischen Probleme nachvollziehen, aber allein durch Streichung von Planstellen sei die Situation nicht zu lösen, denn dem Meeresschutz werde auf anderen Ebenen ein hoher Stellenwert eingeräumt – Beispiele seien die zukünftige Umsetzung der Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie und anderer internationaler Verpflichtungen.

Wenn die haushälterische Situation so knapp sei, dann sollten die Länder so ehrlich sein und die ihnen in den fünfziger Jahren übertragenen Aufgaben des schifffahrtspolizeilichen Vollzugs an den Bund zurückgeben. Damals hatte der Bund den Ländern diese Aufgabe wegen des Fehlens eigener Kräfte übertragen. Heute besäße der Bund jedoch eine eigene Bundespolizei See, und mit einem Zusammenschluss des Wasserzolls in Form einer »Deutschen Küstenwache« könnte eine einheitliche Organisation mit monokratischer Führung und dem vorhandenen Personal und Material Nord- und Ostsee überwachen.

Der noch vorhandene Teil der Wasserschutzpolizeien der Länder solle durch einen Staatsvertrag in diese Behörde integriert werden. Somit hätten die Länder eine finanzielle Entlastung auf lange Sicht, und der Schutz der Küsten wäre effektiver und kostengünstiger gewährleistet, meint Harrsen.

Dieser Text im PDF-Format: PM 16-01-11 Deutsche Küstenwache

Neue Einheiten für ein modernes Küstenwachsystem

Nordseeschützer loben Haushaltspolitiker / Zusammenfassung der schwimmenden Verbände nötig

(Husum, Cuxhaven, Varel i.O.) Die Beschaffung neuer Patrouillenboote zur Überwachung der deutschen Küsten findet auch die Zustimmung der Schutzgemeinschaft Deutsche Nordseeküste SDN. Der kommunale Umweltverband bezeichnet die Entscheidung als einen »wichtigen Beitrag zu einem effektiveren Küstenwachsystem«. Mit den vorhandenen und den neuen Einheiten der seegehenden Boote von Bundespolizei und Zoll sollen nach Meinung der Nordseeschützer die Prioritäten verstärkt auf präventive Einsätze auf See gelegt werden, um möglichst im Vorfeld von Havarien vorsorgend überwachend tätig zu werden. »Die Bundestagsabgeordneten Hagedorn und Brackmann haben hier mit ihren Ausschusskollegen ein deutliches Signal für Bedeutung eines modernen Küstenschutzes gesetzt«, meint ein Sprecher des Verbandes
Die SDN weist darauf hin, dass bis zum Jahr 2030 sich der Schiffsverkehr auf der Ostsee nahezu verdoppeln werde – diese Verkehre würden ebenfalls in oder von der Nordsee kommen, in der wiederum großflächigen Offshore-Windfarmen implementiert werden. Auch die weltpolitische Lage mit möglichen gefährlichen Aktivitäten für die Sicherheit eines Küstenstaates erfordern eine neue Betrachtung und die Zusammenführung von »Safety« (Schiffshavarien) und »Security« (terroristische Aktivitäten), meint die SDN. Von daher sei es erforderlich, neben anderen Maßnahmen, wie verbesserte Schiffslenkungen in bestimmten Gebieten oder neue elektronische Datenübertragungen, auch eine effektivere Zusammenfassung der schwimmenden Verbände der einzelnen Behörden von Bund und Ländern vorzunehmen, unterstreicht der Verband.

Dieser Text als PDF: PM 15-11-14 Haushaltsentscheidung

»Nutzer rechtzeitig bei Umsetzung beteiligen«

SDN legt Stellungahme zur geplanten Umsetzung der EU-Richtlinie vor / Konstruktive Kritik der Nordseeschützer

(Husum/Cuxhaven/Varel i.O.) Von der breiten Öffentlichkeit weitestgehend unbemerkt, ist das Beteiligungsverfahren zum Entwurf des »MSRL-Maßnahmenprogramms zum Meeresschutz der deutschen Nord- und Ostsee« beendet worden. MSRL steht für die Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie der EU. Bund und Länder kamen 2012 in ihrer Zustandsbewertung der deutschen Nord- und Ostseegebiete zu dem Ergebnis, dass sich vor allem der Meeresboden und die dort lebenden Arten sowie Fische, Seevögel, Phytoplankton und insbesondere für die Ostsee marine Säugetiere nicht in einem »guten Zustand« befinden. Hauptbelastungen der Nord- und Ostsee seien unter anderem Eutrophierung, Fischerei, Schadstoffe und Müll.

Der kommunale Umweltverband »Schutzgemeinschaft Deutsche Nordseeküste« (SDN) hat sich intensiv mit den Papieren befasst und im Namen der schleswig-holsteinischen und niedersächsischen Küstenlandkreise eine Stellungnahme eingereicht.

»Richtig ist, dass in Sachen Nordseeschutz vieles im Argen liegt«, erläutert der Vorsitzende der SDN, Nordfrieslands Landrat Dieter Harrsen. Er kritisiert jedoch, dass der Nordsee insgesamt ein schlechter Umweltzustand unterstellt wird, ohne zu beschreiben, worin dieser besteht. Es fehle an messbaren Schwellenwerten des schlechten, aber auch des guten Zustandes. »Wir vermissen Angaben dazu, mit welchen konkreten Maßnahmen messbare Verbesserungen erreicht werden können. Es ist nicht einmal erkennbar, ob die anderen Nordseeanrainer den gleichen Bewertungsmaßstab verwenden«, stellt Harrsen fest.

Er weist darauf hin, dass der Nordsee beim Erlass der Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie ein guter und nun für den selben Lebensraum ein schlechter Umweltzustand angegeben werde, obwohl in den vergangenen Jahren Verbesserungen erreicht wurden. Harrsen fordert, diesen Widerspruch aufzulösen.

Auch die Einflüsse der Fischerei sieht die SDN differenzierter als die Verfasser des Programms. Zwar entnehme die Fischerei einschließlich der Muschelfischerei einem System mit ständiger Nährstoffzufuhr organische Massen. Der Nährstoffentzug sei jedoch durchaus wünschenswert, argumentiert der Verband. Er sei bei nachhaltiger Vorgehensweise sinnvoll und führe zu einem neuen Gleichgewichtszustand. Die an den deutschen Küsten betriebene Fischerei als Hauptbelastung für die biologischen Ökosystemkomponenten hinzustellen, sei nicht gerechtfertigt und angesichts des Eintrages von Nährstoffen aus der Landwirtschaft, Baggergut etwa aus der Elbe sowie der Auswirkungen von Offshore-Windparks und Energieexplorationen, unverhältnismäßig. Es fehle eine nachvollziehbare Qualifizierung und ein Abgleich mit den sonstigen Eingriffen, moniert die SDN.

Der Umweltverband spricht sich gegen die nicht ausreichend erforschte Elektrofischerei aus. Sie führe beim Kabeljau zu Knochenbrüchen und inneren Blutungen, erläutert Vorstandsmitglied Rudolf-Eugen Kelch. Nicht bekannt seien Effekte auf Nichtzielarten. Auf diese Weise würden 100 Prozent der Bestände abgefischt werden. Wo keine Quote vorgegeben sei, bestehe die Gefahr einer Überfischung oder eines Verdrängungswettbewerbs von Betrieben, warnt Kelch. Für die deutsche Küstenfischerei sei das eine unerwünschte Entwicklung.

Grundsätzliche Bedenken gegen die Festlegung von Räumen oder Zeiten innerhalb von Naturschutzgebieten, in denen nicht gefischt wird, hat die SDN nicht, soweit hiermit ein nachweisbarer Beitrag zur Zielerreichung geleistet wird. In jedem Fall müsse aber sichergestellt werden, dass Schongebiete oder Schonzeiten nur in enger Absprache mit den betroffenen Fischern festgelegt werden. Auch dürfe es als Konsequenz nicht zur Aufgabe von Betrieben oder zu einer Intensivierung der Nutzung andernorts kommen, so Kelch.

Auch beim Thema Muschelfischerei bezieht die SDN deutlich Stellung. Sie schreibt den Verfassern ins Stammbuch: »Die Muschelkultur ist ein offenes Aquakultursystem, bei dem nach der Aussaat bis zur Ernte nicht eingegriffen wird, sondern nur das geerntet wird, was natürlich aufwächst«. Muschelsaat zwischen den Niederlanden, Niedersachsen und Schleswig-Holstein zu verbringen, sei nicht zu beanstanden, da die Larven sich ohnehin mit der Nordostdrift entlang der gesamten Küstenlinie verbreiten. Die Muschel diene der Entnahme von Nährstoffen und der Wasserreinigung. Muschelkulturen nützten dem Erhalt der Muschel im Ökosystem und dem Ökosystem selbst. Muschelkultur sei daher nicht zu beanstanden. »Sie ist Biolandwirtschaft bester Praxis«, meint Kelch.

Die Nationalparkgesetze für Niedersachen und Schleswig-Holstein lassen Fischerei und Muschelfischerei als eine traditionelle Nutzungsform zu, die den weitgehend ungestörten Ablauf der Naturvorgänge gewährleistet. Wäre es anders, so die SDN, hätte es nicht zur Ausweisung als Nationalpark und zur Ehrung mit dem Welterbetitel kommen dürfen. Dass die Beeinflussung durch die beiden Nutzungsformen gering ist, liege offensichtlich auch daran, dass die Fischerei nur rund 50 Prozent der Fläche nutzt, das Eulitoral – also die Fläche, die bei Ebbe trocken fällt – für die Muschelarbeit tabu ist und die natürlichen Umlagerungsvorgänge sowie die Dynamik der Arten so groß sind, dass die Auswirkungen der derzeitigen nachhaltigen Nutzung vernachlässigt werden können.

»Die Vorsorge gegen und die Bekämpfung von Meeresverschmutzungen durch die unfallbedingte, vorsätzliche oder betriebliche Freisetzung wassergefährdender Stoffe gehört zu den wichtigsten Maßnahmen zum Schutz der Meeresumwelt«, so heißt es in den Kennblättern zum erwähnten Programm. Die SDN sieht es ebenso, bedauert jedoch, dass die Betrachtungen nur unter den bisherigen Rahmenbedingungen der Verwaltungsstruktur von Bund- und Länderzuständigkeiten abgegeben werden. Das sei für ein auf die Zukunft gerichtetes Programm nicht ausreichend. Zwar werde von Vorsorgemaßnahmen gesprochen, die Maßnahmen beschränkten sich aber allein auf die Schadensbekämpfung. Der im Umweltbereich übliche Begriff »Vorsorgeprinzip« fände sich bei den praktischen Vorschlägen kaum wieder. Maßnahmen zur »Havarievermeidung« und eine vernetzte Betrachtung von »Security« und »Safety« seien nicht ersichtlich.

Bereits zu Beginn der Maßnahmenbeschreibung wird das Havariekommando aufgeführt. In dem gesamten Text wird jedoch nicht auf die Einsatzkräfte von Bundespolizei »See«, Wasserzoll, der Fischereiaufsichten des Bundesministers für Landwirtschaft und der Länder sowie der Wasserschutzpolizeien hingewiesen, die wichtige Bausteine in einem Sicherheitskonzept darstellen. Die SDN weist darauf hin, dass diese Komponenten im Alltagsgeschäft in der Ausschließlichen Wirtschaftszone und dem Küstenmeer im Einsatz seien und präventiv agieren könnten. Und – wie schon häufiger – fordert die SDN die Zusammenführung von Havariekommando und den erwähnten Kräften der anderen Behörden in einer gemeinsamen »Deutschen Küstenwache«.

Dieser Text als PDF-Datei: PM 15-11-02 MSRL-Stellungnahme der SDN

Meeresschutzaufgaben gemeinsam erfüllen

Planstellenabbau bei Polizei einstellen / Deutsche Küstenwache einrichten

(Husum/Cuxhaven/Varel i.O.) »Nun hat auch Mecklenburg-Vorpommern im Rahmen einer Polizeistrukturreform Planstellen abgebaut. Die verbliebenen Beamten arbeiten laut Aussage ihres Sprechers im Grenzbereich, und ein weiterer Abbau würde die Durchführung bestimmter Aufgaben gefährden«, warnt der Vorsitzende der Schutzgemeinschaft Deutsche Nordseeküste (SDN), Nordfrieslands Landrat Dieter Harrsen. Er fordert die Politiker von Bund und Küstenländern erneut auf, sich nicht länger hinter wohlformulierten Briefen der Verwaltung zu verstecken, sondern sich den »praktischen Fragen des allgemeinen und schifffahrtspolizeilichen Vollzugs« zu stellen.

Obwohl die Aktivitäten auf See ständig zunehmen, seien alle Wasserschutzpolizeien erheblich reduziert worden, stellt Harrsen fest. So werde zurzeit ein weiterer Windpark in der Ostsee fertiggestellt, die Fehmarnbelt-Problematik sei noch nicht gelöst, und in Schleswig-Holstein solle nur noch eine einzige Dienststelle das Küstenmeer »von Sylt bis zur Elbe« abdecken – angeblich ohne Einschränkung der Aufgaben. Niedersachsen habe bereits viele Planstellen gestrichen, und Bremen habe seine Wasserschutzpolizei fast vollständig aufgelöst. Mit dieser Situation könnten die Kreise und Kommunen an der Küste nicht zufrieden sein, begründet der Nordseeschützer die Kritik der SDN-Mitglieder.

Zwar könne Harrsen die haushälterischen Probleme nachvollziehen, doch allein durch Streichung von Planstellen sei die Situation nicht lösbar, denn dem Meeresschutz werde auf anderen Ebenen ein hoher Stellenwert eingeräumt – etwa bei der Pflicht zur Umsetzung der Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie der EU und anderen internationalen Regelungen. »Das wird die einzelnen Länder überfordern. Deshalb brauchen sie zukünftig einen neuen Ansatz, um ihre Aufgaben zu erfüllen«, analysiert Harrsen.

Er weist darauf hin, dass sich der Schiffsverkehr auf der Ostsee bis zum Jahr 2030 nahezu verdoppeln wird. Ein Großteil dieser Schiffe befahre auch die Nordsee, in der ebenfalls großflächige Offshore-Windfarmen errichtet werden. Auch die neuen Gefahren für die Sicherheit der Küstenstaaten durch die weltpolitische Lage erforderten die Zusammenführung der Behörden für »Safety« (Schiffshavarien) und »Security« (Abwehr terroristischer Aktivitäten) auf See, betont der Landrat.

Dazu gehöre unter anderem die effektivere Zusammenfassung der schwimmenden Verbände von Bund und Ländern zu einer »Deutschen Küstenwache«. Der Bund solle daher seine starre Haltung aufgeben und die Möglichkeit der Etablierung einer Küstenwache gemeinsam mit den Ländern – auch unter finanziellen Aspekten – diskutieren. Bisher hätten die jeweiligen Verwaltungen bis auf eine Ausnahme jegliche Diskussion abgelehnt oder Gegenargumente konstruiert, die aber die Probleme nicht lösen.

Als Beispiel führt Harrsen die Antwort der Bundesregierung auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Valerie Wilms (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) an. Ihr hatte die Regierung Ende Mai mitgeteilt, bis Ende 2016 solle der bestehende Küstenwachverbund auf seine Effizienz hin untersucht werden.

Für Harrsen ist das ein insgesamt mageres und »politisches« Ergebnis, denn dies sei bereits die zweite Evaluierung vor einer Wahl. Auch die vor drei Jahren eingeführte Bundesleitstelle habe immer noch kein Betriebskonzept und sei zudem ein zusätzliches, teures Prestigeobjekt neben den bereits vorhandenen Einheiten, also dem Havariekommando, dem Gemeinsamen Lagezentrum See und der Leitstelle der Wasserschutzpolizeien der Küstenländer.

»Die Politik muss endlich klare Vorgaben machen. In einem ersten Schritt könnten die beteiligten Bundesbehörden durch einen einfachen Kabinettsbeschluss in einer Bundesbehörde zusammengefasst werden«, fordert der Leiter des Arbeitskreises Küstenwache der SDN, Hans von Wecheln. Innenminister Thomas de Maizière habe bereits vor vier Jahren einen vernünftigen Vorschlag unterbreitet. Darauf aufbauend, sollten die noch vorhanden Kräfte der Wasserschutzpolizeien anschließend als gleichberechtigter Partner in diese neue Struktur integriert werden. »Das bereits vorhandene Havariekommando bildet einen wichtigen Baustein der Küstenwache«, betonen die beiden SDN-Vertreter.

Die SDN ist ein Zusammenschluss von Kreisen, Kommunen, Vereinen, Wirtschaftsverbänden und Privatleuten an der deutschen Nordseeküste zu einem Umweltschutzverband. Seit mehr als 40 Jahren engagiert sie sich für die Erhaltung der Nordsee als Lebens-, Wirtschafts- und Naturraum.

PM 15-08-18 Meeresschutzaufgaben gemeinsam erfüllen

Länder sollen Polizei stärken oder Aufgaben abgeben!

SDN: Länder sollen Polizei stärken oder Aufgaben abgeben!
Kripo nicht mit Bootsdiebstählen belasten / Küstenwache mit den Ländern aufbauen

(Husum/Cuxhaven/Varel i.O.) Erneut hat sich der Vorsitzende der Schutzgemeinschaft Deutsche Nordseeküste (SDN), Nordfrieslands Landrat Dieter Harrsen, in die Diskussion um die Reduzierung der Planstellen der Wasserschutzpolizei eingeschaltet. Angesichts der zunehmenden Diebstähle von Jachten und Bootsmotoren in Schleswig-Holstein – wie zu Beginn der Woche mitgeteilt wurde – fordert er den schleswig-holsteinischen Innenminister Stefan Studt auf, seine Pläne zu überdenken.

Zwar sei es nicht primär die Aufgabe der Wasserschutzpolizei, Diebstähle in Häfen aufzuklären, jedoch erfordere dies maritime Sachkenntnis und auch Personal, das diese Aufgabe erfüllen könne. Dem Argument des Leiters der Polizeiabteilung im Innenministerium, Jürgen Muhlack, diese Tätigkeit könne auch von der Kripo übernommen werden, entgegnet Harrsen, dass bereits die sich häufenden Einbrüche an Land Personal bei der Kripo binden und zusätzlich belastend auf deren Arbeit wirken werde.

„Schleswig-Holstein ist nun mal ein Land zwischen den Meeren mit allen daraus resultierenden maritimen Tätigkeiten, und dazu gehört auch und insbesondere der Schiffsverkehr, beruflich wie privat“, unterstreicht Harrsen. Das Land habe gegenüber diesem Wirtschaftszweig die entsprechende Schutzfunktion auszuüben.

Insgesamt hält Harrsen die Situation der Wasserschutzpolizeien besonders an der Nordsee für dringend diskussionswürdig. So habe das Land Bremen seine Wasserschutzpolizei mit den entsprechenden Wasserfahrzeugen aufgelöst, obwohl die Aufgaben geblieben seien. Die grenzpolizeilichen Tätigkeiten werden in Bremen seitdem von der Bundespolizei wahrgenommen, und zwei Tage pro Woche „teilt“ sich das Bundesland Bremen mit Niedersachsen ein seegehendes Polizeiboot.

Auch Niedersachsen hat bisher über achtzig Planstellen gestrichen und besitzt nur noch ein seegehendes Boot für das gesamte Küstenmeer. Zeitweise hatte man sich sogar von Schleswig-Holstein ein Boot geliehen, wenn das eigene Boot aus technischen Gründen nicht einsetzbar war.

Eine derartige Situation an der deutschen Nordseeküste ist für die SDN, so Harrsen, nicht hinnehmbar. Derzeit werde die Nordsee mit erheblichen Planungen und dem Bau von Offshore-Windenergieparks industrialisiert. Berechnungen gehen von zunehmenden Containergrößen im Schiffsverkehr aus, und die allgemeine weltweite Sicherheitslage erfordere auch die Einbeziehung von möglichen terroristischen Aktivitäten in ein nationales Sicherheitskonzept.

Da die Länder sich bisher weigern, eine neue, den Umständen angepasste Organisationsform aufzubauen, kritisieren die Küstenkreise, dass sie die erforderlichen Ressourcen im Küstenmeer nicht vorhalten. So seien etwa die Bundespolizei und der Wasserzoll im Jahr mit jeweils mehr als zehntausend Seestunden im Einsatz. „Die Länder hingegen erbringen nicht einmal ein Drittel davon, obwohl sie in der Vergangenheit immer behauptet haben, der schifffahrtspolizeiliche Vollzug spiele sich im Küstenmeer ab, so dass die von der SDN geforderte Küstenwache nicht benötigt werde“, betont Dieter Harrsen. Daher fordere der Verband die verantwortlichen Politiker erneut auf, diesen Widerspruch zu lösen.

Wenn die haushälterische Situation so knapp sei, dann sollten die Länder auch so ehrlich sein und die ihnen in den fünfziger Jahren übertragenen Aufgaben des schifffahrtspolizeilichen Vollzugs an den Bund zurückgeben. Damals hatte der Bund den Ländern diese Aufgabe wegen des Fehlens eigener Kräfte übertragen. Heute besitzt der Bund aber eine eigene „Bundespolizei See“. Würde sie mit dem Wasserzoll zu einer „Deutschen Küstenwache“ zusammengeschlossen, könnte diese als einheitliche Organisation mit monokratischer Führung und dem vorhandenen Personal und Material die Nordsee überwachen. Der noch vorhandene Teil der Wasserschutzpolizeien der Länder sollte durch einen Staatsvertrag in diese Behörde integriert werden.

Somit könnten sich die Länder auf lange Sicht finanziell entlasten, und gleichzeitig wäre der Schutz der Küsten effektiver und kostengünstiger gewährleistet, fasst Harrsen zusammen.

Dieser Text als PDF-Datei: PM 15-07-17 Länder sollten Wasserschutzpolizei an Bund zurückgeben

»Kritische Anlagen« auf See erfordern präventiven Schutz

Vorschläge bisher nicht berücksichtigt / Nordseeschützer wollen Küstenwache

Husum/Cuxhaven/Varel i.O) Die Schutzgemeinschaft Deutsche Nordseeküste (SDN) wendet sich erneut an die Bundes-und Landtagsabgeordneten der norddeutschen Küstenländer und fordert sie auf, sich dem Thema einer Deutschen Küstenwache nicht länger zu verschließen. Angesichts zunehmender Seetransporte und der großflächigen Industrialisierung von Nord- und Ostsee mit Offshore-Windfarmen ist es nach Meinung des Verbandes an der Zeit, die Sicherheitslage zu überdenken und der Realität anzupassen.

Der Ausbau der Offshore-Windkraftnutzung sei durch den neuen Energiekompromiss der Regierung nunmehr gesichert worden und werde aufgrund der Rahmenbedingungen in den kommenden Jahren zu verstärkten Aktivitäten auf Hoher See führen. Bei diesen Anlagen, so der Vorsitzende der SDN, Nordfrieslands Landrat Dieter Harrsen, handelt es sich um sogenannte »kritische Infrastrukturen mit wichtiger Bedeutung für das staatliche Gemeinwesen, bei deren Ausfall oder Beeinträchtigung nachhaltig wirkende Versorgungsengpässe, erhebliche Störungen der öffentlichen Sicherheit oder andere dramatische Folgen eintreten würden.« Für ihn sei es daher erstaunlich, dass die Industrie Milliarden investiere, ohne diese Investitionen durch ein umfassendes Sicherungskonzept gegen Ausfälle von außen zu schützen.

In Verbindung mit der Industrialisierung der Nordsee durch Energiegewinnung und der weiteren Zunahme der Schifffahrt nehme das Havarierisiko exponentiell zu, ohne dass die Bundesregierung oder Europa auf diese Gefahrenlage angemessen reagieren.

Die SDN sieht sich bestätigt in ihrer Auffassung durch einen Bericht des »SPIEGEL«, nach dem die Bundesregierung bis jetzt keinen speziellen Plan habe, wie die empfindlichen Übertragungsanlagen von Offshore-Windparks im Falle eines treibenden Schiffes oder möglichen terroristischen Angriffs gesichert werden könnten.

Derzeit sei geplant, in der deutschen Ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ) die Schiffe zwischen den Windfarmen auf mehr oder weniger enge Korridore zu konzentrieren, was die Wahrscheinlichkeit der Havarie Schiff/Schiff oder Schiff/Windenergieanlage bei Maschinen- oder Ruderausfall erhöhe, erläutert der Leiter des Arbeitskreises »Küstenwache« der SDN, Hans von Wecheln. Wie dramatisch die Entwicklung wird, werde in einer Studie des Maritimen Zentrums der Fachhochschule Flensburg nachgewiesen. Notwendige Havarie-vermeidende Maßnahmen seien daher die Festlegung von Kollisionsverhütungsregelungen in engen Fahrwassern und Verkehrstrennungsgebieten, die Einrichtung von Fahrstreifen für kleine Wasserfahrzeuge, die Vergrößerung des Sicherheitsabstandes Windfarm/Schiff auf fünf Seemeilen, die Einführung der Lotsenpflicht und die Verkehrsüberwachung der gesamten Fläche der AWZ. Diese Vorschläge habe die SDN den zuständigen Behörden schon häufiger unterbreitet. »Bisher ohne Erfolg«, so von Wecheln. Zur Havariebeherrschung gehöre, dass mindestens ein weiterer Sicherheitsschlepper in der Nordsee etwa auf Höhe Sylt stationiert werde.

Die begrüßenswerte Etablierung eines Havariekommandos reiche für diese umfassenden Aufgaben allein nicht aus, da es nicht in das Alltagsgeschäft eingebunden sei und erst bei bereits eingetretenen Havarien tätig werde.

Deshalb fordert die SDN seit 1990 die Einrichtung einer einheitlichen Küstenwache, in der die am Küstenschutz beteiligten Kräfte von Bund und Ländern zusammengefasst werden. Diese könnten die vielfältigen Aufgaben dann in einer einheitlichen Organisation präventiv mit wesentlich weniger »Schnittstellen« und mehr Kompetenzen bearbeiten.

Ohne Terrorängste schüren zu wollen, verweist von Wecheln auf die »vielfach unterschätzten Gefahren eines Terroranschlages von See her«. Die Rechnung, die er aufmacht, ist einfach: »Wenn Terroristen tödliche Sprengsätze in Flugzeuge schleusen können, dann ist dies auch auf Schiffen möglich.«

Die SDN fordert deshalb verstärkte Kontrollen der Schiffsladungen und klare einheitliche Zuständigkeiten bis hin zu der Frage, ob notfalls auch die Marine einbezogen werden kann – trotz der verfassungsrechtlichen Hürden. Das Havariekommando, das gemeinsame Lagezentrum »See« sowie das geplante Maritime Sicherheitszentrum in Cuxhaven seien richtige Schritte auf dem Weg zu einer Küstenwache. An den Strukturen und Zuständigkeiten änderten diese Schritte jedoch nichts. Daher müsse es trotz aller Beharrungskräfte auf dem Weg zu einer monokratisch geführten Deutschen Küstenwache weitergehen.

Artikel als PDF-Datei: PM 15-07-06 Deutsche Küstenwache

Für das obige Foto eines Offshore-Windparks danken wir dem Fotografen und SDN-Mitglied Peter Andryszak (www.peterandry.de).

Abgasbehandlung von Schiffen weiterhin in der Kritik

Lösung in den Raffinerien und nicht an Bord / Abwässer verschlechtern Zustand der Meere

(Husum/Cuxhaven/Varel i.O.) Auch die Schutzgemeinschaft Deutsche Nordseeküste SDN hat sich nun in die Diskussion um den Einsatz von Abgasnachbehandlungsanlagen auf Seeschiffen, sogenannten „Scrubbern“, eingeschaltet. Der kommunale Umweltverband sieht – wie auch der Nabu kürzlich in Hamburg kritisierte – den Einsatz kritisch.

Als Alternative zu schwefelarmen Treibstoffen werden diese Anlagen in Schwefelemissionskontrollgebieten (SECAs) in Nord- und Ostsee auf Schiffen eingesetzt, damit der nur noch zulässige maximale Schwefelgehalt von 0,1 Prozent im Schwerölbetrieb erreicht wird. Damit will man den teureren, aber schadstoffärmeren Einsatz von Marinediesel oder Gas umgehen.

Bereits 2009 hatte die SDN in einer Veröffentlichung darauf hingewiesen, dass die Einleitung schwefelhaltiger Abwässer, die bei der Reinigung der Abgase im Nassverfahren entstehen, zu einer Versauerung, Erwärmung und Belastung mit persistenten Schadstoffen der oberen Meeresschichten vor allem entlang der stark befahrenen Küsterouten führen wird. Ebenfalls bezweifelte der Verband damals, dass rechtzeitig zum Inkrafttreten im Januar 2015 ausreichend Scrubber zum Einbau zur Verfügung stünden. Auch seien nicht alle Schiffe nachrüstbar.

Die nun als Alternative zugelassen Scrubber, deren Wirkungsgrad die Emissionen auf das Maß reduziert, als würde das Schiff mit einem Treibstoff mit 0,1 Prozent Schwefelanteilen betrieben, könne man nur bei wenigen Ausnahmen akzeptieren. Denn der Wirkungsgrad der Scrubber sei während der Fahrt kaum kontrollierbar. Je nach Verfahren fallen in großen Mengen flüssige oder trockene Abfälle an. Auch hatte die SDN Zweifel an der dauerhaften Wirksamkeit emissionsmindernder Technologien auf den Schiffen. Zum einen erhöht sich dadurch der Überwachungsaufwand, zum anderen ist der Unterhaltungsaufwand hoch und die Gefahr der Vernachlässigung groß, und letztlich entstehen Reststoffe, die geordnet zu beseitigen sind und deren Beseitigung überwacht werden muss.

Was zuvor in die Luft geblasen wurde, wird jetzt, wenn auch chemisch verändert, direkt ins Meerwasser abgegeben, kritisiert der Verband. Die SDN hält die Lösung von Problemen an Bord von Schiffen ohnehin für die falsche Strategie. Besser sei es, die Reduzierung von Schadstoffen im Treibstoff in Raffinerien durchzuführen. Dort sei sie einfacher und leichter zu überwachen. Daher hatte der Verband sich in der Vergangenheit gegen emissionsmindernde Technologien auf dem Schiff und für emissionsarme Treibstoffe ausgesprochen. „Was nicht an Bord ist, kann auch nicht kaputt gehen“, so lautete einst der Satz eines bekannten Lübecker Reeders, der auch heute noch seine Gültigkeit hat, unterstreicht die SDN. Zwar begrüßt die SDN die Maßnahme der Schwefelreduzierung im Treibstoff und bezeichnet ihn als „einen großen Reduzierungsschritt“. Wünschenswert wäre allerdings, den Wert wie beim leichten Heizöl oder Dieselöl auf Null zu setzen.

Mittelfristiges Ziel sollte es sein, dass in Europäischen Gewässern als Schiffstreibstoffe nur MarineDiesel oder Flüssigerdgas (Liquified Natural Gas – LNG) eingesetzt wird.

Artikel als PDF-Datei: PM_2015-03-16_Abgasbehandlung_von_Schiffen