SDN zu Stromtrassen auf Langeoog: Energiewende ist kein Freibrief für Eingriffe in Nationalpark und Trinkwasser
Schutzgemeinschaft Deutsche Nordseeküste erhebt erhebliche rechtliche Bedenken gegen Untersuchungen im Trassenkorridor C6a – Gesamtfolgen und Alternativen müssen vor einer Befreiung belastbar geprüft werden
Langeoog, 20.08.2026 – Die Schutzgemeinschaft Deutsche Nordseeküste e. V. (SDN) erhebt erhebliche naturschutzfachliche, wasserwirtschaftliche und unionsrechtliche Bedenken gegen die geplanten Untersuchungsmaßnahmen im Trassenkorridor Langeoog C6a.
Die SDN erkennt die Bedeutung einer sicheren Energieinfrastruktur und der Energiewende ausdrücklich an. Das entbindet Vorhabenträger und Genehmigungsbehörden jedoch nicht von den strengen gesetzlichen Anforderungen, die für Eingriffe in den Nationalpark Niedersächsisches Wattenmeer und das europäische Schutzgebietsnetz Natura 2000 gelten. Nach Auffassung der SDN reichen die bislang vorgelegten Unterlagen nicht aus, um die tatsächliche Eingriffsintensität und die kumulativen Folgen des Vorhabens belastbar zu bewerten.
„Voruntersuchungen“ sind bereits Teil der konkreten Projektumsetzung
Nach Auffassung der SDN verharmlost die Bezeichnung als bloße „Voruntersuchungen“ die Dimension der geplanten Arbeiten. Vorgesehen sind unter anderem umfangreiche geotechnische und geophysikalische Untersuchungen, Vorbereitungen einer HDD-Inselquerung und Untersuchungen für einen Anleger. Allein für diesen sind zehn Kernbohrungen, 15 Drucksondierungen, Endteufen bis 25 Meter und Untersuchungszeiträume von bis zu 60 Tagen vorgesehen. Die Unterlagen bezeichnen als Zweck ausdrücklich die „konstruktive Ausführungsplanung“ und die erforderlichen „statischen Nachweise“.
„Wo bereits für die konkrete Ausführungsplanung gebohrt, sondiert und vermessen wird, geht es nicht mehr um eine unverbindliche Vorprüfung. Ein Großprojekt darf genehmigungsrechtlich nicht in Einzelmaßnahmen zerlegt werden, bis seine Gesamtbelastung aus dem Blick gerät“ so Ulrich Birstein, stellvertretender Vorsitzender des SDN.
Genau hier sieht die SDN ein zentrales rechtliches Problem. Die Unterlagen betrachten die Maßnahmen weitgehend isoliert. Eine belastbare Gesamtbetrachtung im Zusammenwirken mit früheren Surveys, den geplanten HDD-Bohrungen, späteren Kabelverlegungen, Wartungsmaßnahmen und möglichen Folgeprojekten fehlt nach Auffassung der SDN.
Ruhezone I: Schutzgebiet muss Schutzgebiet bleiben
Besonders kritisch sind die vorgesehenen Arbeiten in der Ruhezone I des Nationalparks. Geplant sind unter anderem 24-Stunden-Betrieb, nächtliche Beleuchtung, der Einsatz amphibischer Spezialfahrzeuge und Drohnen sowie wiederholte Schiffsbewegungen innerhalb eines international geschützten Natura-2000-Gebiets.
Vor dem Nordstrand Langeoogs liegen bedeutende Rastgebiete. Nach den der SDN vorliegenden fachlichen Stellungnahmen nutzen dort Tausende Trauerenten den Küstenbereich; zugleich verläuft entlang der Insel eine wichtige Vogelzugroute. Auch Schweinswale halten sich regelmäßig vor Langeoog auf.
„Eine Ruhezone darf nicht zur Arbeitszone werden. 24-Stunden-Betrieb, Licht, Schiffsverkehr und technische Dauerpräsenz lassen sich nicht allein mit dem Hinweis relativieren, die einzelnen Eingriffe seien nur vorübergehend“ führt Ulrich Birstein weiter aus.
Trinkwasserschutz duldet kein Prinzip Hoffnung
Von besonderer Bedeutung sind die Süßwasserlinsen unter Langeoog. Sie bilden natürliche Trinkwasserspeicher und ermöglichen der Insel eine eigenständige Versorgung. Der NDR berichtete, dass Langeoog über vier Süßwasserlinsen verfügt und auf der Insel eine Querung dieser Wasservorkommen verhindert werden soll.
Auch bislang nicht für die öffentliche Wasserversorgung genutzte Süßwasserlinsen können als zukünftige Reserve von Bedeutung sein. Der Wasserverband fordert deshalb nach der vorliegenden Berichterstattung ein Beweissicherungsprogramm.
Die SDN hält eine Beeinträchtigung der empfindlichen Süßwasserlinse und damit mittelbar der Trinkwasserversorgung bislang nicht für hinreichend ausgeschlossen.
„Bei der Trinkwasserversorgung einer Insel darf es keinen Blindflug geben. Ein Risiko für eine existenzielle Wasserreserve kann nicht mit Modellannahmen wegdefiniert werden“ stellt Thomas Ströer, Pressesprecher des SDN, da.
Energiewende steht nicht über dem Naturschutzrecht
Die SDN warnt davor, das öffentliche Interesse am Ausbau erneuerbarer Energien faktisch als pauschalen Vorrang gegenüber dem Natur- und Gebietsschutz zu behandeln.
„Die Energiewende ist kein Freibrief. Nationalparkrecht und europäischer Gebietsschutz gelten auch für Energieprojekte – gerade in einem ökologisch außergewöhnlich sensiblen Raum“ so Ulrich Birstein.
Aus Sicht der SDN bestehen erhebliche Zweifel, ob Beeinträchtigungen der ökologischen Funktionalität der betroffenen Natura-2000-Gebiete derzeit mit der erforderlichen Sicherheit ausgeschlossen werden können. Deshalb sind insbesondere das unionsrechtliche Vorsorgeprinzip, Art. 6 der FFH-Richtlinie und § 34 BNatSchG umfassend zu berücksichtigen.
Alternativen ernsthaft prüfen – keine Vorfestlegung auf Langeoog
Die SDN fordert eine nachvollziehbare und ergebnisoffene Prüfung eingriffsärmerer Trassenvarianten. Bislang sei nicht hinreichend belegt, dass die vorgesehene Querung des Inselkörpers tatsächlich die naturverträglichste und eingriffsärmste Lösung darstellt. Auch Alternativen außerhalb einer HDD-Inselquerung müssten ernsthaft untersucht werden.
„Die technisch bequemste oder kürzeste Verbindung ist nicht automatisch die rechtlich zulässige. Wer durch Nationalpark, Natura-2000-Gebiet und einen wasserwirtschaftlich hochsensiblen Inselkörper will, trägt eine besondere Begründungs- und Prüfungslast“ führt Thomas Ströer weiter aus.
Die SDN fordert daher vor einer naturschutzrechtlichen Befreiung eine belastbare Gesamtbewertung aller Projektphasen, eine eigenständige Prüfung des geplanten Anlegers und des 24-Stunden-Betriebs, belastbare Aussagen zu langfristigen Stör- und Verdrängungseffekten sowie eine ernsthafte Alternativenprüfung.
„Erst vollständig prüfen, dann entscheiden. Nicht umgekehrt. Das Wattenmeer ist kein verfügbarer Industrieraum. Weltnaturerbe, Nationalpark und Natura 2000 sind rechtlich verbindliche Schutzversprechen – und sie müssen gerade dann gelten, wenn ihre Einhaltung unbequem wird“ fordert Ulrich Birstein.
Thomas Ströer
Pressesprecher der SDN e.V.
