Sturmflut 1962: Die Nacht, in der das Wasser kam

Nationalpark-Haus und Jadehochschule zeigen Kooperationsprojekt

(1537 Anschläge Haupttext)

Varel/Oldenburg. „Sturmflut 1962: Die Nacht, in der das Wasser kam“ heisst ein neues Kooperationsprojekt, das jetzt in Form einer Sonderausstellung im Nationalpark-Haus Dangast (NPH) zu sehen ist. Zehn Studierende des Studiengangs „Medienwirtschaft und Journalismus“ an der Jadehochschule Wilhelmshaven haben sich zusammen mit ihrem Professor Dr. Michael Klafft vor allem dem Thema der Menschen von damals, während und nach dieser Flutkatastrophe, gewidmet.

„Wir wollten die Situation der Menschen zeigen, die von den dramatischen Auswirkungen der Flut mit über 350 Opfern alleine in Deutschland vielfach überrascht worden sind“, sagen die Studierenden, die zur Recherche auch Zeitzeugen interviewt und Originalschauplätze am Jadebusen aufgesucht haben.

Lars Klein, Leiter des Nationalpark-Hauses, hat den Studierenden seinen großen Saal zur Präsentation der Ausstellung überlassen. Damit können sie so nun auch praktische Erfahrungen mit direkten Besucherreaktionen sammeln. „Die Sturmflut 1962 war tatsächlich ein Wendepunkt in der jüngeren Geschichte des Deichbaus, denn danach hat sich vieles im Aufbau der Deiche und der Technik verändert“, weiß Klein aus vielen Gesprächen zu Reaktionen auf diese Flut: „Die Deiche wurden fortan sowohl höher, als auch mit Sandkernen und einem beidseitig wesentlich flacheren Profil ausgestattet.“ Zukünftige Deichbrüche sollten somit möglichst unterbunden werden.

Die Kooperations-Ausstellung ist täglich bis Ende des Jahres zu den regulären Öffnungszeiten des Nationalpark-Hauses zu sehen – außer montags.

Öffnungszeiten:

Di. – Fr.: 9 – 12 Uhr und 14 – 18 Uhr

Sa., So. und Feiertage: 14 – 18 Uhr

Weitere Informationen unter www.nationalparkhaus-wattenmeer.de/dangast

Das NPH ist ein anerkannter außerschulischer Lernstandort des Landes Niedersachsen im Bereich „Bildung für nachhaltige Entwicklung“.

Träger:

Schutzgemeinschaft Deutsche Nordseeküste e.V., Stadt Varel, Der Mellumrat e.V.

BU:

(v.l.n.r.): Prof. Dr. Michael Klafft, Lars Klein sowie als Vertreter der studentischen Projektgruppe der Jadehochschule Matthias Schmidt, Florian Düker und Christian Hormann.


Mit freundlicher Bitte um Veröffentlichung,

SDN Schutzgemeinschaft Deutsche Nordseeküste e.V.

– Pressestelle –

Peter Andryszak

pressestelle@sdn-web.de

0172-4363439 (in dringenden Fällen)

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Der Beitrag als PDF: 19-07-13 SDN_PM NPH_1962

 

Die Schutzgemeinschaft Deutsche Nordseeküste e.V. (SDN)

ist ein überregionaler und gemeinnütziger Umweltschutz-Dachverband, der 1973 ins Leben gerufen wurde und sich seitdem sachlich-fachlich und partei-übergreifend für den Schutz der Nordsee als Lebens-, Wirtschafts- und Naturraum engagiert. Sie dient rund 200 Kommunen, Landkreisen, Naturschutzvereinen, Instituten, Verbänden und Einzelmitgliedern als Sprachrohr. Gemeinsames Ziel: die Eigenarten und Schönheiten der Nordsee, des Wattenmeeres und der angrenzenden Küste vor schädigenden Eingriffen durch den Menschen zu schützen und Probleme des Nordseeschutzes einer Lösung zuzuführen.

Einige Maßnahmen der letzten Jahrzehnte, bei denen die SDN als Lobbyverband die Belange der Küste vertreten hat und die inzwischen als weitgehend abgearbeitet gelten dürften, sind die Dünnsäure-, Abfall-, und Klärschlammverklappung, die Anschaffung moderner Notschlepper, das Notschleppkonzept, Antifouling, Luftüberwachung, Ballastwasser, Tankreinigung, MARPOL I bis IV, u.a.m.

Die SDN ist Mitglied der KIMO International: http://www.kimointernational.org

Abschied von von Wecheln

Und ein Abschied stand auch noch auf dem Programm der Mitgliederversammlung am 17. Juni in Brunsbüttel: nach seiner Jahrzehnte währenden Tätigkeit als SDN-Vorstands- und Pressesprecher wurde Hans von Wecheln vom scheidenden SDN-Vorsitzenden Harrsen auf eigenem Wunsch aus dem Amt verabschiedet. Von Wecheln bleibt aber als Leiter der AG Küstenwache der SDN einem seiner Hauptthemen weiter treu. Zu seinem Nachfolger wurde der maritime Foto-Journalist Peter Andryszak aus Oldenburg bestimmt.

SDN hat neuen Vorstand

Nordseeschützer mit neuem Vorstand und großem Unmut

Bürgermeister von Varel jetzt neuer Vorsitzender / Mitglieder der SDN verlangen eindringlich Einblick in die Einsatzkonzepte des Havariekommandos und fordern die Bundesregierung auf sich international für einen verpflichtenden Einsatz von Ortungsgeräten an allen auf See transportierten Containern einzusetzen.

Fotos (Quelle: SDN/Andryszak):

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Der scheidende SDN-Vorsitzende Landrat Dieter Harrsen, Landkreis Nordfriesland, verabschiedet den bisherigen SDN-Pressesprecher Hans-Heinrich von Wecheln aus Husum/Schleswig-Holstein vor der versammelten SDN-Mitgliederversammlung aus seiner Jahrzehnte währenden Tätigkeit. Von Wecheln bleibt aber als Leiter der AG Küstenwache der SDN einem seiner Hauptthemen weiter treu.

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(v.l.) Schriftführer Hans-Martin Slopianka, Landkreis Nordfriesland/Husum, Schatzmeister Manfred Hoffmann, Jurist und Bankkaufmann, Varel/Niedersachsen, Neuer Vorsitzender Bürgermeister Gerd-Christian Wagner, Stadt Varel/Niedersachsen und Mitglied im Präsidium des Niedersächsischen Städtetages, Ehemaliger Vorsitzender Landrat Dieter Harrsen, Landkreis Nordfriesland, Neuer 1. Stellvertreter Ulrich Birstein, Elb-Lotse und BSHL-Präsident, Dithmarschen/Schleswig-Holstein nach der Neuwahl auf der SDN-Mitgliederversammlung am 17. Juni 2019 im Rathaus Brunsbüttel.

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(v.l.) Schriftführer Hans-Martin Slopianka, Landkreis Nordfriesland/Husum, Schatzmeister Manfred Hoffmann, Jurist und Bankkaufmann, Varel/Niedersachsen, Neuer Vorsitzender Bürgermeister Gerd-Christian Wagner, Stadt Varel/Niedersachsen und Mitglied im Präsidium des Niedersächsischen Städtetages , Neuer 1. Stellvertreter Ulrich Birstein, Elb-Lotse und BSHL-Präsident, Dithmarschen//Schleswig-Holstein nach der Neuwahl auf der SDN-Mitgliederversammlung am 17. Juni 2019 im Rathaus Brunsbüttel.

(3829 Anschläge Haupttext)

Husum/Varel/Brunsbüttel/Oldenburg. Die Mitglieder der Schutzgemeinschaft Deutsche Nordseeküste e.V. (SDN) haben sich auf ihrer diesjährigen Mitgliederversammlung am 17. Juni in Brunsbüttel mit dem Bürgermeister der Stadt Varel/Niedersachsen, Gerd-Christian Wagner, einen neuen Vorsitzenden gewählt. Er löst damit seinen Vorgänger Dieter Harrsen ab, Landrat für den Landkreis Nordfriesland. Im Hinblick auf die Aufgabe seines Landratspostens kandidierte er nach rund acht Jahren als Vorsitzender auch nicht wieder für die SDN. Zum neuen 1. stellvertretenden Vorsitzenden wurde der Elb-Lotse und BSHL-Präsident Ulrich Birstein aus Dithmarschen einstimmig gewählt.

Der ebenso einstimmig gewählte neue Vorsitzende, Gerd-Christian Wagner, unterstrich in seiner Antrittsrede die Notwendigkeit eines kommunalen Umweltverbandes, der sich seit mehr als 45 Jahren erfolgreich für den Schutz der Nordsee und ihrer Küste einsetzt. Als gebürtiger Küstenanwohner sei er mit den Problemen bestens vertraut und werde sich weiterhin dafür einsetzen, dass die Belange der betroffenen Bevölkerung vor Ort nachhaltig und im Einklang mit Schutzmaßnahmen berücksichtigt würden. „Um gegenüber den Regierungen entsprechendes Gehör zu finden, ist angesichts der besonderen ökologischen und ökonomischen Situation auch in Anbetracht des Klimawandels eine küstenweite Zusammenarbeit notwendig“, meint Wagner. „Das werden wir auch in Zukunft mit Augenmaß betreiben – aber konsequent.“

Neben den Vorstandswahlen befassten sich die Mitglieder auch noch mit zwei aktuellen Themen zum Schutz der Nordsee. Vor dem Hintergrund des schweren Seeunfalles des Massengutfrachters GLORY AMSTERDAM am 29. Oktober 2017 vor Langeoog verlangen sie eindringlich Einblick in die Einsatzkonzepte des Havariekommandos (HK). Alle in einem solchen Fachkonzept enthaltenen Informationen sollen dazu dienen, dass von den Zuständigen vorgesehene Handeln allen an der Abwendung einer Havarie und deren Folgen Beteiligten zugänglich zu machen. Aber was im Umgang mit dem Katastrophenschutz Gang und Gäbe ist, stellt laut Staatssekretär Enak Ferlemann vom Bundesverkehrsministerium in Sachen HK, „sicherheitsrelevante interne Handlungsanweisungen“ dar und die seien „nicht zur Veröffentlichung bestimmt“. Das sehen die SDN-Mitglieder und mit ihnen die Küstenanrainer allerdings vollkommen anders.

Als weitere große Sorge trieb die versammelten SDN-Mitglieder die Container-Havarie des Mega–Frachters MSC ZOE vor Ameland und Borkum an. Ihnen reicht es nicht, zukünftig nur die „Gefahrgutcontainer“ mit Peilsendern auszustatten. So weise schon allein ein Blick auf diese eine ganze Reihe von Unklarheiten auf, wie deren häufig nicht korrekte Deklarierung. Allein die Reederei Hapag-Lloyd habe im Jahre 2016 schon 4.231 falsch deklarierte Container mit Gefahrgut auf ihren Schiffen entdeckt. Somit fordert die SDN-Mitgliederversammlung die Bundesregierung auf, sich international für einen verpflichtenden Einsatz von Ortungsgeräten an allen auf See transportierten Containern einzusetzen und deren Verladung ausschließlich qualifizierten Hafenarbeitern zu überlassen. „Es ist einfach an der Zeit umzudenken!“, ist sich der neue SDN-Vorsitzende Wagner sicher. „Wir müssen sofort damit anfangen, nicht nur immer kurzfristige Wirtschaftsziele zum Maß aller Dinge zu machen, sondern vor allem auch ihre möglichen Auswirkungen auf die Umwelt mit bedenken und einzubeziehen.“

Und ein Abschied stand auch noch auf dem Programm der Versammlung: nach seiner Jahrzehnte währenden Tätigkeit als SDN-Vorstands- und Pressesprecher wurde Hans von Wecheln vom scheidenden SDN-Vorsitzenden Harrsen auf eigenem Wunsch aus dem Amt verabschiedet. Von Wecheln bleibt aber als Leiter der AG Küstenwache der SDN einem seiner Hauptthemen weiter treu. Zu seinem Nachfolger wurde der maritime Foto-Journalist Peter Andryszak aus Oldenburg bestimmt.

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19-06-19 SDN_Pressemeldung neuer Vorstand

SDN fordert Lotsen fürs Havariekommando

Nordseeschützer unterstützen Forderungen der Nautikerverein

Die SDN begrüßt das aktuelle Positionspapier von neun Nautischen Vereinen, die unter Federführung des Nautischen Vereins zu Kiel die „Einbindung der deutschen Lotsen in die Notfall-Konzepte des Havariekommandos“ fordern.

(4539 Anschläge Haupttext)

Husum/Oldenburg. Der schwere Seeunfall des Massengutfrachters GLORY AMSTERDAM am 29. Oktober 2017, bei dem das Schiff ungehindert über zwölf Stunden hinweg verdriftete und letztlich rund 1,5 Kilometer vor Langeoog strandete, stellt 20 Jahre nach der PALLAS-Havarie einen neuen Markierungspunkt mangelnder praktischer Schutzkonzepte an den deutschen Küsten dar. Einzig der Tide, dem weichen Sand sowie dem Doppelboden im Tankbereich des Havaristen ist zu verdanken, dass dabei keine größeren Umweltschäden entstanden.

Scheinbar eindeutige Ursachen für das große Scheitern sind wohl zu einem wesentlichen Teil Sprach-, Verständigungs- und Verständnisprobleme zwischen der Besatzung des Havaristen und allen anderen beteiligten deutschen Stellen. Dem im März 2019 veröffentlichten Unfallbericht ist vor allem zu entnehmen, dass es dem chinesischen Kapitän stressbedingt an der Fähigkeit mangelte, allgemeinverständlich (inhaltlich und phonetisch) in englischer Sprache zu kommunizieren. Somit sei er nicht in der Lage gewesen, den Sinn und Zweck der seitens der deutschen Stellen angekündigten Maßnahmen in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht zu verstehen.

Aus Sicht der Schutzgemeinschaft Deutsche Nordseeküste e.V. (SDN) stellt sich dazu wie von selbst die zwingende Frage, wie mit solchen oder ähnlichen Fällen zukünftig an der deutschen Küste umgegangen werden soll. Es gibt sicher noch viele andere Kapitäne und Schiffsbesatzungen, die in außerordentlicher Stresssituation vielleicht nicht richtig reagieren – sei es aufgrund seemännischer Unzulänglichkeiten, Versicherungsfragen oder gar böser Absicht. Das negative Resultat wäre für die Küste und ihren Lebensraum Wattenmeer immer dasselbe.

Somit interessiert Dieter Harrsen, SDN-Vorsitzender und nordfriesischer Landrat, welche Lehren aus der Havarie gezogen werden, insbesondere in Bezug auf die Nutzung effektiver Kompetenzen. “Ist das Havariekommando (HK), die staatlicherseits stets hoch gelobte Stelle zur Bewältigung komplexer Schadenslagen auf See und an der Küste, bestens mit Material, Technik und Personal ausgestattet? Nein”, stellt er fest. Vielmehr würden jederzeit verfügbare Fachkompetenzen vom Havariekommando praktisch nie hinzugezogen – die rund 800 im hoheitlichen Auftrag und unter staatlicher Aufsicht tätigen deutschen Lotsen. Und das, obwohl gerade sie als nautische Fachleute darauf trainiert und darin erfahren sind, mit allen Schiffsführungen, unabhängig von deren englischen Sprachkenntnissen, gerade in nautisch extremen Situationen eindeutig professionell und auf Augenhöhe zu kommunizieren – für Dieter Harrsen ein leichtsinniges Verhalten zu Lasten der Küste. Aus seiner Sicht hätte ein frühzeitiger Bordeinsatz eines Seelotsen das Kommunikationsproblem zwischen der GLORY AMSTERDAM und den Landstellen weitgehend aufheben können und damit die spätere Strandung vor Langeoog wahrscheinlich verhindert.

Somit begrüßt die Schutzgemeinschaft Deutsche Nordseeküste als kommunaler Umweltverband ausdrücklich das aktuelle Positionspapier von neun Nautischen Vereinen, die unter Federführung des Nautischen Vereins zu Kiel die Einbindung der deutschen Lotsen in die Notfall-Konzepte des Havariekommandos fordern.

Im Einzelnen weisen die Nautiker in ihrem Papier darauf hin, dass es für die Lotsen als “Koordinatoren und Kommunikatoren” zum alltäglichen Ablauf gehört – und gerade auch in nautischen Extremsituationen – “die Strukturen des deutschen Verkehrssicherungssystems zu erläutern und die jeweiligen Kompetenzen eindeutig zu übermitteln”. Zudem würden Lotsen gegenüber den Schiffsführungen auf “nautischer Augenhöhe” agieren und würden von ihnen im Allgemeinen in ihrer fachlichen Kompetenz voll akzeptiert. Zudem weisen sie darauf hin, dass die Lotsenversetzungen per Hubschrauber in der Deutschen Bucht “mit einer unter allen Bedingungen geschulten Crew und seit Jahren unfallfrei” durchgeführt werden. Und auch die funk- wie lagetechnische Ausstattung der Lotsen umfasse sowohl die modernsten UKW-Seefunkgeräte mit der maximal erlaubten Sendeleistung als auch eine moderne “Portable Pilot Unit”, mit der unabhängig von den Bordsystemen alle Lagedetails erfasst und kommuniziert werden können.

Die Lotsen bringen somit genau die personelle und technische Kompetenz mit, die es bei der Havarie der GLORY AMSTERDAM nur eingeschränkt gab und wahrscheinlich zur Verhinderung der Strandung wesentlich beigetragen hätte. Bleibt somit aus Sicht der SDN die dringende Forderung, die Lotsen in das Notfall- und Einsatzkonzept des Havariekommandos fest einzubinden.

Der Beitrag als PDF-Dokument: 19-05-20 SDN_Pressemeldung Lotsen

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Die Schutzgemeinschaft Deutsche Nordseeküste e.V. (SDN)

ist ein überregionaler und gemeinnütziger Umweltschutz-Dachverband, der 1973 ins Leben gerufen wurde und sich seitdem sachlich-fachlich und partei-übergreifend für den Schutz der Nordsee als Lebens-, Wirtschafts- und Naturraum engagiert. Sie dient rund 200 Kommunen, Landkreisen, Naturschutzvereinen, Instituten, Verbänden und Einzelmitgliedern als Sprachrohr. Gemeinsames Ziel: die Eigenarten und Schönheiten der Nordsee, des Wattenmeeres und der angrenzenden Küste vor schädigenden Eingriffen durch den Menschen zu schützen und Probleme des Nordseeschutzes einer Lösung zuzuführen.

Einige Maßnahmen der letzten Jahrzehnte, bei denen die SDN als Lobbyverband die Belange der Küste vertreten hat und die inzwischen als weitgehend abgearbeitet gelten dürften, sind die Dünnsäure-, Abfall-, und Klärschlammverklappung, die Anschaffung moderner Notschlepper, das Notschleppkonzept, Antifouling, Luftüberwachung, Ballastwasser, Tankreinigung, MARPOL I bis IV, u.a.m.

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SDN zum BSU-Unfallbericht GLORY AMSTERDAM

  • Die Lehren aus PALLAS „2“ (19366 Anschläge Haupttext)
    • Die SDN schaut auch noch intensiv hin, wenn die Schlagzeilen längst erloschen sind!

 Husum/Oldenburg. Nach einer längeren Erarbeitungszeit hat die Bundesstelle für Seeunfalluntersuchung (BSU) ihn in der vergangenen Woche geliefert, den 192 Seiten umfassenden Unfallbericht zum schweren Seeunfall des Massengutfrachters GLORY AMSTERDAM am 29. Oktober 2017. Dabei verdriftete das Schiff über zwölf Stunden hinweg, trotz zweier ausgebrachter Anker und funktionierender Hauptmaschine, von der Reede vor Helgoland und strandete 1,6 Seemeilen vor Langeoog. Zum Glück ohne größere Umweltschäden – der Tide und dem weichen Sand sowie dem Doppelboden im Tankbereich sei Dank. „Und im Namen der Kreise und Kommunen an der Küste spreche ich den Einsatzkräften vor Ort höchste Anerkennung aus. Sie haben ihren teils gefährlichen Einsatz mit Kompetenz, Einsatzwillen und praktizierter Verantwortung für Leib und Leben der Beteiligten durchgeführt“, erklärt der Vorsitzende der Schutzgemeinschaft Deutsche Nordseeküste e.V. (SDN), der nordfriesische Landrat Dieter Harrsen. Als kommunaler Umweltverband vertritt die SDN die Interessen von rund 200 Kommunen, Landkreisen, Instituten, Vereinen, Verbänden und Einzelmitgliedern entlang der Küste.

Nun stelle sich der BSU-Bericht als hilfreiche Quelle für den deutlichen Verbesserungsbedarf im deutschen Küsten- und Notfallschutz dar, ist Harrsen überzeugt. Und das, obwohl BSU und HK dem selben Ministerium unterstehen und sogar der selbe Referent (Referat WS 22) die Dienst- und Fachaufsicht ausübt. Was aus Sicht der SDN eher als hinderlich für eine unabhängige Untersuchung angesehen wird. Denn schließlich sei es dem verantwortlichen Havariekommando (HK) im Verlauf von insgesamt 12,5 Stunden nicht gelungen, erfolgreich auf eine Situation zu reagieren, die in der Seefahrt alles andere als ungewöhnlich ist und deren erhebliches Gefahrenpotenzial sowohl bordintern als auch extern frühzeitig erkannt worden war. Scheinbar eindeutige Ursachen für das Scheitern waren mit den unzulänglichen Englischkenntnissen des chinesischen Kapitäns der GLORY AMSTERDAM und einer vermeintlichen baulichen Unzulänglichkeit des Notschleppers NORDIC auch schon weit vor dem Unfallbericht publiziert worden.

Sprach-, Verständigungs- und Verständnisprobleme

Dem Unfallbericht ist vor allem zu entnehmen, das es dem chinesischen Kapitän stressbedingt an der Fähigkeit mangelte, allgemeinverständlich (inhaltlich und phonetisch) in englischer Sprache zu kommunizieren. Somit sei er nicht in der Lage gewesen, den Sinn und Zweck der seitens der deutschen Stellen angekündigten Maßnahmen in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht zu verstehen. Allerdings zeigt sich in dem Bericht, trotz vorhandener Englischkenntnisse, auch innerhalb des bunten Straußes deutscher Verantwortlichkeiten (Verkehrszentrale German Bight Traffic“ (Vkz), Kapitän NORDIC (gleichzeitig auch als On-Scene-Coordinator (OSC) des HK eingesetzt), Kapitän MELLUM, Boarding Team und HK) einiges an Informations-, Verständnis- und Verständigungsproblemen. Unterstellte oder gar echte Verweigerungshaltungen des Frachter-Kapitäns ließen sich so laut Bericht wohl teilweise erklären; vermutete Aktivitäten zur Verhinderung einer Schleppverbindung allerdings nicht sicher feststellen.

Aus Sicht der SDN stellt sich zu diesem Themenfeld die zwingende Frage, wie mit solchen oder ähnlichen Fällen zukünftig an der deutschen Küste umgegangen werden soll? Wahrscheinlich kann man dem Kapitän der GLORY AMSTERDAM keinerlei böse Absicht unterstellen – aber es gibt noch viele andere Kapitäne und Schiffsbesatzungen, die in außerordentlicher Stresssituation vielleicht nicht richtig reagieren – sei es aus seemännischen Unzulänglichkeiten, Versicherungsfragen oder gar böser Absicht. Das negative Resultat wäre für die Küste und ihren Lebensraum Wattenmeer das selbe.

Das Schiff GLORY AMSTERDAM

Am 29. Oktober um 05:20 Uhr begann die GLORY AMSTERDAM, bei Windgeschwindigkeiten von teilweise über 120 km/h und einer Wellenhöhe bis zu acht Metern, trotz beider ausgebrachten Anker und Einsatzes der Hauptmaschine mit zwei bis drei Knoten über Grund zu vertreiben. Die Verkehrsüberwachung in der Deutschen Bucht bemerkte das und leitete alsbald die ersten helfenden Schritte ein, die aber letztlich nicht zum Erfolg, stattdessen zur Strandung führten. Zweifelsfrei war die GLORY AMSTERDAM technisch nicht in der Lage, auch nicht mit voller Kraft der eigenen Hauptmaschine, das Verdriften wirksam aufzuhalten. Und dieses Problem betrifft immer mehr Massengutfrachter und auch Tanker.

Aus Sicht der SDN mutet es da schon seltsam an, dass vergleichbar große Vollcontainerschiffe eine etwa viermal so große Maschinenleistung haben. So ergibt sich eine außerordentlich große Sorge, dass ebenso das Vermögen vieler anderer aus „Kraftstoffeffizienz“ untermotorisierten Schiffe im Notfall nicht mehr ausreicht, mit starkem Wind und schwerer See zurechtzukommen. Und die gibt es ja nun in der Nordsee nicht ganz so selten. Dem Umstand, dass der Rumpf der GLORY AMSTERDAM nach der Strandung nicht gebrochen ist, fordert aus Sicht der SDN einen großen Dank an die Sandbank vor Langeoog. Allerdings war das laut eines im BSU-Bericht zitierten Funkspruchs des an Bord befindlichen Boarding Teams wohl etwas knapp: „Also er liegt auf, ja, jetzt komplett. Also er biegt sich auch ganz schön!“

Notschlepper NORDIC

Eine der schon früh propagierten Hauptursachen für das Scheitern des Notschleppeinsatzes wird, ungeachtet seiner achtjährigen Einsatzzeit und der vielen Einsatzjahre seiner Vorgängerin OCEANIC, auch im Unfallbericht in einer vermeintlichen baulichen Unzulänglichkeit des Notschleppers NORDIC gesehen. Demnach reiche die den vom Bundesverkehrsministerium herausgegebenen Richtlinien entsprechende „Abwinschfläche für Hubschrauberversetzungen“ nicht aus, bei starken Schiffsbewegungen das Boarding Team gefahrlos aufzuwinschen. Zudem fehle dem Schiff eine zweifelsfrei erkennbare Beschriftung oder sonstige Kennzeichnung als im hoheitlichen Auftrag agierendes Fahrzeug, wie es in anderen europäischen Ländern bei von privaten Reedereien gecharterten Notschleppern praktiziert würde.

Aus Sicht der SDN entspinnt sich hier teilweise eine Scheindebatte. Befasst sich der BSU-Bericht zum „Aufwinschen“ doch nur mit dieser einen Antwortmöglichkeit – es liege an dem fehlenden Hubschrauberdeck auf der NORDIC. Dass in den vielen Jahren zuvor, in denen die NORDIC (tunlichst nicht publizierte) Einsätze fuhr – ganz zu schweigen von der OCEANIC zuvor oder allen anderen Notschleppern – dieses Problem scheinbar nicht bestand, wirft dann doch einige zweifelnde Fragen auf, insbesondere zur Unabhängigkeit der BSU bei Ermittlungen im eigenen Hause (BMVI/Referat WS 22).

Dass es seitens des bunten Straußes administrativer und rechtlicher Zuständigkeiten Probleme gibt, verbindliche Anweisungen zur Herzustellung einer Notschleppverbindung zu erteilen, trägt sicher auch nicht zur Beruhigung der Küstenanrainer bei. Und dass im Falle der GLORY AMSTERDAM dem Notschlepper NORDIC die zusätzliche Belastung der Einsatzleitung vor Ort (Koordinieren und Protokollieren) als On-Scene-Coordinator (OSC) übertragen wurde, erscheint ob der hohen Belastung unter der die NORDIC während des Einsatzes stand auch nicht wirklich verständlich. Zumindest mit Eintreffen der MELLUM hätte die OCR-Funktion an deren Kapitän übertragen werden können.

Aber es gibt ja auch schon erste Veränderungen und deren große Ankündigung: Das Einsatzkonzept der Notschlepper auf Nord- und Ostsee wurde zum 1. Januar 2019 optimiert! So sind zwei von drei Ostsee-Notschleppern, BALTIC und FAIRPLAY 25, nun auf Seeposition verlegt und die NORDIC liegt nun auf einer zentralen Position in der inneren Deutschen Bucht. Und wie steht es mit einer Kennzeichnung als im hoheitlichen Auftrag agierendes Fahrzeug? Die Entscheidung dafür liegt beim Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI)!

Boarding Team

Der Einsatz eines „Boarding Teams“ zur qualifiziert seemännischen Unterstützung eines Havaristen wird im Unfallbericht positiv gesehen. Er geht sogar so weit, dass die Strandung der GLORY AMSTERDAM mit einem rechtzeitigen Eintreffen des Teams hätte wohl verhindert werden können. Allerdings fiel der BSU auf, dass der Informationsaustausch zwischen Boarding Team und NORDIC durch einen fehlenden Funkfrequenz-Standard und Geräte mit zu geringer Reichweite erschwert war. Zudem habe es bei dem später hinzugezogenen Team an einer nötigen Einweisung in die aktuelle Situation gemangelt. Zur Vermeidung von Verständnisschwierigkeiten solle der Begriff „Boarding Team“, der überwiegend für militärische und militärähnliche Kommandoeinheiten verwendet werde, in einen Namen umgewandelt werden, der den Einsatz mit gemeinnützigem Ziel und im staatlichen Auftrag verdeutlicht.

Die SDN stimmt dieser Einschätzung weitestgehend zu. Dass es fortan neben den beiden bisherigen Boarding Teams noch ein – zusätzliches – landgestütztes Team am Flughafen Nordholz/Niedersachen für Nord- und Ostsee gibt, begrüßt die SDN ebenfalls. Und wenn eine Namensänderung hilft, auch nur ein Missverständnis zu vermeiden, gebe es sicherlich auch dagegen nichts einzuwenden. Ebenso sollte eine technisch höchstwertige Kommunikations-Ausstattung selbstverständlich dazu gehören.

Mehrzweckschiff und Notfallschlepper MELLUM

Ab spätem Mittag war auch das Mehrzweckschiff MELLUM am Ort der Havarie. Allerdings vermochte das Schiff nicht aktiv in den Notschlepper-Einsatz zu gehen, da sein Kapitän die Besatzung nicht einer zu großen Gefährdung auf dem niedrigen und mit zu geringer Freibordhöhe versehenen Arbeitsdeck seines Schiffes aussetzen wollte. Gerade bei hohen Seen drohe eine daraus resultierende zu große, geradezu lebensgefährliche, Gefährdung seiner eigenen Besatzung. Stattdessen leistete die MELLUM durch Einschaltung in den Funkverkehr zwischen der NORDIC, der GLORY AMSTERDAM, der Vkz und dem Boarding Team koordinierende Dienste.

Aus Sicht der SDN bleibt da eigentlich nur ein beherzter Dank an den Kapitän des Mehrzweckschiffes MELLUM für die umsichtige Einschätzung der Möglichkeiten seines Schiffes. Von Seiten seines Arbeitgebers WSV/BMVI wurde das Mehrzweckschiff-Konzept immer als Ideallösung für den Notfalleinsatz propagiert. Doch hoffentlich kommen die beiden anstehenden Neubauten diesem Anspruch wirklich näher.

Hubschrauber

Glaubt man den frühen Einlassungen der Leitung des HK, ist eigentlich die NORDIC durch ihre Bauweise und private Trägerschaft schuld am Stranden der GLORY AMSTERDAM. Das sehen laut Unfallbericht selbst die Piloten der Bundespolizei nicht so. Es gelte bei einer solchen Art von Einsatz immer der Grundsatz „so tief wie möglich und so hoch wie nötig“. Dabei seien aufgrund der bis zum Einsatztag gemachten Erfahrungen die baulichen Gegebenheiten im Bereich der Windenbetriebsfläche der NORDIC zwar als anspruchsvoll und unter „normalen“ Bedingungen ausreichend und in gleicher Weise nutzbar wie die Winschflächen auf den Mehrzweckschiffen der WSV (NEUWERK, MELLUM). Als einsatzverhindernd sei sie jedoch nicht zu beurteilen, wenn auch unter Sicherheitsaspekten als nicht optimal. Zudem sei eine pauschale Aussage über die generelle Geeignetheit einer Windenbetriebsfläche auf einem Schiff grundsätzlich nicht möglich. Allerdings habe die Hubschrauberbesatzung nicht damit gerechnet, dass sich die NORDIC unter den vorherrschenden Seegangsverhältnissen derart stark bewegen würde. Eine regelmäßige Zusammenarbeit mit der NORDIC hätte es mir Ausnahme einer Übung am 14. April 2014 und eine am 7. April 2017 bis dato nicht gegeben.

Aus Sicht der SDN stellen sich hierzu doch noch einige Fragen: Warum wurden ausschließlich Bundespolizei-Helikopter eingesetzt? Der BSU-Bericht geht da nicht in die Tiefe. Die BSU-Gutachter reagierten auf entsprechende Fragen schnell mit einem Hinweis auf die hohe fliegerische Qualität der Piloten und einem pauschalen Hinweis, dass es auch kein anderer Hubschrauber unter Wahrung der Verantwortlichkeit hätte schaffen können. Angefragt wurde damals weder die Bundesmarine noch WIKING.

Havariekommando

Einmal mehr zeigt sich nun auch in einem Bericht des BSU das verworrene Zusammenwirken verantwortlicher Stellen in einem maritimen Notfall vor der deutschen Küste. Das HK soll zwar im Falle komplexer Schadenslagen einerseits alle Maßnahmen des maritimen Notfallmanagements koordinieren, verfügt aber andererseits auf Grund seiner besonderen rechtlichen Stellung als gemeinsame Einrichtung des Bundes und der Küstenländer über keine eigenen Führungs- und Einsatzmittel. Vielmehr ist es dafür auf die in eigener Zuständigkeit und Verantwortung handelnden Stellen in der Bundes- und den entsprechenden Landesverwaltungen angewiesen. Das bedeutet, dass das HK auch im Falle einer Übernahme der Einsatzleitung formaljuristisch keine Weisungsbefugnisse gegenüber den Einsatzkräften hat. Bei Schadenslagen, wie der der GLORY AMSTERDAM, müssten nach geltender Rechtslage notwendige schifffahrtspolizeiliche Maßnahmen vom HK oder dem OSC über die zuständige Verkehrszentrale (Vkz) oder den Kapitän eines Mehrzweckschiffes an die Schiffsführung eines Havaristen gerichtet werden.

Und es ist noch schlimmer! Das HK erhält seine Informationen im Krisenfall ausschließlich telefonisch oder via Fax oder E-Mail und kann auch selbst nur mit Hilfe dieser Medien kommunizieren. Damit noch nicht genug: Nicht nur fehlt es dem HK an direkter Funkkommunikation zwischen den am Ort der Havarie handelnden Akteuren, sondern es hat auch keine Möglichkeit die Lage des Havaristen verlässlich in Echtzeit zu beobachten und einzuschätzen.„Das HK bzw. der Havariestab haben im neuen Maritimen Sicherheitszentrum (MSZ) keinen unmittelbaren Zugriff auf AIS-Daten und Radarbilder,“ erklärt der BSU-Bericht eindeutig. Als Tatsache wird darin festgestellt, dass diese identifizierten Defizite der Arbeits- und Funktionsfähigkeit des HK bei dem Havariegeschehen GLORY AMSTERDAM den Einsatzverlauf negativ beeinflusst und verkompliziert haben. Sie hätten sich nachteilig auf die Bewältigung der Krisensituation wie auch zur Bildung von Missverständnissen und Informationsverlusten ausgewirkt, da das HK immer wieder von objektiv fehlerhaften Annahmen ausgegangen sei.

Und was fällt der SDN dazu noch ein? Eigentlich nur eines: Braucht in Anbetracht dieser Wirrnis noch irgend jemand ein weiteres Argument zugunsten eines eindeutig zuständigen behördlichen Ansprechpartners für Schiffsführungen, insbesondere die eines Havaristen, wie es eine gemeinsame Küstenwache sein könnte?

Forderungen der SDN und mit ihr der Küstenkommunen

Aber in jedem Fall lassen sich immer wieder schöne Worte finden, wie die von Enak Ferlemann, Parlamentarischer Staatssekretär beim BMVI, zur Optimierung des Einsatzkonzeptes der Notschlepper auf Nord- und Ostsee zum 1. Januar 2019: „Wir investieren weiter in die maritime Sicherheit auf Nord- und Ostsee. Die Sicherheitsempfehlungen der Bundesstelle für Seeunfalluntersuchung sind dafür unverzichtbare Wegweiser. Das Maritime Sicherheitszentrum ist bereits international Vorbild für die Koordinierung der maritimen Einsätze und mit den Neuerungen zum Jahresbeginn 2019 tragen wir dazu bei, die Notfalleinsätze auf See noch effektiver zu machen.“

Aber was davon kommt wirklich real an der Küste an? Ist die staatlicherseits höchst gelobte Stelle zur Bewältigung komplexer Schadenslagen auf See und an der Küste, das so genannte Havariekommando, denn für seine Aufgabe bestens ausgestattet mit Material, Technik und Personal? Nein, ist die SDN überzeugt, wie es sich zur Havarie der GLORY AMSTERDAM aller deutlichst gezeigt habe. Als „Kommando“ war das HK ja noch nicht einmal in der Lage direkt mit den am Geschehen Beteiligten zeitnah zu reden, den Havarieablauf aktuell zu beobachten oder gar einen eigenen Beobachter (OSC) an den Ort der Havarie zu schicken. Geschweige denn ist es formal mit einer echten „Kommando“-Gewalt ausgestattet. Dafür braucht es eine Verkehrszentrale oder den Kapitän eines Mehrzweckschifes. Die sind allerdings schon einmal ein Jahr und länger (siehe NEUWERK) außer Dienst und werden noch nicht einmal zur Sturmzeit durch einen anderen Schlepper vertreten.

Aber auch die Verständigung und das Verständnis mit- und untereinander scheint nicht nur zwischen einer der deutschen Dienststellen und Havarist ein Mangelthema zu sein, sondern ebenso zwischen den vielzähligen deutschen Beteiligten. Bebilderte Handlungs-Anweisungen zur Vorbereitung eines Notschleppeinsatzes als Havarist, die mehrsprachig mit in der Seefahrt am meisten vorkommenden Sprachen abgefasst sind und mit verschiedensten Kommunikationsmitteln übermittelt werden können, wären zumindest in Richtung Havarist schon einmal ein guter Anfang. Ein frühzeitiger Bordeinsatz eines Seelotsen hätte zudem das Kommunikationsproblem zwischen der GLORY AMSTERDAM und den Landstellen weitgehend aufheben können und damit die spätere Strandung möglicherweise verhindert. Das Verständigungs-Problem untereinander löst wohl am besten eine Reduzierung manchmal gegeneinander konkurrierender Stellen wie BMVI, GDWS, WSV, Vkz, MSZ, HAST und Notschlepper- wie auch Mehrzweckschiff-Kapitäne am besten auf – Bundes- und Landespolizeien, Zoll und Fischereiaufsicht gibt es da auch noch. Eine gemeinsame Küstenwache mit einheitlich und eindeutig gestaltetem Erscheinungsbild ihrer Schiffe, fachlich und rechtliche Zuständigkeit kurzen und klaren Strukturen und einer Stimme im Umgang mit Havaristen wäre dafür aus Sicht der SDN sicherlich sehr hilfreich.

Schon jetzt stellt sich aber die Frage nach einem zeitgemäßen und praxisgerechten „Fach- und Einsatzkonzept Notschleppen“ des Havariekommandos. Ein solches beschreibt die Maßnahmen, die bei einer Gefahr durch ein treibendes Schiff zur Abwehr eingeleitet werden. Alle in einem solchen Fachkonzept enthaltenen Informationen dienen dazu, das von den Zuständigen vorgesehene Handeln allen an der Abwendung einer Havarie und deren Folgen Beteiligten zugänglich zu machen. Dadurch wird allen Beteiligten die Möglichkeit gegeben, sich vor Eintreten einer Havarie auf die Abwendung vorzubereiten und die Zusammenarbeit zu erleichtern. Somit spricht alles dafür, die betroffenen Kommunen der Küste, deren Kreise Katastrophenschutzbehörden sind, in ein solches Fachkonzept einzubinden, zumal sie, wenn „draußen“ alles schiefläuft, in Aktion treten müssen. Aber was im Umgang mit dem Katastrophenschutz Gang und Gäbe ist, sind in Sachen HK, laut Ferlemann, „sicherheitsrelevante interne Handlungsanweisungen nicht zur Veröffentlichung bestimmt“. Wer wann und auf welcher Rechtsgrundlage diese „Sicherheitsrelevanz“ getroffen bzw. erteilt hat, scheint bis jetzt auch nicht mitteilungswürdig.

Was allerdings immer wieder sichtbar wird, ist die Angst der Küste vor dem nächsten Sturm, bei dem wieder einmal ein zu schwach motorisiertes Schiff mit einer seemännisch nicht ausreichend qualifizierten Besatzung in Havarie gerät – und die Schiffshülle der Belastung letztlich nicht standhält. Der bunte Blumenstrauß „Küstenschutz“ hilft ihnen dabei ganz sicher nicht. Und ein Bundesverkehrsministerium für dessen Spitze Wasser aus der Leitung kommt und Auto – vielleicht noch Flugzeug – von nahezu ausschließlicher Bedeutung sind, hilft da noch weniger. Vielleicht wäre einmal ein Minister oder eine Ministerin aus dem Norden schon ein Anfang.

Der Küste bleibt jedenfalls auch 20 Jahre nach der PALLAS-Havarie das sichere Gefühl, weiterhin durch von Menschen geschaffene Umstände hoch gefährdet zu sein!

Der Beitrag als PDF-Dokument: 19-03-15 SDN_Pressemeldung GLORY AMSTERDAM lange Fassung

Mit freundlicher Bitte um Veröffentlichung,

SDN Schutzgemeinschaft Deutsche Nordseeküste e.V.

– Pressestelle –

Peter Andryszak

pressestelle@sdn-web.de

0172-4363439 (in dringenden Fällen)

www.sdn-web.de

 

Abkürzungsverzeichnis

AIS: Automatic Identification System

ARGE Küstenschutz:

Bft: Skala zur Klassifikation der Windgeschwindigkeit von 0 (Windstille) bis 12 (Orkan)

BMI: Bundesministerium des Innern

BMVI: Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur

BSU: Bundesstelle für Seeunfalluntersuchung

DWD: Deutscher Wetterdienst

GDWS: Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt

GLZ-See: Gemeinsames Lagezentrum See

HAST: Havariestab des HK

HK: Havariekommando

IMO: Internationale Weltschifffahrtsorganisation

MLZ: Maritimes Lagezentrum des Havariekommandos

MSZ: Maritimes Sicherheitszentrum

OSC: On-Scene-Coordinator

SDN: Schutzgemeinschaft Deutsche Nordseeküste e.V

VDR: Voyage Data Recorder

Vkz: Verkehrszentrale German Bight Traffic

WSP: Wasserschutzpolizei

WSV: Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes

Die Lehren aus PALLAS „2“

  • Die Lehren aus PALLAS „2“ (4693 Anschläge Haupttext)
    • Die SDN schaut auch noch intensiv hin, wenn die Schlagzeilen längst erloschen sind!

 

Husum/Oldenburg. Nach einer längeren Erarbeitungszeit hat die Bundesstelle für Seeunfalluntersuchung (BSU) ihn in der vergangenen Woche vorgelegt, den 192 Seiten umfassenden Unfallbericht zum schweren Seeunfall des Massengutfrachters GLORY AMSTERDAM am 29. Oktober 2017. Dabei verdriftete das Schiff über zwölf Stunden hinweg und strandete vor Langeoog. Der Tide, dem weichen Sand sowie dem Doppelboden im Tankbereich ist zu verdanken, dass keine größeren Umweltschäden entstanden.

„Im Namen der Kreise und Kommunen an der Küste spreche ich den Einsatzkräften vor Ort höchste Anerkennung aus. Sie haben ihren teils gefährlichen Einsatz mit Kompetenz, Einsatzwillen und praktizierter Verantwortung für Leib und Leben der Beteiligten durchgeführt“, erklärt der Vorsitzende der Schutzgemeinschaft Deutsche Nordseeküste e.V. (SDN), der nordfriesische Landrat Dieter Harrsen. Als kommunaler Umweltverband vertritt die SDN die Interessen von rund 200 Kommunen, Landkreisen, Instituten, Vereinen, Verbänden und Einzelmitgliedern entlang der Küste.

Allerdings benennt der BSU-Bericht Harrsen zufolge einen deutlichen Verbesserungsbedarf im Küsten- und Notfallschutz. Schließlich sei es dem verantwortlichen Havariekommando im Verlauf von insgesamt 12,5 Stunden nicht gelungen, erfolgreich auf eine keineswegs ungewöhnliche Situation zu reagieren, deren erhebliches Gefahrenpotenzial frühzeitig erkannt worden war.

Harrsen interessiert, welche Lehren aus der Havarie gezogen werden. Ist das Havariekommando, die staatlicherseits stets hoch gelobte Stelle zur Bewältigung komplexer Schadenslagen auf See und an der Küste, bestens mit Material, Technik und Personal ausgestattet? „Nein“, stellt Harrsen fest: Das „Kommando“ sei nicht einmal in der Lage gewesen, zeitnah direkt mit den am Geschehen Beteiligten zu reden, den Havarieablauf aktuell zu beobachten oder gar einen eigenen Beobachter auf den Havaristen zu schicken. Es sei auch nicht mit einer echten Kommando-Gewalt ausgestattet: Hierfür müsse es sich der örtlich zuständigen Verkehrszentrale oder des Kapitäns eines Mehrzweckschiffes bedienen.

Dem Notschleppkonzept des Bundes zufolge muss innerhalb von zwei Stunden ein Notschlepper bei einem Havaristen eintreffen. Harrsen unterstreicht, dass die Besatzung der NORDIC diese sinnvolle Vorgabe erfüllt hat. Es stelle sich aber die Frage, welche Maßnahmen das Havariekommando in seinem geheim gehaltenen „Fach- und Einsatzkonzept Notschleppen“ vorsieht. Ein solches Konzept müsse die Maßnahmen zur Gefahrenabwehr beschreiben, die ergriffen werden, wenn ein Schiff führerlos auf See treibt. Die Zusammenarbeit würde erleichtert, wenn alle Beteiligten sich schon vor Eintreten einer Havarie sachgerecht vorbereiten könnten.

„Deshalb müssen die Kommunen und die Kreise, die ja Katastrophenschutzbehörden sind, in ein solches Fachkonzept eingebunden sein. Denn wenn auf See alles schiefläuft, müssen sie ohnehin in Aktion treten“, erklärt Landrat Harrsen – beißt aber im Bundesverkehrsministerium auf Granit: Staatssekretär Enak Ferlemann schrieb der SDN, „sicherheitsrelevante interne Handlungsanweisungen“ seien „nicht zur Veröffentlichung bestimmt“. Harrsen jedoch gibt nicht auf: Eine Information an die Kreise und Kommunen stelle schließlich keine Veröffentlichung dar.

Auch die Verständigung und das Verständnis mit- und untereinander scheine nicht nur im Verhältnis zu dem Havaristen GLORY AMSTERDAM ein Mangelthema zu sein, sondern ebenso zwischen den vielen deutschen Beteiligten. Bebilderte, mehrsprachige Handlungs-Anweisungen für den Havaristen zur Vorbereitung eines Notschleppeinsatzes, die mit verschiedensten Kommunikationsmitteln übermittelt werden können, wären der SDN zufolge ein guter Anfang.

Ein weiterer Knackpunkt: Obwohl Lotsen als nautische Fachleute darauf trainiert sind, schwierige Inhalte auch bei Sprachproblemen zu vermitteln, werden sie vom Havariekommando praktisch nie hinzugezogen – für Dieter Harrsen ein leichtsinniges Verhalten zu Lasten der Küste.

Das Verständigungs-Problem untereinander wäre aus Sicht der SDN am besten zu lösen, wenn die rund 70 Schiffe, die mit unterschiedlichsten Aufgaben im Auftrag deutscher Behörden auf der Nordsee unterwegs sind, im Ernstfall in einer gemeinsamen Küstenwache zusammengefasst werden würden. „Wir brauchen klare Strukturen und kurze Befehlswege. Zwar könnte auch eine Deutsche Küstenwache keine Havarie verhindern, aber aufgrund ihrer schlanken Struktur könnte sie schneller und effizienter reagieren und das Risiko einer Strandung erheblich minimieren“, ist sich Harrsen sicher.

Der Küste bleibe jedenfalls auch 20 Jahre nach der PALLAS-Havarie das ungute Gefühl, immer noch nicht wirklich vor von Menschen geschaffenen Gefahren geschützt zu sein.

 

Mit freundlicher Bitte um Veröffentlichung,

SDN Schutzgemeinschaft Deutsche Nordseeküste e.V.

– Pressestelle –

Peter Andryszak

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Der Beitrag als PDF-Dokument: 19-03-15 SDN_Pressemeldung GLORY AMSTERDAM

Folgerungen nach Havarie der »Glory Amsterdam«

Dies ist eine gemeinsame Presseinformation des Nds. Innenministeriums, des Nds. Umweltministeriums, der Schutzgemeinschaft Deutsche Nordseeküste e.V.  sowie der Landkreise Friesland und Wittmund

Die Folgerungen aus der Havarie der »Glory Amsterdam« sowie anderer Großgefahrenlagen der vergangenen Monate waren Gegenstand eines Gespräches zwischen der Schutzgemeinschaft Deutsche Nordseeküste e.V. (SDN), den zuständigen Ministerien sowie den Landkreisen Wittmund und Friesland.

Hintergrund war die heftige Kritik insbesondere der beiden Landkreise sowie der SDN an dem Umgang mit der Havarie der »Glory Amsterdam« und die damals angemahnte Verbesserung in der Zusammenarbeit und Kommunikation mit den Kommunen. Seinerzeit wurde das Treffen im Grundsatz schon vereinbart, und heute (16.1.2019) wurde der Sachstand besprochen.

Die Teilnehmer betonten die Bedeutung einer guten Kommunikation sowie einer rechtzeitigen Einbindung der Landkreise durch das Havariekommando. Das Innen- und das Umweltministerium unterstützen die Konsequenzen, die das Havariekommando aus der Havarie der »Glory Amsterdam« ziehen muss. Sie haben auch die landesseitigen Meldewege überprüft und optimiert.

Hans von Wecheln, SDN, sowie die beiden Landräte forderten Redundanzen bei etwaigem Ausfall von Rettungsmitteln, Abstimmung der jeweiligen Einsatzpläne und verstärkte Übungen der Beteiligten ein. Die Ministerien sicherten zu, diese Forderungen im Kreis des Kuratoriums mit dem Bund, den anderen Küstenländern und dem Havariekommando zu besprechen.

Die Teilnehmer waren sich einig, dass alles getan werden müsse, um das hohe Schutzniveau an der niedersächsischen Küste  fortlaufend zu verbessern.

Nach dem Gespräch über die Aufarbeitung der Havarie der Glory Amsterdam; v.l.n.r.: Stephan Manke, Staatssekretär Nds. Innenministerium, Holger Heymann, Landrat Landkreis Wittmund, Sven Ambrosy, Landrat Landkreis Friesland, Hans von Wecheln, Schutzgemeinschaft Deutsche Nordseeküste e.V., Frank Doods, Staatssekretär Nds. Umweltministerium

 

 

Schiffssicherheit auf Nord- und Ostsee nicht vernachlässigen!

Notschleppkonzept beibehalten / »Deutsche Küstenwache« bleibt das Ziel

(Husum/Cuxhaven/Varel i.O) Der zwanzigste Jahrestag der Havarie des Holzfrachters »Pallas« vor der Nordseeinsel Amrum ist für die Schutzgemeinschaft Deutsche Nordseeküste (SDN) erneut ein Anlass, die Bundes- und Landtagsabgeordneten der norddeutschen Küstenländer aufzufordern, das Thema Schiffssicherheit nicht zu vernachlässigen. Damals war 60 Seemeilen querab vom Nordseehafen Esbjerg ein Ladungsbrand auf dem Holzfrachter entstanden, und es gelang der Besatzung nicht, diesen unter Kontrolle zu bringen. Mehrere Abschleppversuche bei überwiegend schwersten Wetterverhältnissen bleiben erfolglos. Trotz ausgebrachtem Steuerbord-Anker vertrieb die Pallas, hatte am 29. Oktober 1998 gegen neun Uhr eine erste Grundberührung und kam in den folgenden Stunden südwestlich von Amrum fest. Mehrere durch die Reederei veranlasste Abbergversuche führten nicht zum Erfolg. Durch Austritt von Öl entstanden Gewässer- und Strandverunreinigungen.

»Nach der Aufarbeitung und Untersuchung durch das damalige Seeamt Kiel wurden Maßnahmen für mehr Sicherheit auf See ergriffen«, erläutert SDN-Vorstandssprecher Hans von Wecheln. In den vergangen Jahren wurde vieles – nicht zuletzt auf Forderung des Umweltverbandes – an den deutschen Küsten für mehr Sicherheit auf Nord- und Ostsee getan. So wurden als Ergebnis der Aufarbeitung der Pallas-Havarie unter anderem das Havariekommando in Cuxhaven als gemeinsame Koordinierungseinrichtung von Bund und Küstenländern eingerichtet sowie das vorhandene Notschleppkonzept überprüft und um Boardingteams erweitert. Zur Umsetzung des Konzeptes werden von der Bundesregierung besonders leistungsfähige, auch flachwassertaugliche Notfallschlepper vorgehalten. Die Erfahrungen aus den Havarien haben seitdem immer wieder die Fähigkeiten der beteiligten Einsatzkräfte bestätigt. 1999 wurde der ähnlich große Massengutfrachter Lucky Fortune, der ebenfalls ohne Ladung trotz ausgebrachter Anker auf Sylt zutrieb, bei noch schlechterem Wetter zwei Stunden vor der Strandung erfolgreich durch einen Notschlepper gesichert – damals war der Motor ausgefallen.

»Insgesamt betrachtet, ist die Sicherheit der Seefahrt verbessert worden«, sagte von Wecheln, gleichwohl seien Havarien nie auszuschließen, wie die Havarie der »Glory Amsterdam« vor genau einem Jahr gezeigt hat. Dort war der unbeladene Frachter nach zwölf Stunden Drift durch die Deutsche Bucht trotz rechtzeitig vorhandener Schleppkapazität vor der Insel Langeoog gestrandet. Die Havarie sei zwar glimpflich verlaufen, aber damit könne man nicht immer rechnen, unterstreicht von Wecheln.

Die SDN betont, dass das Notschleppkonzept der Bundesregierung aus ihrer Sicht richtig und nach wie vor sinnvoll ist. Es habe sich bei der Havarie der »Glory Amsterdam« wieder einmal bewährt, weil innerhalb der vorgesehenen Zeit ein geeigneter, leistungsfähiger Notschlepper am Einsatzort war. Das Notschleppkonzept sieht vor, dass ein Notschlepper innerhalb von zwei Stunden bei einem Havaristen eintreffen soll, um ihn so lange zu halten und eine Strandung zu verhindern, bis kommerzielle Bergungsschlepper dann den Havaristen sicher zum Liegeplatz bringen.

Die Frage sei allerdings, wie das Havariekommando dieses Konzept bei »komplexen Schadenslagen« anwendet. Die SDN und insbesondere ihre Mitgliedskreise an der Nordseeküste, die bei Katastrophenlagen direkt betroffen sind, wollen wissen, welches Vorgehen das Havariekommando in seinen Einsatzkonzepten festgelegt hat, um bei verschiedenen Lagen entsprechend zu reagieren.

Auch sollte nach Meinung der SDN nach zwanzig Jahren seit der Pallas-Havarie eine Anpassung  der vorhandenen Sicherheitsstrukturen durchgeführt werden. Neben verbesserten technischen Einzelmaßnahmen sollte besonders die Organisation der verschiedenen Behörden und des Havariekommandos gestrafft werden. Der Verband fordert bereits seit Jahren, die seegehenden Bundes- und Landeskräfte in einer »Deutschen Küstenwache« mit schlanken Führungsstrukturen zusammenzufassen. Der Umweltverband hat im letzten Jahr zu diesem Thema ein Positionspapier an die Bundes- und Landtagsabgeordneten verschickt und wird hier weiterhin die Umsetzung einfordern.

Dieser Text im PDF-Format: 18-10-25 20 Jahre Pallas

Küstenkreise fordern Aufklärung über Einsatzkonzept des Havariekommandos

SDN fordert Maßnahmen vor der Wintersaison / Notschleppkonzept richtig

(Husum/Cuxhaven/Varel i.O.) Erneut hat sich die Schutzgemeinschaft Deutsche Nordseeküste (SDN) an Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer gewendet, um ihn zu weiteren Maßnahmen zur Erhöhung der Sicherheit auf Nord- und Ostsee aufzufordern. Nach Meinung des Umweltverbandes hat die Havarie der »Glory Amsterdam« vor einem Jahr vor der Küste der Nordseeinsel Langeoog aufgezeigt, dass einige Maßnahmen bereits vor der Veröffentlichung des offiziellen Untersuchungsberichtes durch die Bundesstelle für Seeunfalluntersuchung durchgeführt werden sollten.

»Unsere Fachleute«, so schreibt der Vorsitzende der SDN, Nordfrieslands Landrat Dieter Harrsen, »haben aufgrund ihrer Kenntnisse der Abläufe Vorschläge erarbeitet, die es möglichst zügig umzusetzen gilt«. Dass die »Glory Amsterdam« trotz bereitstehender Schlepperhilfe strandete, sei auf drei Hauptgründe zurückzuführen: auf mangelnde Kommunikation zwischen der Schiffsführung des Havaristen und der Einsatzleitung, auf die mangelnde Durchsetzung der angeordneten Notschlepphilfe und auf die mangelnde Ausbildung der Seemannschaft des Havaristen.

Die Havarie sei zwar glimpflich verlaufen, aber damit könne man nicht immer rechnen, unterstreicht Harrsen.

Nach Auffassung der SDN muss ein zeitgemäßes staatliches maritimes Unfallmanagement in den Einsatzkonzepten und Verfahrensanweisungen Maßnahmen vorsehen, um bei Verständigungsproblemen mit dem Havaristen frühzeitig die Kommunikation zu verbessern, etwa durch das Absetzen eines Lotsen oder eines On-Scene-Coordinators des Cuxhavener Havariekommandos auf dem Havaristen. Werde ein Notschlepper eingesetzt, müssten rechtzeitig Einsatzkräfte per Hubschrauber auf dem Havaristen abgesetzt werden können, die eine Notschleppverbindung herstellen; diese Fachkräfte müssten Einsatz- oder zumindest umfangreiche Übungserfahrung besitzen. Sollte ein Havarist die angebotene Notschlepphilfe ablehnen, sei frühzeitig eine entsprechende schifffahrtspolizeiliche Anordnung zu erteilen und etwa durch das Absetzen von Vollzugskräften auch durchzusetzen. Bei der Vorbereitung eines Notschleppeinsatzes sei der Havarist über das geplante Vorgehen zu informieren, beispielsweise durch Übersendung von bebilderten, mehrsprachigen Handlungsanweisungen über In-MarSat-Fax oder E-Mail.

Die SDN unterstreicht, dass das Notschleppkonzept der Bundesregierung aus ihrer Sicht richtig und nach wie vor sinnvoll ist. Es habe sich bei der Havarie der »Glory Amsterdam« wieder einmal bewährt, weil innerhalb der vorgesehenen Zeit ein geeigneter, leistungsfähiger Notschlepper am Einsatzort war. »Wir teilen daher die Kritik anderer nicht und möchten Sie ermuntern, das Konzept zu belassen«, schreibt die SDN dem Minister.

Die Frage sei allerdings, wie das Havariekommando dieses Konzept bei »komplexen Schadenslagen« anwendet. Die SDN und insbesondere ihre Mitgliedskreise an der Nordseeküste, die bei Katastrophenlagen direkt betroffen sind, wollen wissen, welches Vorgehen das Havariekommando in seinen Einsatzkonzepten festgelegt hat, um bei verschiedenen Lagen entsprechend zu reagieren.

Zum Beispiel gehe es darum, welche taktisch-strategischen Maßnahmen in diesen Einsatzkonzepten bei unbotmäßigen Schiffsführungen von Havaristen vorgesehen sind. Schließlich sei der von der Bundesregierung bereitgestellte Notschlepper »Nordic« bereits am frühen Morgen beim Havaristen »Glory Amsterdam« einsatzbereit vor Ort gewesen; die schifffahrtspolizeiliche Anordnung zur Herstellung einer Schleppverbindung erfolgte aber nach Kenntnis der SDN erst rund vier Stunden später. Daher teile die SDN auch die Kritik des Leiters des Havariekommandos an diesem bewährten Notschlepper nicht, die er am 6. Februar 2018 im Unterausschuss »Häfen und Schifffahrt« im niedersächsischen Landtag vortrug.

Abschließend bittet die SDN Minister Scheuer, ihre Vorschläge zeitnah, das heißt vor der Veröffentlichung des Berichtes der Bundesstelle für Seeunfalluntersuchung, umzusetzen, damit bereits jetzt – vor Beginn der Herbst- und Wintersturmlagen – die Gefahrenabwehr auf Nord- und Ostsee verbessert wird.

Dieser Text als PDF-Datei: 18-09-11 Küstenkreise fordern Aufklärung über Einsatzkonzept

Strandung der »Glory Amsterdam«: SDN fordert Prüfung des Einsatzkonzeptes des Havariekommandos

Vor zwei Jahren eröffnete der Leiter des Havariekommandos, Hans-Werner Monsees, nach der Mitgliederversammlung der Schutzgemeinschaft Deutsche Nordseeküste (SDN) eine Ausstellung mit dem Titel »Damit eine Havarie nicht zur Katastrophe wird« im Nationalpark-Haus in Varel-Dangast. Damals dachte wohl niemand daran, dass diese Thematik zwei Jahre später am gleichen Ort erneut in einer Mitgliederversammlung der SDN diskutiert werden würde.

Zu Beginn der Veranstaltung am 23. Mai 2018 schilderte Niedersachsens Umweltminister Olaf Lies die Versuche der Einsatzkräfte, die Strandung des Massengutfrachters »Glory Amsterdam« vor der ostfriesischen Insel Langeoog zu verhindern. Er zeigte sich erleichtert, dass keine Umweltschäden entstanden waren und die Bergung nach mehreren gescheiterten Versuchen erfolgreich beendet wurde. Eine gewisse Unzufriedenheit mit den Einsatzabläufen des Havariekommandos war jedoch auch dem Minister anzumerken, zumal die Bundesrepublik in den vergangenen Jahren kräftig in die Sicherheit auf See investiert hat. Daher werde die niedersächsische Regierung die seitens des Havariekommandos vorgeschlagenen elf Verbesserungsmaßnahmen prüfen, bewerten und dann, soweit sinnvoll, gemeinsam mit den Partnern von Bund und Ländern umsetzen. Im zweiten Teil seiner Rede erläuterte Lies die vielfältigen Maßnahmen der Landesregierung für einen verbesserten Küstenschutz.

SDN-Vorstandssprecher Hans von Wecheln war sich mit dem Minister einig, dass zukünftige Havarien wesentlich effektiver bekämpft werden müssen. Er forderte, das Einsatzkonzept des Havariekommandos den Küstenkreisen vorzulegen: Hier müsse geklärt werden, warum eine so hohe zeitliche Verzögerung entstanden sei und die Strandung nicht verhindert werden konnte. Schließlich sei es nicht hinzunehmen, dass es fast 20 Jahre nach der Strandung der »Pallas« vor der Insel Amrum heute noch möglich sei, ein treibendes Schiff nicht innerhalb von zwölf Stunden mit einer sichernden Schleppverbindung zu versehen.

Die Vorschläge des  Havariekommandos bewertet die SDN kritisch. Der Umweltverband fordert vielmehr den sofortigen Einsatz eines Lotsen oder eines sogenannten On-Scene-Commanders, der den Kapitän auf einem Havaristen über die Maßnahmen der Einsatzkräfte informiert und bei der Umsetzung unterstützt. So könnten Kommunikationsprobleme vermieden werden.

Nach einigen Regularien stand die Neuwahl des SDN-Vorstandes auf der Agenda. Einstimmig wählten die anwesenden Mitglieder den nordfriesischen Landrat Dieter Harrsen erneut zum ersten Vorsitzer der SDN. Der zweite Vorsitzer – der Bürgermeister der Stadt Varel, Gerd-Christian Wagner –, sowie Schatzmeister Manfred Hoffmann und Schriftführer Hans-Martin Slopianka wurden in ihren Ämtern bestätigt.

Im erweiterten Vorstand gab es Neuerungen: Erstmals wurden der Jurist Jan-Hinnerk Faida aus Varel und der Schatzmeister des Nautischen Vereins Nordfriesland, Peter Martinen, gewählt. Wiedergewählt wurden Landrat Sven Ambrosy (Kreis Friesland), der Bürgermeister der Stadt Norderney, Frank Ulrichs, Jörg-Peter Frerichs (ehemaliger Leiter des Planungs- und Umweltamtes der Stadt Varel), Uwe Jepsen (Präsident des Bundesverbandes der See- und Hafenlotsen), Karl Petersen (Fachmann für Küstenschutztechnik), Marcus Rudolph (Fachgebietsleiter Wasserwirtschaft, Landkreis Cuxhaven) und der Sylter Manfred Uekermann (Vorsitzender der Insel und Halligkonferenz).

Dieser Text als PDF-Datei: 18-06-13 Strandung der »Glory Amsterdam« – SDN fordert Prüfung des Einsatzkonzeptes des Havariekommandos